Arbeitsrecht

Hallo...
Ich habe seit etwa einem dreiviertel Jahr ein kostenloses Arbeitgeberdarlehn laufen, wo monatlich 100,- vom Nettolohn einbehalten wurden.Rest sind noch 550,-€.
Nun ist aus blöden Diskrepanzen das Arbeitsverhältnis am 02.04. zum 30.04.2013 im gegenseitigen Einvernehmen beendet worden. In der Aufhebungsvereinbarung steht:

"Beide Parteien sind sich ebenfalls darüber einig, dass die Abrechnung durch die Firma zum 30.04. abschließend erfolgt, bis dahin die restlichen Urlaubstage des Mitarbeiters von ihm genommen werden und der Mitarbeiter für die übrige Zeit ab Unterzeichnung dieser Vereinbarung von der Erbringung der Arbeitsleistung freigestellt ist. Der Mitarbeiter wird ihm überlassene Materialien/ Dinge zeitnah an die Firma zurück geben.

mit Erfüllung dieser Vereinbarung sind sämtliche Ansprüche zwischen den Beteiligten aus dem Arbeitsverhältnis und aus Anlass dessen Beendigung erledigt. Beide Parteien verzichten, sollten Ihnen weitere Ansprüche diesbezüglich zustehen, ausdrücklich auf diese. Dem Mitarbeiter sind die Folgen wegen des Verzichts auf diese Rechte bekannt; die vorstehende Regelung entspricht ausdrücklich auch seinen Vorstellungen und seinen Wünschen."

Meine Frage: Geht aus dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich hervor, dass ich natürlich noch di normale vereinbarte Monatsrate von 100,-€ zu zahlen habe, und das der Rest somit abgegolten ist?...Oder mußt ich mit menem letzten Gehalt alles zurückzahlen?....Ich habe auf alle weiterebn Forderungen verzichtet, und auch der Arbeitgeber?.....

Antworten

  • Hallo papatobi,

    zunächst einmal herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast 😀
    Eine Übersicht, wie das bei uns funktioniert, bietet dieses kurze Video (selbstverständlich auch mit Untertiteln): http://www.myhandicap.de/guided-tour.html

    Bitte hab Verständnis, dass wir aufgrund unseres Stiftungszwecks nur bei Anliegen unterstützen können, die im Zusammenhang mit einer Behinderung oder chronischen Erkrankung stehen.
    Dies ist mir in Deinem Fall leider noch nicht ersichtlich. Kannst Du da vielleicht etwas ergänzen?

    Grundsätzlich würde ich aber auch sagen, dass dies in der Vereinbarung zum Darlehen selbst geregelt sein sollte. Steht da vielleicht was?

    Freue mich darauf, wieder von Dir zu lesen und wünsche einstweilen ein schönes Wochenende.
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