Da ich z.B. die Versicherungssumme meiner Hausratversicherung wegen einiger teurer Hilfsmittel höher ansetzen musste.
Hallo thyrael
das kommt auf den Einzelfall an. Sicher hast Du Anspruch auf einer Steuerrückzahlung von eine früher gestellten Steuererklärung die vor dem Bezug von Leistungen nach SGB II entstanden ist und noch nicht rechtskräftig abgeschlossen ist. Allerdings wird diese Rückzahlung auf den Leistungsbezug angerechnet, mit anderen Worten Du mußt das Geld zuerst verwerten wenn es oberhalb bestimmter Freigrenzen liegt.
LG Nobby
Guten Morgen,..
und willkommen im Forum,..
Im folgendem Link wurde dazu ausführlich berichtet;
http://www.sueddeutsche.de/geld/steuerrueckerstattungen-und-ploetzlich-wird-hartz-iv-gekappt-1.1197495
Es gibt dazu ein Urteil vom BSG;
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20111108_1bvr200711.html
Hier gilt das Zuflussprinzip zum bestehenden Einkommen,.. in deinem Fall H - 4.
Ich wünsche dir trotzdem schöne Ostern, auch wenn ich dir keine guten Nachrichten vermitteln kann. Mfg Lyn
Lyn, das mit dem Zuflussprinzip stimmt erstmal… Steuererklärung macht der ALGII-Empfänger eh nicht… Da ist dann schonmal die Pflicht zu solcher und eine entsprechende Rückzahlung ausgeschlossen.
Groetjes
Anke
Hallo thyrael,
zunächst einmal herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast
Eine Übersicht, wie das bei uns funktioniert, bietet dieses kurze Video (selbstverständlich auch mit Untertiteln): http://www.myhandicap.de/guided-tour.html
Du hast aus der Community schon einige gute Hinweise erhalten (vielen Dank dafür, Leute ).
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