Arbeitsamt hat Antrag auf Kraftfahrzeughilfe abgelehnt, trotz

Halle Zusammen,

ich hab letztes Jahr eine Ausbildung begonnen und zu Ausbildungsstätte kommt man nur mit dem Auto. Büse fahren ca. drei, vier Mal am Tag; d.h. du kommst hin, aber musst am Ende des Tages 3 Stunden auf den nächst Bus warten. Und da habe ich mich ganz lange darüber informiert wie ich den nun als Dysmelien erkrankte (Fehlbildung beider Arme) einen Führerschein erwerben kann und habe erfahren, dass ich ein fachärztliches orthopädisches Gutachten brauche um eine Fahrprobe beim TÜV machen zu können. Es stellte sich aber raus das ich dann auf Kosten bis zu 700 € komme. Da ich als Azubi nun nicht so viel verdiene habe ich ein Antrag auf Kraftfahrzeughilfe gestellt, wobei normalerweise dieses Gutachten, Führerschein und Autoumbau bezuschusst werden. Aber diesen Antrag hat die Deutsche Rentenversicherung (da ich mindestens 15 Jahre bei denen eingezahlt haben muss)abgelehnt und an das Arbeitsamt weitergegeben, die wiederum haben es ebenfalls abgelehnt mit der Begründung, dass ich "grundsätzlich" öffentliche Verkehrsmittel nutzen kann und schlechte Busfahrpläne keine Begründung ist, obwohl ich ein GdB von 100% und B, G und H im Schwerbehindertenausweis stehen habe.

Meine Frage wäre jetzt, kann man da irgendwie juristisch ran? Da ich zwar öffentliche Verkehrsmittel benutzen kann, aber laut Merkmal auf dem SBA auf ständige Begleitung und Hilfe angewiesen bin und ich kann ja schlecht immer jemanden mit zur Arbeit oder Berufsschule mitnehmen. Und wenn. Es gibt zu meinen Feierabends Zeiten keine Verkehrsmittel, also kann ich auch keine nutzen. Oder soll ich da bei Sturm und Wetter 3 Stunden an der Bushaltestelle warten? 😃

Kann mir da jemand helfen?

Antworten

  • Hi Mädchen 😃

    Dass die Rentenversicherung nicht zuständig ist, ist richtig. Vorraussetzung für einen Zuschuß ist laut der Kraftfahrzeug-Beihilfe Verordnung, dass öffentliche Verkehrsmittel behinderungsbedingt nicht benutzt werden können. Daher wenn jemand in der Pampa wohnt und eben schlechte bis gar keine vernünftige Verbindung hat "zählt" leider gar nicht. Das Problem hätte ja auch jeder Nichtbehinderte. Das "B" und "h" spielt glaube ich zumindest auch keine Rolle, zumal das "B" eine Berechtigung zur Begeleitung und keine Notwendigkeit ist. Letzteres würde ja bedeuten du dürftest alleine nirgends wo hin gehen.
    Schon mal in deinem Ausbildungsbetrieb, oder noch besser an deinem Wohnort nach Fahrgemeinschaften gefragt? Außer Umzug fällt mir nichts besseres ein.

    Klaus
  • Hallo Herbstmädchen,

    Allerdings gibt es wegen dem PKW für Behinderte ein neeues Urteil. (VdK-Zeitung 1/2013)
    Bei der Förderung des PKW zählt nicht nur der Job allein, sondern auch der Alltag und die Teilhabe am Gesellschaftsleben.

    Was die Arbeit angeht, könnte man da nicht argumentieren, daß Du mit PKW flexibler bist und dadurch auch die Chance steigt, daß Dir als Behi der Arbeitsplatz erhalten bleibt?

    Geh mal zur Schwerbehindertenvertretung Deines Betriebs oder zum Integrationsamt, die Deine Argumente unterstützten können.

    LG

    Surfer
  • Eine Bekannte wohnt 50 km von ihrer Arbeit weg, arbeitet nur Teilzeit und hat bisher zweimal einen Zuschuß für die Anschaffung eines neuen KFZ erhalten.
    Sie hat keine Sondermerkmale im Ausweis eingetragen.

    Ich würde mich in Deinem Fall beraten lassen. Evtl. kannst Du auch einen Termin
    in der Sozial-/Rechtsberatung bei der örtlichen VDK Beratungsstelle in Anspruch nehmen.
    Manchmal beraten die auch ohne dass Du bereits Mitglied sein mußt.

    Viel Glück.

  • Hallo Herbstmädchen,

    leider haben meine Vorredner schon im Grunde alles gesagt. Im Kern hat die Arbeitsagentur - nach Gesetz - richtig gehandelt, auch wenn es in diesem Fall mit den Begleitumständen für Dich doppelt hart ist.

    Das angeführte Urteil gilt nicht bundesweit sondern - nach meinem Kenntnisstand - derzeit ausschließlich in Bayern. Es bleibt zu hoffen, dass es eines Tages in ganz Deutschland gilt.

    Auch mein Rat wäre, sprich mit der VdK Beratungsstelle und versucht gemeinsam eine plausible Begründung zu finden, die vom Amt getragen werden kann.

    Ich drücke die Daumen.
  • hallo,
    bitte leg sofort Widerspruch beim Arbeitsamt ein. Wir hatten vor 5 Jahren dasselbe Problem, wir wohnen 3 km außerhalb des nächsten Ortes mit Bushaltestelle. Wir haben damals Widerspruch eingelegt mit der Begründung, dass es meinem spastisch gelähmten Sohn nicht zuzumuten ist, morgends und abends z. B. im Winter bei Eis und Schnee im Dunkeln 3 km zur nächsten Bushaltestelle zu gehen. Wir haben die KFZ-Hilfe dann doch noch erhalten.

  • Hallo zusammen,

    erstmal ein herzliches Dankeschön an alle die mir geantwortet haben!

    Ich hab sofort über den DGB Rechtsschutz Widerspruch eingelegt und siehe da! Plötzlich wurde festgestellt, dass sie (das Arbeitsamt) doch die zuständigen Kostenträger sind und der Antrag wurde doch noch genehmigt.

    Ich kann allen die das gleiche Problem durchmachen nur auf dem Wege legen euch Unterstützung von profisionellen Rechtsschutzversicherungen oder sonstigen Hilfsorganisationen für Leute mit Handicaps zu holen und AUF KEINEN FALL selbst Widerspruch einzulegen.

    Lieben Gruß
    herbstmaedchen 😀
  • Hallo Herbstmädchen,

    ich habe die Bewertung des Threads auf 100% gesetzt, damit andere User eine bessere Übersicht haben, welche Anliegen bereits geklärt sind.

    Dies ist vor allem für neue User wichtig, die Rat suchen. Aber auch für unser Kollegium, damit wir sehen, wo noch Hilfe benötigt wird.

    Das Anliegen ist ja nach eigenen Aussagen bereits geklärt. Wir freuen uns, wenn geholfen werden konnte 😀

    Natürlich besteht weiterhin die Möglichkeit, in diesem Thread zu posten. Themenersteller können – bei Bedarf – die Bewertung auch wieder zurücksetzen.

    Bei neuen Fragen oder Anliegen, bitten wir darum, einfach einen neuen Thread im entsprechenden Forum zu eröffnen.

    Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen und wünschen weiterhin viel Spaß und eine interessante Zeit in der Community von MyHandicap!
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