muß ich meinem chef meine behinderungen nennen?

besteht eine verpflichtung ,einem chef die behinderungen zu nennen,die zu sozialen und arbeitsrechtlichen konsquenzen führen?
Wenn der chef mich loswerden will?

Antworten

  • Kommt darauf an. Du musst unterscheiden zwischen der Tatsache, dass Du schwerbehindert bist und einen Ausweis hast und der Art der Behinderung.


    Die Art der Behinderung musst Du nur mitteilen, wenn sie für Deine Arbeit relevant ist, z.B. wenn Du Hilfsmittel benötigst oder Du mit Stoffen umgehen musst, auf die Du allergisch reagierst.

    Die Tatsache, dass Du behindert bist, muss Dein Arbeitgeber dagegen wissen. Du hast ja auch zusätzlichen Urlaubsanspruch usw.
  • Ich fragte heut Morgen einen Kollegen,der uns in der Dienststelle ablöste.Der sagte,solange keine gefährlichen Krankheiten und/oder Kosten anstehen,muß der Chef überhaupt nichts über die Krankheiten/Behinderungen im Einzelnen wissen. 😃
  • Hallo mzahn,

    herzlich willkommen im MyHandicap-Forum.

    Deine Frage kann genau beantwortet werden. Hierzu habe ich dir die entsprechende Textstelle vom Portal REHADAT-talentplus herausgesucht:

    Hat der Arbeitnehmer eine Mitteilungspflicht?
    Nach der Feststellung der Schwerbehinderung bleibt es dem Arbeitnehmer überlassen, ob er diese dem Arbeitgeber mitteilt oder nicht. Dies gilt ebenso für Arbeitnehmer, die einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt sind. Denn solange die im Arbeitsvertrag aufgeführten Pflichten vom Arbeitnehmer erfüllt werden können, besteht keine Pflicht den Arbeitgeber zu informieren. Allerdings besteht dann auch kein Anspruch auf Zusatzurlaub oder Teilnahme an der Wahl der Schwerbehindertenvertretung.

    Wann muss der Arbeitgeber informiert werden?

    Der Arbeitgeber muss in jedem Falle informiert werden, wenn sich die Behinderung einschränkend auf die Tätigkeit auswirkt. Dies gilt besonders wenn eine Selbst- oder Fremdgefährdung besteht. Dabei ist es nicht notwendig, die genaue Diagnose der Erkrankung mitzuteilen. Wer sich verunsichert fühlt, kann sich vor dem Gespräch an die Schwerbehindertenvertretung oder den Betriebs- oder Personalrat wenden und um Unterstützung bitten. Auch die Integrationsfachdienste bieten schwerbehinderten Menschen ihre Hilfe an.


    Quelle: http://www.talentplus.de/arbeitnehmer-bewerber/bestehende-arbeitsverhaeltnisse/Behindert_was_nun/Information_Arbeitgeber/index.html
  • Hallo mzahn,

    ich habe die Bewertung des Threads auf 100% gesetzt, damit andere User eine bessere Übersicht haben, welche Anliegen bereits geklärt sind.

    Dies ist vor allem für neue User wichtig, die Rat suchen. Aber auch für unser Kollegium, damit wir sehen, wo noch Hilfe benötigt wird.

    Zwar gab es hier keine entsprechende Rückmeldung, das Anliegen ist meiner Auffassung nach aber kompetent geklärt worden.

    Natürlich besteht weiterhin die Möglichkeit, in diesem Thread zu posten. Themenersteller können – bei Bedarf – die Bewertung auch wieder zurücksetzen.

    Bei neuen Fragen oder Anliegen, bitten wir darum, einfach einen neuen Thread im entsprechenden Forum zu eröffnen.

    Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen und wünschen weiterhin viel Spaß und eine interessante Zeit in der Community von MyHandicap!
Diese Diskussion wurde geschlossen.