kindergeld für behinderten über 25 jahre bei Grad 70 Beh.

Mein Sohn ist spastisch gelähmt, wird in einer Woche 25. Er hat nach dem Realschulabschluss eine Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten gemacht und 3 x 1 Jahr befristet gearbeitet, davon 2 Jahre nur halbtags. Da er durch seine Hirnschädigung Konzentrationsstörungen und eine Rechtschreibschwäche hat, wurde er nicht weiterbeschäftigt und hat deshalb auch schlecht eine Chance auf dem freien Arbeitsmarkt, eine Arbeit zu finden. Deshalb besucht er jetzt eine FOS für Körperbehinderte und will das Abitur machen. Nun bekommen wir aber kein Kindergeld mehr für ihn und bei der Krankenkasse kann er nicht mehr mit uns familienversichert werden, er müsste sich selbst versichern, aber er hat kein Geld. Wir haben noch 3 andere schulpflichtige Kiner und können uns auch nicht soviel leisten. Kann man da etwas machen?

Antworten

  • Hallo ajogl,

    setzt Euch mit der Familienkasse in Verbindung. Wenn die Rehinderung Eures Sohnes schon seit längerem besteht und er nicht in der Lage ist, sich selbst zu unterhalten und weniger als 20 Stunden pro Woche arbeitet, habt Ihr Anspruch auf Kindergeld.

    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an mich oder meine Kollegen oder die Community. Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀
  • Wir haben schon den Bescheid der Familienkasse und haben Widerspruch eingelegt. Die zuständige Dame sagt, das wird von der Einspruchstelle entschieden. Sie hat nur von der Agentur f. Arbeit die Rückmeldung, dass mein Sohn mehr als 15 Wochenstunden arbeiten kann und deshalb nicht mehr berechtigt ist,Kindergeld zu erhalten. Aber er kann ja z. Zt. nicht arbeiten, da er ja tagsüber in die Schule geht. Diese wird vom Bezirk und über BaföG finanziert, er wohnt in einer Wohngruppe in München. Hat er vielleicht Anspruch auf ALG II ?
  • Hi ajogl

    Ich glaube das Hauptproblem ist erstmal er gilt als erwerbsfähig, d.h mehr als 15 h arbeitsfähig. Dass er schwer bzw. keinen Arbeitsplatz findet spielt dabei keine Rolle.
    ALG II bekäme er nur wenn er dem Arbeitsmarkt zur Vefügung stände. Ich gehe mal davon aus es ist kein Abendgymnasium - Schüler stehen im allg. dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung.
    Möglich wäre vielleicht Kindergeld, weil er sich noch in schulischer Ausbildung befindet. Ich bekam als Student auch mit ü25 noch Kindergeld, war aber schon lange her zudem hatte ich keine abgeschlossene Berufsausbildung
  • Hallo zusammen,

    meiner Auffassung nach ist der Haken nicht seine grundsätzliche Arbeitsfähigkeit, sondern die Erbringung von Leistungen des Bezirks und BAFöG - denn damit sind wahrscheinlich die Lebenshaltungskosten in den Augen der Familienkasse abgegolten.

    Ich werde Euer Anliegen gern an unseren entsprechenden Fachexperten weiterleiten. Bitte hab ein wenig Geduld bis zur Antwort 😉

    Wenn Dein Anliegen dann geklärt ist, sei bitte so lieb und setze die Bewertung oberhalb des Threads auf 100%. 😀
    So hilfst Du uns, eine bessere Übersicht zu behalten, wo noch Unterstützung benötigt wird.

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  • Hallo Jogl,

    Ich bin auch spastisch gelähmt und bei mir ist das Kindergeld unbefristet.
    Auf der Web Seite der Kindergeldkasse gibt es ein Merkblatt zum Anspruch auf Kindergeld um runterladen.
    Ist überhaupt mal festgestellt worden, wie stark die LRS die Erwerbsfähigkeit behindert?
    Es zählt nicht nur der GdB und die Stunden, sondern es zählt auch, ob die LRS einen Job z.B. im Büro nicht unmöglich macht, der zwar mit der Körperbehinderung zusammenpaßt, aber als Alternative nicht greift, wegen der Einschränkung der Schriftsprache.

    LG

    Surfer
  • hallo, danke für eure Antworten.
    Danke auch an Surfer. Leider hab ich mich falsch ausgedrückt. Mein Sohn hat keine anerkannte LRS, er ist nur schwach (schlecht) im Rechtschreiben.
    Schaun wir mal, wie's weitergeht nach dem Widerspruch,ich halt euch auf dem Laufenden.
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