Tipps? Bald 100% EU-Rente

Hallo,

vielleicht hat jemand noch Anregungen oder Informationen für mich, die mir weiterhelfen.


Ich, 45, Palliativpatientin mit 100 % SBH + G, erhalte, sobald ich mich für einen Rentenbeginn entschieden habe (entscheiden konnte....) definitiv


100 % EU-Rente - unbefristet/auf Dauer.



Was ich schon "zusammengesammelt" habe:

Mit dem Tag der Zustellung des Rentenbescheides endet mein Arbeitsverhältnis (z.Zt. ruhend).

Dort war ich seit über 10 J. in Vollzeit beschäftigt, seit einigen Jahren aus als Schwerbehinderte. Es ist ein grosser AG mit fast 1000 AG.

Bei Wiedererkrankung mit Rezidiv habe ich eine BEM unterschrieben.

Kann es sein, dass durch die EU-Rente ALL der Schutz, alle Rechte als Schwerbehinderter Beschäftigter enden, ist das wirklich so?


Mein Problem:
Ich habe den Krebs - bis hierhin - überlebt.

Jetzt habe ich bald einen Lebensunterhalt der NICHT zum Überleben reicht!

Ich habe keinen 2. Verdiener und bin allein auf diese Rentenzahlungen angewiesen.


Eine mdl. Zusicherung des AG auf geringfügige Beschäftigung vom Herbst wurde jetzt zurückgenommen.



Kann es wirklich sein, dass ich jetzt so "im Regen stehengelassen" werde?

Gibt es nur die Möglichkeit auf das "goodwill" zu hoffen? Und keine rechtlichen Möglichkeiten?

Warum verliere ich alle Rechte, die ich mit dem ruhenden Vertrag noch habe, aber von denen ich wiederum auch nicht profitieren würde, weil ich an den ruhenden Vertrag auch mit einer Rente auf Zeit nicht zugreifen könnte?

Warum ist das so, dass in dieser finanziell schwierigen Situation es gesetzlich auch noch so geregelt ist, dass der Anspruch auf Resturlaub aus diesem Vertrag dann voll auf die Rente angerechnet wird? WAS SOLL SOWAS???

Ihr merkt schon, ich bin ziemlich entsetzt und wütend.
Enttäuscht zudem auch vom AG.


Nochmal zurück,

ich habe schon eine Menge von Infos sammeln können:

- Ich muss weiterhin jedes Jahr eine Steuererklärung einreichen.

- Die Rente wird auch noch besteuert, es werden nochmals 10,8 % abgezogen, danach noch KV und Pfl.-Vers., macht in etwa 25 %.

Solange ich es kann gesundheitlich, darf ich bis zu 3 Std. tgl. arbeiten, umgerechnet - nach alten Bedingungen wären das bei mir in etwa 25/ 26 Std - bei 400 €* gewesen.
(AG bietet keine 450 €-Verträge)

Ich muss noch eine Entscheidung zum Rentenbeginn treffen, dies weil gesetzl. so vorgesehen, da mich die KK nicht aufgefordert hat, die Rente zu beantragen (sondern dies freiwillig machte, weil das ALG I auch eine Katastrophe für mich ist).

Ich weiss inzwischen dass es allein auf die Rentenhöhe keine so grosse Rolle spielt, der Unterschied zw. 3 möglichen Rentenbeginntagen liegt unter einem Euro.

Entscheidend ist schon eher der Besteuerungssatz, in 2012 lt. Auskunft 64 % - auf ewig, in 2013 66 %.

Was ist ein Eingangssteuersatz, den Begriff habe ich nicht verstanden, es wurden 8.000 € genannt.

Gibt es noch weitere Infos, die ich beachten muss und die zu einer anderen Entscheidung führen könnten? Ich werde mit den bisher vorliegenden Informationen mich für 2012 als Rentenbeginn entscheiden wegen der 2 % Unterschied in der Besteuerung.

Ach ja, nebenbei - ich finde es ziemlich fies, dass man sich das alles "selbst" erarbeiten muss, weil keine helfende Stelle alle diese Infos geben kann, sondern jeder nur so ein paar Tipps hat.

Ich danke dem lieben Gott, dass ich noch so gut denken kann und weiss, wo ich ein paar Informationen herbekomme.

Aber es ist so kräftezehrend und es verbleibt immer das Gefühl, etwas übersehen zu haben....

lieben Gruss

Svasmysla

Antworten

  • Guten Morgen Svasmysla
    ich möchte erst einmal nur auf 2 deiner Fragen antworten.
    1. Du schreibst du verlierst alle Rechte, ja sicher, wenn du kein Arbeitnehmer bist verlierst du auch die Rechte als solcher.
    Du bist dann Rentnerin.
    2. Wenn deine Rente zum Leben nicht reicht hast du Anspruch auf Grundsicherung, zuständig ist das das Sozialamt. Nicht vergessen gleich Mehrbedarf als Behinderte mit zu beantragen. Da lohnt eine geringfügige Beschäftigung nicht weil der Großteil dann als Einkommen angerechnet wird.
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    Zitat:
    Warum verliere ich alle Rechte, die ich mit dem ruhenden Vertrag noch habe, aber von denen ich wiederum auch nicht profitieren würde, weil ich an den ruhenden Vertrag auch mit einer Rente auf Zeit nicht zugreifen könnte?

    Warum ist das so, dass in dieser finanziell schwierigen Situation es gesetzlich auch noch so geregelt ist, dass der Anspruch auf Resturlaub aus diesem Vertrag dann voll auf die Rente angerechnet wird? WAS SOLL SOWAS???
    Zitat Ende
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    Das fett zitierte verstehe ich nicht ganz. Ich denke das ist weniger gesetzlich geregelt als im Arbeitsvertrag so geregelt.
    Vielleicht erklärst du ein wenig präziser was du damit meinst.
    Erst einmal gute Nacht
    Holger
  • Guten Morgen,

    das mit dem "Resturlaub".

    Es hiess

    - in einem ruhenden Vertrag ruht auch der "Urlaubsanspruch",
    erst bei Wiederaufnahme der Arbeit bzw. Beendigung besteht Anspruch.


    - überschlagen sind noch etwa 28 Tage abzugelten (unter den gegebenen Voraussetzungen der Zustellung des Rentenbescheides); ich hätte Anspruch nur auf den gesetzlichen Urlaub, nicht auf den tariflichen.

    - Wenn der Vertrag endet, durch Zustellung des Rentenbescheides kommt es zur Abgeltung. Dann sei ich aber Renterin und die Auszahlung des Urlaubsanspruches wird voll auf die Rente angerechnet, heisst in dem besagten Monat wird die Rente gekürzt bzw. nicht ausgezahlt.

    Liebe Grüsse und Danke für die Antworten.

    😀
  • Hallo Svasmysla,

    zunächst einmal herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast 😀
    Eine Übersicht, wie das bei uns funktioniert, bietet dieses kurze Video (selbstverständlich auch mit Untertiteln): http://www.myhandicap.de/guided-tour.html

    Was Dein Einkommen und die Sicherung des Lebensunterhalts betrifft, hast Du bereits den Hinweis zur Grundsicherung erhalten (vielen Dank Holger 😀 ).

    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an mich oder meine Kollegen oder die Community. Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀

    Was den Urlaub betrifft: Kannst Du nicht Dein Arbeitsverhältnis noch einmal aufnehmen, die Urlaub nehmen und dann in Rente gehen? Denn bei ruhendem Arbeitsverhältnis erhältst Du ja auch kein Geld und somit müsste das doch ein Gewinn sein, oder?
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