Grundsicherung - wieviel Vermögen darf vorhanden sein?

Wir wohnen in Berlin und haben eine 25jährige schwerstbehinderte Tochter. Sie lebt in einer betreuten WG und bezieht ein Taschengeld von ca. 100Euro. Da sie unter die Grundsicherung fällt - das Sozialamt zahlt ja die Kosten für Vollstationäre Pflege- darf sie nur einen bestimmten Betrag an Vermögen haben. Leider bekommen wir nirgends eine eindeutige Auskunft. Inzwischen liegen mehrere Antworten bei 2600 Euro (was aber nur gelten soll, wenn der Betroffen über 65 ist). Weiß jemand genau, wieviel Vermögen vorhanden sein darf, ohne dass vom Sozialamt etwas abgezogen werden kann?

Antworten

  • Hallo!

    die Summe von 2600 Euro stimmt, unabhängig vom Alter. Eure Tochter kann diese Summe z.B. auf einem Sparbuch liegen haben und für die Dinge ausgeben, die nicht von der Grundsicherung bezahlt werden, z.B. Freizeit.
    Wenn diese Summe verbraucht oder fast verbraucht ist, könnt ihr als Eltern das Sparbuch bis zu dieser Summe wieder füllen, über jeden Cent darüber freut sich Vater Staat.

    Ich habe mich im Rahmen eines Behindertentestaments damit auseinandergesetzt, auch da gilt die gleiche Summe. Ein Testamentsvollstrecker kann das Sparbuch aus eurem dann hinterlassenen Vermögen immer wieder bis zu 2600 Euro auffüllen. Ein solches Testament ist sinnvoll, wenn es evtl. mal zu einer größeren Erbschaft in bar oder als Immobilie kommen könnte. Dafür gibt es spezielle Rechtsanwälte, eine individuelle Beratung ist immer sinnvoll. Man kann bei einem Testament viel falsch machen und erreicht dann das Gegenteil von dem, was man eigentlich möchte.


    Gruß, Katrin
  • Liebe Namensvetterin,Katrin,
    ich danke Dir! An dem Behindertentestament arbeite ich grad noch!
    Jeder sagt halt was anderes und keiner weiß es genau... einem ehemaligen Mitschüler, der auf eine Reise gespart hat, wurde dann die Grundsicheru ng gekürzt, als er 200 Euro drüber lag! Jetzt wird eben im Sparstrumpf gesammelt!

    Das Behindertentestament interessiert mich auch ganz brennend!
    Vielleicht hast Du da noch ein paar Tipps. Wir haben 2 Kinder und ich wünschte schon, dass unsere Wohnung in der Familie bleibt und nicht dem Amt in die Hände fällt oder mein Sohn dann dem Amt was auszahlen muss...
    Er will sich weiter um seine Schwester kümmern, dass es ihr an Nichts fehlt, aber .... Wir müßen eben erstmal alle Variationen recherchieren...

    Liebe Grüße! Katrin (die andere 😃 )
  • Hallo Katrin!

    Beim bvkm (Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen) kann man viele verschiedene Ratgeber-Broschüren für je 3 Euro bestellen, u.a. auch 2 zum Thema Behindertentestament.
    Mitautor der Broschüren "Vererben zugunsten behinderter Menschen" und "Der Erbfall - was ist zu tun?" ist Rechtsanwalt Günther Hoffmann. Er ist Fachanwalt und Testamentsvollstrecker aus Bremen, hat selber einen erwachsenen Sohn mit Trisomie 21, weiß also, wovon er spricht.
    Bei einem Gast-Termin in Hamburg hat er uns sehr gut beraten, mein fertiges Testament liegt bereits im Schließfach.

    Hier der Link dazu:
    http://www.bvkm.de/Service_Materialien/Buecher_und_Broschueren/Rechtsratgeber

    Ihr könnt z.B. den Sohn als Testamentsvollstrecker einsetzen, ich habe es ähnlich gemacht. Meine Tochter ist zwar erst 10, aber aufgrund verkorkster Ehe ist der frühe Zeitpunkt für mein Gewissen gut gewählt.
    Herr Hoffmann benutzt gern den Begriff der "Huckeduster" - Schwiegerkinder. Sollte der Sohn eine Partnerin haben, kann es natürlich sein, dass sie das Erbe gern für sich, ihn und evtl. Kinder haben möchte und die Tochter der Schwiegertochter egal ist. Auch das muss bedacht werden, denn so kommt es zu den berühmten Erbstreitigkeiten.

    Ich könnte noch mehr ins Detail gehen, dann aber als PN, nicht hier im öffentlichen Bereich.


    Gruß, Katrin
  • Hallo Flopsi,

    zunächst einmal herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast 😀
    Eine Übersicht, wie das bei uns funktioniert, bietet dieses kurze Video (selbstverständlich auch mit Untertiteln): http://www.myhandicap.de/guided-tour.html

    Du hast aus der Community schon einige gute Hinweise erhalten (vielen Dank dafür, Katrin 😀 ).

    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an mich oder meine Kollegen oder die Community. Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀