Wird ein Arbeitszimmer vom Finanzamt steuerlich anerkannt?

Hallo Community,

ich leide aufgrund einer fortgeschrittenen Augenerkrankung an einer starken Sehbehinderung auf beiden Augen. Mein Arbeitgeber bietet mir die Option meine Arbeitsleistung an zwei Tagen pro Arbeitswoche von Zuhause (vom home-office) aus zu bestreiten. Die Ausstattung des home-office wurde auf Antrag vom Renten-Versicherungsträger bereit gestellt.

Gibt es die Möglichkeit mein Arbeitszimmer steuerlich bei der ESt-Erklärung abzusetzen? Wird dieses Arbeitszimmer vom Finanzamt akzeptiert? Wie sind die grundsätzlichen Vorgaben, damit ich mein Arbeitszimmer steuerlich absetzen kann?

Ich danke für Eure Hilfe und wünsche allseits einen schönen Tag!

Antworten

  • Hallo,
    wenn dir beim Arbeitgeber auch ein Arbeitsplatz zur Verfügung steht, ist das meines Wissens mit der letzten Gesetzesänderung die Anerkennung als Arbeitszimmer nicht mehr möglich.

    Entscheidend ist, ob ein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht oder nicht (vgl. auch § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG).

    Kosten für Arbeitsmittel können in jedem Fall steuermindernd geltend gemacht werden. Also auch dann, wenn dein Arbeitszimmer nicht anerkannt wird.

    Aufwendungen für manche Einrichtungsgegenstände für das Arbeitszimmer sind in der Steuererklärung absetzbar, wenn diese Gegenstände so gut wie ausschließlich für berufliche Zwecke verwendet werden. Beispiele: Schreibtisch, Schreibtischstuhl, Schreibtischlampe, Bücherregal, Beistelltisch, Computertisch.
    Näheres erfährst Du beim Finanzamt.

    (Dies ist eine Antwort eines Laien, d.h. das Wissen ist angelesen oder durch Erfahrung begründet und so weitergeben. Inhaltlich ist es deshalb stets selbst zu überprüfen).


  • Seit einiger Zeit kann man ja als Selbstständiger das Arbeitszimmer in der Privatwohnung zumindest zum Teil auch wieder absetzen (Link). Ich denke das sollte bei dir doch auch gehen. Das muss dann aber wirklich ein Arbeitszimmer sein und nicht gleichzeitig noch Wohnzimmer mit TV, oder Schlafzimmer mit Bett. Und wenn du nur die Wäschekammer entrumpelst. 😉
    An deiner Stelle würde ich aber einfach mal beim Finanzamt anfragen. Fragen kostet ja nix. 😎
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