Argumente Wartungskostenübernahme E-Mobil

Liebe Forumsmitglieder,

ich bin ganz neu in diesem Forum und komme gleich mit einer konkreten Frage: Ich habe einen GdB von 50 % bei Rückenmarksstenose, Hüft- und Knieproblemen. Ein "normaler" Rollstuhl wurde von der KK schon vor vielen Jahren verschrieben.

Da ich allein lebe und auf dem Land wohne (unwegsames Gelände), habe ich mir vor einigen Jahren auf eigene Kosten ein E-Mobil angeschafft, das ich täglich nutze (Fahrleistung pro Jahr: 3.000 km). Nur vermittels dieses E-Mobils kann ich meine sozialen Kontakte außer Haus aufrechterhalten und mit meinen Freunden und Nachbarn zusammen draußen unterwegs sein.

Jetzt hat sich meine wirtschaftliche Situation verändert und das E-Mobil braucht einen neuen Akku und Kohleblätter (was immer das sein mag). Kostenvoranschlag für diese Wartungskosten rund 800 Euro.

KK lehnt Übernahme ab. Welche Argumente für Widerspruch???

Antworten

  • Lieber Hartholz,

    herzlich willkommen bei MyHandicap!

    Zunächst möchte ich ganz allgemein auf folgenden Artikel hinweisen, dem Du eventuell den einen oder anderen Ratschlag abgewinnen könntest:

    http://www.myhandicap.de/krankenkasse-antrag-abgelehnt.html

    Ich habe zudem unseren Fachexperten informiert, demnächst wird dieser hier reinschauen und eine Antwort geben. Bitte habe noch etwas Geduld, in der Zwischenzeit kommen sicherlich noch weitere Tipps aus der Community.

    Lieben Gruß,

    Tom
    MyHandicap
  • Hallo Hartholz,

    so gerne wir hier etwas Positives schreiben würden...
    Für ein privat gekauftes Hilfsmittel können Sie der Kasse keine Kosten einreichen. Die Kasse wird dafür nicht einstehen. Jedoch können Sie versuchen, einen Elektroscooter über die Kasse zu beantragen.
    Hier jedoch Höchstgeschwindigkeit 6 km/h.

    Eine weitere Alternative würde die Versorgung mit einem Elektrorollstuhl darstellen.

    Wir hoffen, hiermit geholfen zu haben.

    Das Reha-Team von Storch+Beller
  • Liebes Reha-Team!

    Zunächst danke für die bisherigen Antwortmühen.

    Dennoch: Das mit dem privat angeschafften Hilfsmittel, für das die KK angeblich keine Wartungskosten übernimmt, wurde schon durch das Bundessozialgerichtsurteil vom 10.03.2010 (Az. B 3 KR1/09R) aus der Welt geschafft.
    Dieser Punkt ist auch nicht strittig zwischen der KK und mir.

    Vielmehr geht es um folgende Argumentation der KK: "Der Behinderungsausgleich im Rahmen des Grundbedürfnisses <selbstständiges Gehen> ist nicht dahingehend zu verstehen, dass es der Krankenversicherung obliege, eine Behinderten durch die Bereitstellung von Hilfsmitteln in die Lage zu versetzen, Wegstrecken jeder Art und Länge zurückzulegen, die ein Nichtbehinderter bei normalem Gehen zu Fuß bewältigen kann."

    Nimmt man diese Argumentation ernst, dürfte es aber nie und in keinem Fall zur Verschreibung eines E-Mobils oder Scooters oder whatever kommen. Deshalb sind für meinen Fall alle Argumente und Darlegungen relevant und interessant, die sonst und in anderen Fällen zur Verschreibung eines E-Mobils geführt haben. Oder kurz: Welcher Behinderter hat mir welcher Argumentation die Verschreibung eines E-Mobils erreicht?

    Von meinem behandelnden Arzt wurde die Notwendigkeit ohnehin attestiert.

    Danke für nochmaliges Nachantworten!
    LG Hartholz
  • Hallo Hartholz,

    wir empfehlen die Unterstützung von einer Hilfestelle wie z.B. den VDK - hier sind Anwälte, Ärzte und Kassenmitarbeiter im Sinne für die Rechte der Menschen mit Behinderung tätig und haben bestimmte eine "zielführende" Formulierung parat.

    Beste Grüße
    Das Reha-Team von Storch+Beller
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