Erbschaft ablehnen.Was muß ich machen

Hallo liebe Mitglieder.

Ich bin jetzt an einem Punkt angekommen.Da meine Mutter vor kurzem verstorben ist möchte ich den Nachlaß regeln.Werde ich mich bei der Behörde melden oder melden die sich?.Wegen der Erbschaft oder anderer Angelegenheiten.In der Situation war ich noch nicht.Bisher hatte meine Mutter immer alles geregelt.Hätte einer von euch einen Tip?.Danke im Vorraus.

Antworten

  • Hallo DJ,

    mein herzliches Beileid zum Tod von Deiner Mutter.

    Als meine Frau verstorben war, habe ich ein Schreiben vom Nachlaßgericht bekommen, in dem das Amt angefragt hat, ob die Beerdigungskosten die Höhe des Nachlasses übersteigen.
    Das Gericht kam also auf mich zu.

    Vermutlich wird es in Eurem Fall genau so sein (?)

    Wenn Du Dir da aber unsicher bist, kannst Du das Amt ja kontaktieren und nachfragen.


    Liebe Grüße,
    Tom


  • Hallo DJ!

    Auch von mir ein herzliches Beileid.

    Im Einzelnen kenne ich mich auch nicht aus, aber was wäre es für eine Erbschaft? Wenn du an Ablehnung denkst, wahrscheinlich Schulden? Gibt es ein Testament, worin etwas geregelt sein könnte?
    Gibt es Geschwister oder andere Verwandtschaft, die dich unterstützen oder Ansprüche geltend machen könnten?


    Gruß, Katrin
  • Hallo DJ,

    mein herzliches Beileid zum Tod von Deiner Mutter.

    Als meine Frau verstorben war, habe ich ein Schreiben vom Nachlaßgericht bekommen, in dem das Amt angefragt hat, ob die Beerdigungskosten die Höhe des Nachlasses übersteigen.
    Das Gericht kam also auf mich zu.

    Vermutlich wird es in Eurem Fall genau so sein (?)

    Wenn Du Dir da aber unsicher bist, kannst Du das Amt ja kontaktieren und nachfragen.


    Liebe Grüße,
    Tom




    hallo tom
    Das Nachlaßgericht hat mich noch nicht kontaktiert.Dann komt wahrscheinlich einiges auf mich zu.Vielen Dank für deinre Antwort





    KatrinHH hat geschrieben:
    Hallo DJ!

    Auch von mir ein herzliches Beileid.

    Im Einzelnen kenne ich mich auch nicht aus, aber was wäre es für eine Erbschaft? Wenn du an Ablehnung denkst, wahrscheinlich Schulden? Gibt es ein Testament, worin etwas geregelt sein könnte?
    Gibt es Geschwister oder andere Verwandtschaft, die dich unterstützen oder Ansprüche geltend machen könnten?


    Gruß, Katrin



    Hallo Katrin

    Ich möchte die Erbschaft ablehnen Sie hatte Schulden aber ich möchte die nicht begleichen.Soviel ich weiß gibt es kein Testament.Ich habe nur noch eine Cousine.Sonst ist keine Familie mehr da.Vielen Dank
  • Liebe Jessica,

    mein Beileid zum Tod Deiner Mutter.

    Nach dem Tod meiner Schwester (sie lebte damals in Scheidung, keine Kinder) stand ich vor der gleichen Frage. Ich wußte, dass meine Schwester privatinsolvent und hochverschuldet war; also hätte ich jede Menge Schulden "geerbt".

    Du musst beim Notar das Erbe ausschlagen (alle Erbberechtigten), dazu gilt eine Frist von 6 Wochen. Danach wird es schwierig.

    http://www.finanztip.de/recht/erbrecht/ausschlagen.htm

    Ein dickes Kraftpaket schickt Zornröschen



  • Liebe Jessica,

    mein herzliches Beileid zum Tode deiner Mutter. Es ist schwer einen Menschen zu verlieren. Dann auch noch die Mutter. Wenn du mit dem Verlust nicht zurecht kommst, dann melde dich hier im Forum. Auch ich bin dir gern behilflich.

    Nun zu deiner Frage. Zornröschen hat eigentlich alles gesagt, auch die Frist. Du kannst im Vorfeld auch den Notar oder Notarin anrufen. Es gibt auch Notare die (wegen Behinderung oder Krankheit)zu dir nach Hause kommen.

    Viel Kraft und Mut bei allem was auf dich zukommt! Emmerisch
  • Auch wir möchten Dir unser Beileid aussprechen.

    Du hast aus der Community schon einige gute Hinweise erhalten, was Deine Fragen betrifft (vielen Dank dafür, Leute 😀 ).

    Alles Gute und melde dich gern, wenn wir Dich unterstützen können.
  • Liebe Dunja Ress,

    Herzliches Beileid wegen Deiner Mutter!

    Im Fall von Schulden kann man die Erbschaft leichter ablehnen.

    Anders bei positivem Vermögen, dort wäre es denkbar daß der Staat oder Kostenträger Regreß fordern, weil ihnen Steuern oder Ersatzansprüche entgehen.

    LG

    Surfer
  • Hallo ihr lieben.Vielen Dank für eure Antwort.

    Wenn ich sprechen möchte dann werde ich mich melden
  • Hallo ihr lieben User.Ich dreh hier bald ab.Ich habe bei der zuständigen Behörde die Sterbeurkunde für das Nachlaßgericht bestellt.Ich wollte die Sterbeurkunde haben für die Behördengänge.Wieso darf ich als Tochter keine Sterbeurkunde von meiner Mutter haben.Hier ist eine Kopie von dem was sie mir geschickt haben.Die persönlichen Daten habe ich entfernt


    Von: Urkundenabteilung (Hamburg-Nord) [hamburg.de] Gesendet: Mi 15.05.2013 12:47
    An: Jessica G
    Cc:
    Betreff: N/ST 4 G/S Postsache G
    Anlagen:
    Als Webseite anzeigen | Nachricht Detail
    Ihre Anfrage / Urkundenanforderung vom 15.05.2013

    Sehr geehrte Frau G

    die Benutzung der bei den Standesämtern geführten Personenstandsregister ist durch § 61 ff. Personenstandsgesetz (PStG) geregelt.
    Danach kann die Auskunft und Einsicht in einen Registereintrag oder die Aushändigung einer Urkunde nur gegenüber den Personen erfolgen,
    auf die sich der Registereintrag bezieht sowie deren Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren oder Abkömmlingen. Andere Personen haben ein
    Recht auf Erteilung von Personenstandsurkunden, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.

    Leider ist Ihrem Schreiben nicht zweifelsfrei zu entnehmen, ob Ihnen die gewünschte Auskunft/Einsicht/Urkunde erteilt werden darf.

    Aus diesem Grunde benötigen wir von Ihnen zusätzlich folgende Angaben bzw. Unterlagen:

    ( ) genauer Zweck der Urkundenbestellung,
    ( ) Vollmacht / Kopie des Antrags auf einen Erbschein,
    ( ) Bestallungsurkunde vom Nachlassgericht,
    ( ) Erbenbild mit entsprechenden Datumsangaben, so dass Urkundenkenntnis vorausgesetzt
    werden kann,
    (X) Kopie Ihrer Geburtsurkunde, die das Verwandtschaftsverhältnis erklärt. Diese Notwendigkeit wurde
    in der Vergangenheit bereits durch Beschlüsse auch des Amtsgerichts Hamburg
    festgestellt: - 60 III 252/91 - vom 30.07.1992, - 60 III 97/92 - vom 03.08.1992, - 60 III
    255/91 - vom 08.02.1993 -.

    Mit freundlichen Grüßen


    Verwendungszweck:
    Ich brauche die Sterbeurkunde von meiner Mutter für das Nachlaßgericht Ich bitte um Ausstellung der Urkunde:
    Urkunde in deutsch


    Das muß ich jetzt absolut nicht verstehen das ich die Urkunde nicht bekomme.Bei Verwendungszweck habe ich das begründet was da steht.Was ist da nicht aussage kräftig?Kann mir mal einer einen Tip geben was das alles bedeuten soll?.Oder wollen die das die Frist verstreicht?.Haben die vielleicht einen Vorteil davon?Ich kann doch nicht ohne Sterbeurkunde zum Nachlaßgfericht gehen.Mir kommt das so vor das die mich alle veräppeln wollen.Was soll ich jetzt noch glauben?.Vielen Dank im Vorraus
  • Guten Abend Jessica
    wenn ich das richtig interpretiere wird lediglich deine Geburtsurkunde angefordert, nur dort ist ein Kreuz gemacht.
    Alles andere ist Vordruck.
    Ich wünsche dir Erfolg
    Gute Nacht
    Holger
  • holger63 hat geschrieben:
    Guten Abend Jessica
    wenn ich das richtig interpretiere wird lediglich deine Geburtsurkunde angefordert, nur dort ist ein Kreuz gemacht.
    Alles andere ist Vordruck.
    Ich wünsche dir Erfolg
    Gute Nacht
    Holger


    Hallo Holger

    Ich habe die Sterbeurkunde angekreuzt und nicht die Geburtsurkunde.Das hat mich direkt gewundert das bei der Geburtsurkunde ein Kreuz war
  • Aus dem Schreiben geht hervor daß du deine Geburtsurkunde vorlegen mußt damit geprüft werden kann daß du ein Abkömmling deiner Mutter bist.
    Gute Nacht
    Holger

    Danach kann die Auskunft und Einsicht in einen Registereintrag oder die Aushändigung einer Urkunde nur gegenüber den Personen erfolgen,
    auf die sich der Registereintrag bezieht sowie deren Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren oder Abkömmlingen
    Aus diesem Grunde benötigen wir von Ihnen zusätzlich folgende Angaben bzw. Unterlagen:

    (X) Kopie Ihrer Geburtsurkunde, die das Verwandtschaftsverhältnis erklärt
  • holger63 hat geschrieben:
    Aus dem Schreiben geht hervor daß du deine Geburtsurkunde vorlegen mußt damit geprüft werden kann daß du ein Abkömmling deiner Mutter bist.
    Gute Nacht
    Holger

    Danach kann die Auskunft und Einsicht in einen Registereintrag oder die Aushändigung einer Urkunde nur gegenüber den Personen erfolgen,
    auf die sich der Registereintrag bezieht sowie deren Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren oder Abkömmlingen
    Aus diesem Grunde benötigen wir von Ihnen zusätzlich folgende Angaben bzw. Unterlagen:

    (X) Kopie Ihrer Geburtsurkunde, die das Verwandtschaftsverhältnis erklärt


    Guten Abend Holger.
    Jetzt habe ich das verstanden Entschuldigung.Tut mir leid.Ich kann im Moment nicht richtig denken.Vielen Dank
  • DunjaJess hat geschrieben:.....Jetzt habe ich das verstanden Entschuldigung.Tut mir leid.Ich kann im Moment nicht richtig denken.Vielen Dank

    hallo Jessica

    dass du momentan nicht richtig denken kannst, ist - glaube ich - für jeden nachvollziehbar und m.e. auch kein wunder.
    dafür brauchst du dich sicher nicht zu entschuldigen.

    ich wünsche dir, dass du bald alles überstanden hast und zur ruhe kommst.

    liebe grüße von mir und nochmals - soweit möglich - geruhsame pfingstage
    wünscht
    rosi
  • Guten Tag
    dem schließe ich mich an.
    Schöne Pfingsten
    Holger
  • Vielen Dank für eure Unterstützung.Ich war heute beim Amtsgericht und habe das Erbe abgelehnt.Als ich beim Amtsgericht war um das Erbe abzulehnen da wußte ich garnicht das ich keine Sterbeurkunde vorzulegen brauchte.Deswegen werde ich das jetzt auf 100% setzen
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