Hinweis zum Mehrbedarf bei Merkzeichen G

Das ist keine Frage sondern nur ein Hinweis, den ich Gestern erhalten habe.

Ich hätte eigentlich einen Mehrbedarf von 17% vom Regelsatz aufgrund meines Merkzeichens G

Ich dachte ich könnte es rückwirkend bekommen, weil es ja auch rückwirkend ab 2011 bewilligt wurde. Nach einigem hin und her gefrage wurde mir ein Link zu lexetius gegeben. Nach BSG, Urteil vom 10. 11. 2011 - B 8 SO 12/10 ist es unmöglich eine rückwirkende Zahlung zu erhalten.

Damit sind dann alle gestraft die sich "erlauben" irgendwelche Einschränkungen zu haben.

Antworten

  • Hier das vollständige Urteil:
    http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=en&nr=12293
    Es verwundert mich daß dagegen geklagt wurde im Beiblatt zum Antrag auf Grundsicherung steht entsprechend daß das Ausstellungsdatum des Schwerbehindertenausweises maßgeblich ist und nicht etwa der Tag der Antragsstellung auf Schwerbehinderung.
    Benny
  • Danke für den Hinweis und die Ergänzung 😀

    Ich werde den Threadtitel noch ein klein wenig anpassen, damit deutlich wird, dass es sich hier nicht um eine Frage handelt und die Bewertung etwas hoch setzen 😉
  • Die Frage wäre jetzt, was man demnach dagegen tun kann. Das sind die letzten Instanzen. Die letztendliche Ebene die noch bliebe wäre der Bundesgerichtshof oder wie das oberste Gericht in Brüssel heißt ...

    Ich finds einfach mal ungerecht, dass man rückwirkend nichts erhalten kann. Selbst wenn ich einen Anspruch darauf hätte. Ist nicht die Bewilligung des Antrages gleichbedeutend mit der Bewilligung? ... Ich hab meine Sachen immer mit Antragstellung bewilligt bekommen. Deswegen haben die Dumpfbacken mir das alles ja auch ab 09'2011 bewilligt. 2003 war es rückwirkend zur Antragstellung. Da scheint der Hund begraben zu liegen

    Gruß
    Anke


  • Interessant ist §2 des Behindertengesetzes, demnach würde die Gleichstellung mit dem Tag der Antragsstellung beginnen wenn der Bescheid positiv ausfällt. Scheint mir ein Widerspruch zu oben genannten Urteil zu sein.
    http://cms.uk-koeln.de/live/personalratwissenschaft/content/e36/e117/schwerbehindertengesetz.pdf
    Ich glaube die höchste Instanz wäre dann der
    http://de.wikipedia.org/wiki/Europ%C3%A4ischer_Gerichtshof_f%C3%BCr_Menschenrechte
    Benny
  • Danke Benny... den Europäischen Gerichtshof meinte ich ... Mir fehlen manchmal die Worte 😀

    Schade dass da noch niemand auf die Idee gekommen ist, auf den §2 hinzuweisen... Ich werd mir das wohl mal ganz in Ruhe zu gemüte führen und dann mal wieder meine Hirnwindungen in Gang setzen... Im Augenblick bin ich ein wenig neben der Spur, weil meine Pflegemam aus Holland gerade 2000€ zu meiner Hochzeit angekündigt hat. Die sind echt voll durchgeknallt... aber andersrum, die Tochter heiratet ja nur once in her life stimms

    Gruß
    Anke
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