Kürzung der Erwerbsunfähigkeitsrente

Hallo zusammen.

Seit knapp 5 Jahren bin ich Querschnittsgelähmt und erhalte
von der BG eine Erwebsunfähigkeitsrente.
Meine Behinderung beträgt 100%.

Nun zu meiner Frage:
Die BG zwingt mich dazu eine Umschulung für 3 Jahre lang
zu machen, knapp 800km von meinem Wohnort entfernt.
Mache ich diese Schulung nicht wird die Rente um 1100 €
gekürzt. Hat die BG das recht dazu dies zu tun?

Liebe Grüße

Antworten


  • Guten Abend t4sy,..

    so generell lässt sich deine Frage nicht beantworten zu dem was du geschrieben hast.

    Grundsätzlich hat die BG zu dir eine Fürsorgepflicht als Betroffener / ne durch den Unfall. Ob sich das in deinem Fall umsetzen lässt müsstest du mit deinem SB = Sachbearbeiter oder Rehaberaten prüfen in einem internen persönlichen Gespräch.

    Generell muss geprüft werden ob du den Anforderungen durch den heutigen verbleibenden Schaden / Behinderungen dem gewachsen bist. QL ist nicht gleich QL !!! Wichtig wäre dein Alter und ob du dann auch eine Aussicht auf einen neuen Arbeitsplatz hast.

    Es kommt immer auf die Schädigung und die persönliche Situation des Einzelnen an und zu was wird umgeschult in welchen Beruf ?! All dies hast du leider nicht geschrieben. Mfg Lyn 😉
  • Ich bin 26 Jahre alt.

    Es ist ja nicht so das ich nicht arbeiten will.
    Vor einigen Monaten war ich 3 Monate in
    Bad Wildbad.. wo auch solche Umschulungen
    stattfinden. 3 Wochen wurden Tests gemacht
    ob man Berufsfähig ist. Alles schön und gut.
    1 Jahr später wie aus dem nichts stand ein
    Mitarbeiter von der BG vor meiner Tür und
    meinte innerhalb von 3 Monaten MUSS ich
    diese Umschulung machen als Produktionsdesigner
    oder Uhrmacher ansonsten wird meine komplette
    Rente sprich mein Lohn vor dem Unfall entfernt.
  • Hallo 4tsy

    Grundsätzlich gilt das Prinzip "Reha geht vor Rente". Das gilt auch für die Berufsgenossenschaft als Kostenträgher. Eine Umschulung in einen neuen Beruf ist dir grundsätzlich zuzumuten. Leider ist es so, daß Du als schwerbehinderter Mensch auch nach Abschluß einer solchen Maßnahme keine Garantie hast einen neuen, und vor allen Dingen einen leidensgerechten Arbeitsplatz zu bekommen. Einen Umzug in einen 800 Kilometer entferten Ort zu verlangen, um eine berufliche Rehamaßnahme zu beginnen, halte ich für einen Querschnittgelähmten für nicht zumutbar. Du müßtest ja komplett Dein soziales Umfeld aufgeben. Lasse Dich unbedingt rechtlich beraten. Ein Ansprechpartner ist z. B. der Sozialverband. Dezeitiger Mitgliedsbeitrag 60 Euro pro Jahr.

    LG Nobby
  • Hallo t4sy,

    hattest Du schon mal Rücksprache gehalten, ob eine dieser Umschulungen in Bad Wildbad auch möglich wäre?
  • t4sy hat geschrieben:

    Die BG zwingt mich dazu eine Umschulung für 3 Jahre lang
    zu machen, knapp 800km von meinem Wohnort entfernt.

    Liebe Grüße


    Hallo t4sy,

    wie soll das vonstatten gehen?

    Die reißen Dich ja komplett aus Deinem jetzigen Umfeld.

    Ich halte das für nicht zumutbar und frage mich, ob das rechtens ist.

    Liebe Grüße

  • Hallo t4sy,

    kleine Ergänzung: Das SGB schreibt sinngemäß folgendes als Zumutbarkeit vor. Eine vom Kostenträger empfohlende Maßnahme bzw Arbeitsplatzsuche soll in wohnortnähe stattfinden. Als zumutbar gilt vom Wohnort aus gesehen eine Wegezeit von maximal 2 Stunden (einfache Strecke). Dieses gilt für gesunde, nichtbehinderte Menschen. Du als QS-Ler bist ja in der Mobilität stark eingeschränkt. Auch eine Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel ist gar nicht oder nur sehr stark eingeschränkt möglich. Deshalb muß es für Dich an Deine persönlichen Gegebenheiten angepaßte Bedingungen geben. Vielleicht kann jemand eine Verlinkung zu den entsprechenden Paragrafen des SGB hier reinsetzen. Bei einem Umzug in einen 800 Kilometer entfernten Ort sind die Zumutbarkeitsregeln bei weitem überschritten. Wie schon erwähnt, lasse Dich rechtlich beraten und lege bei der Berufsgenossenschaft Widerspruch ein.

    LG Nobby
  • Hallo,

    habe nur das gefunden:

    http://dejure.org/gesetze/SGB_II/10.html

    siehe Absatz (3)

    Lieben Gruß
  • Hallo Zornroeschen

    danke für den Link

    LG Nobby
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