Gesetzliche Krankenversicherung

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich hätte eine Frage: Ich bin 48 Jahre alt, seit 2010 zu 100 % schwerbehindert, berufsunfähig und erwerbslos (kein ALG I oder II). Kann ich von der privaten zur gesetzlichen Krankenversicherung wechseln und muss ich dazu eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit aufnehmen?

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Fritsch

Antworten

  • Hallo Stefan

    Schwerbehinderte habe zwar ein Sonderkündigungsrecht um von der privaten in die gesetzliche KK zu wechseln. diese ist allerdings an Bedingungen geknüpft:

    1. Ein Verwandter 1 grades (Bater/Mutter, Ehefrau/-mann) muss in den letzten 5 Jahren min. 3 Jahre in der GKV versichert sein.
    2. Der Wechsel ist nur innerhalb von 3 Monaten nach Eintritt der Schwerbehinderung möglich.

    zudem besteht bei fast allen gesetzlichen KK eine Altersbegrenzung auf max. 45 Jahre.


    Der Weg klappt bei dir also nicht mehr. Wenn es nicht noch eine andere "Notaufnahme" gibt, geht wohl kein Weg an einer sozialversicheingspflichtigen Tätigkeit vorbei.

    Grüßle
    Klaus
  • Hallo Stefan,

    eine Rückkehr in die GKV müßte für Dich eigentlich möglich sein da Du das 55igste Lebensjahr nicht vollendet hast und durch Erwerbslosigkeit und Berufunfähigkeit Dein Einkommen unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze in der GKV gerutscht ist. Außerdem mußt Du zuvor schon einmal eine gewisse Zeit gkv versichert gewesen sein. Die Einzelheiten besprich mit dem Sachbearbeiter der Krankenkasse oder falls Du dieses nicht möchtest oder mit einem Mitarbeiter der Verbrauerberatung. Auch kannst Du zum VDK oder Sozialverband gehen um Dich beraten zu lassen. Hier mußt Du allerding zuzvor Mitglied werden. Jahresbeitrag derzeit 60 Euro pro Jahr.

    LG Nobby
  • Hallo Stefan,

    zunächst einmal herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast 😀
    Eine Übersicht, wie das bei uns funktioniert, bietet dieses kurze Video (selbstverständlich auch mit Untertiteln): http://www.myhandicap.de/guided-tour.html

    Du hast aus der Community schon einige gute Hinweise erhalten (vielen Dank dafür, Nobby 😀 ).

    Ich habe Dein Anliegen außerdem noch an unseren entsprechenden Fachexperten weitergeleitet. Bitte hab ein wenig Geduld bis zur Antwort 😉

    Wenn Dein Anliegen dann geklärt ist, sei bitte so lieb und setze die Bewertung oberhalb des Threads auf 100%. 😀
    So hilfst Du uns, eine bessere Übersicht zu behalten, wo noch Unterstützung benötigt wird.

    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an mich oder meine Kollegen oder die Community! Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀
  • Hallo,

    hier gibt es leider keinen versicherungsrechtlichen Tatbestand der eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung auslösen würde, auch ein freiwilliger Beitritt ist wegen mangelnder Vorversicherungszeit nicht möglich. Die Aufnahme einer versicherungspflichtigen wäre die einzige Möglichkeit in die gesetzliche Krankenversicherung zu kommen (Altersgrenze 55). Als Ehegatte eines gesetzlich versicherten Mitgliedes muss die Einkommensgrenze nach § 10 Sozialgesetzbuch V beachtet werden – bei Rentnern gilt der Zahlbetrag der Rente. Dieser Fall wäre z.B. bei einer kleinen Rente (bis 385,- €) zu prüfen, ob u.U. so eine kostenfreie Versicherung möglich ist.

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