Welchen Grad der Behindedrung gibt es bei Epilepsie(seit 3 Jahren durch Medkamente anfallsfrei) Typ2

hatte 2008 kurz hintereinander 5 Epilepsianfälle meist morgens aus dem Schlaf herraus. Bekam dann erst 30% Schwerbehinderung, nac h Einspruch erhielt ich 60% da ich auch Typ2 Diabetes mit Medikation habe, Adipositas vorliegt, eine Schilddrüsenunterfunktion habe und einen Rechtsschenkel-
block. Jetzt will man mir nur noch 30% zugestehen, da ich seit 3 Jahren anfallsfrei sei und die Diagnosen Diabetes, Adipositas, Schilddrüsenunterfunktion sowie der REchtsschenkelblock keinen Grad von 10 erreichen sollen
Was kann ich tun? Widerspruch werde ich auf jeden Fall einlegen und eine Gleichstellung bei der Agentur für Arbeit beantragen

Antworten

  • Hallo bertilla,

    zunächst einmal herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast 😀
    Eine Übersicht, wie das bei uns funktioniert, bietet dieses kurze Video (selbstverständlich auch mit Untertiteln): http://www.myhandicap.de/guided-tour.html

    Ich habe Dein Anliegen an unseren entsprechenden Fachexperten weitergeleitet. Bitte hab ein wenig Geduld bis zur Antwort 😉

    Wenn Dein Anliegen dann geklärt ist, sei bitte so lieb und setze die Bewertung oberhalb des Threads auf 100%. 😀
    So hilfst Du uns, eine bessere Übersicht zu behalten, wo noch Unterstützung benötigt wird.

    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an mich oder meine Kollegen oder die Community! Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀
  • würde mich freuen wenn ich Hilfe bekommen würde, habe noch die Diagnose Bluthochdruck vergessen

    Lieben gruß und noch ein Dankeschön
    Bertilla
  • Hallo Bertilla!

    Bist du mit oder ohne Medikamente anfallsfrei? Mir wurden irgendwann zu Kinderzeiten auch mal 20% genommen, weil meine Epilepsie zu der Zeit als geheilt galt. Seit einem Grand Mal mit Bewußtlosigkeit und Zungenbiss 1997 nehme ich wieder durchgehend Medis und merke, falls ich sie mal vergesse oder wegen späten heimkommens nicht nehme, dass das nicht gut ist. Letzten September hatte ich deshalb eine Absience.

    Bei mir waren 15 Jahre Anfallsfreiheit, davon 8 Jahre ohne Medis bis 1997. Das Erscheinungsbild der Anfälle hat sich verändert und mit einer niedrigen täglichen Dosis habe ich es gut im Griff. Die Absience hat mir aber gezeigt, dass ich die niedrige Dosis wohl immer brauchen werde.

    Ich habe mich bewußt nie um eine Änderung der Prozente im Ausweis, ich habe 80%, gekümmert, um das aG nicht zu verlieren, was mir mal irgendwann "geschenkt" wurde, als ich Kindergartenkind war.

    Warum will man dir schon nach 3 Jahren Anfallsfreiheit die Prozente kürzen? Soweit ich weiß, darf man frühestens nach 4 oder 5 Jahren wieder Auto fahren, sollte es darum gehen. Wodurch wurden die Anfälle damals ausgelöst?



    Gruß, Katrin
  • Hallo,
    du nennst eine Reihe von Diagnose. Eine Schwerbehinderung wird allerdings nicht dafür vergeben, sondern der Betroffene muss zudem auch krankheitsbedingt erheblich in der Lebensführung beeinträchtigt sein.

    Die Einschränkung durch Anfälle im bedeutsamen Ausmaß scheint ja tatsächlich weggefallen zu sein, da seit 3 Jahren keine mehr vorliegen. Der Grad der Behinderung wegen der Epilepsie wurde entsprechend runtergestuft. Dazu ist das Amt ab dem Zeitpunkt berechtigt. Mit 3 Jahren Anfallsfreiheit würde ich vermuten, dass man auch lange genug abgewartet hat, um davon auszugehen, dass sich das in den nächsten Monaten nicht ändert. Ob man den Grad soweit runterstufen darf, kann ich nicht sagen.

    Für Diabetes usw. gilt das gesagte.
    So hat das Bundessozialgericht im Oktober 2012 entschieden, dass ein GdB von 50 für einen Diabetes Mellitus mindestens 4 Insulininjektionen pro Tag, ein selbständiges Anpassen der Insulindosis UND erhebliche Einschnitte in der Lebensführung voraussetzt.

    Die funktionelle Auswirkungen einer Adipositas müssen in der Regel zu einer Verstärkung der bereits aufgrund anderer Gesundheitsstörungen bestehenden Einschränkung führen, um anerkannt zu werden.

    Für Deinen Widerspruch müsstest Du also stets die funktionellen Beeinträchtigungen im Alltag benennen, die du im Vergleich zu anderen gesunden Menschen in deiner Altersgruppe hast. Länger als 6 Monate. Im damaligen Bescheid (Gbd 60) dürfte stehen, mit welchem Grad die Funktionsbeeinträchtigungen bewertet wurden. Eigentlich sollte sich da nichts geändert haben, zumindest schreibst Du nicht, dass sich auch dort Besserungen ergeben haben.

    Bei den Einzel-Graden der Behinderung darf man nicht einfach annehmen, dass die zusammenzurechnen sind. Du müsstest schauen, ob die Funktionseinschränkungen der einzelnen Krankheiten unterschiedliche Bereiche betreffen, das im Detail beschreiben (und durch medizinische Unterlagen belegen können).

    Hoffe, ich konnte ein wenig helfen.
    (Anmerkung: Dies ist eine Laien-Auskunft nach bestem Gewissen. Die Angaben sind also von jedem selbst nochmals zu überprüfen)
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