Hilfe bei der Jobsuche

Hallo,

bin seit geraumer Zeit auf der Suche nach Arbeit, weiß aber nicht genau wie ich es wegen meiner Rente anstellen soll.

Nun habe ich mich an die örtliche DMSG gewendet und habe eine Adresse bekommen (Caritas).

Als ich da anrief, sagte man mir Sie vermitteln nur ab 15 Stunden die Woche. Durch meine Rente würde ich da raus fallen und Sie könnten mir nicht weiterhelfen.

Ich habe mich auch schon an die Rentenversicherung wegen Teilhabe am Arbeitsleben gewendet, aber von da habe ich nichts zu erwarten (Ohne meine Rente aufs Spiel zu setzten)

Weiß jemand an wenn ich mich wenden könnte?

Lg
Bianca

Antworten

  • Hallo Bianca,
    das kommt darauf an, was Du Dir vorstellst. Wieviel Stunden möchtest Du arbeiten (am Tag maximal?)Im welchem Bereich? Was wäre der Traumjob?
    Geht es Dir um den Verdienst oder in erster Linie um eine sinnvolle Beschäftigung?
  • Hi,

    ich darf max 3 Stunden am Tag arbeiten. Gelernt habe ich Bürokauffrau. Ich möchte Geld dazu verdienen.

    lg
    bianca
  • Das mit Caritas macht mich echt sauer , sollte doch gerade eine kirchliche Organisation sich für sozial Benachteiligte einsetzen .
    Trotz allem würde ich vorerst ähnliche Einrichtungen abklappern . Kolping Menschenrechts oder Naturschutzorganisationen .
  • Hallo Bianca!

    Ich habe gerade mal für mich selbst geschaut, was der Stellenmarkt zu bieten hat in Hamburg. Dabei sind mir auch Angebote aufgefallen, in denen es um Telefontätigkeiten geht, auch mit geringer Stundenzahl. Oder von privat werden Personen gesucht, die auf Kinder oder Hunde aufpassen, Stundenlohn VHB mit max. 15 Wochenstunden.

    Versuch doch mal, in deiner Region solche Stellenangebote zu finden. Sie sind dünn gesät, aber man findet etwas, wenn man sich Zeit zum Suchen nimmt.


    Viel Glück, Katrin
  • Hallo,

    habe Heute die entgültige Ablehnung zur Teilhabe am Arbeitsleben von der Rentenversicherung bekommen.

    Heißt das jetzt, dass ich auch keinen Minijob machen kann der Versicherungspflichtig ist machen darf?

    Lg
    Bianca
  • Hallo Bianca,

    Du schreibst, daß Du maximal 3 Std täglich, daß bedeutet 15 Std in der Woche arbeiten darfst/kannst.Ich vermute, Du erhälst die volle Erwerbsminderungsrente. Dann darfst Du maximal 450 Euro im Monat verdienen. Zweimal im Jahr darf dieser Betrag doppelt so hoch sein. (Ausgleich für Sonderzahlungen oder eventueller vorrübergehender erhöhter Arbeitseinsatz) Erhälst Du eine Teilrente, wird der Zuverdienst individuell errechnet. Er richtet sich nach dem zuletzt erzielten Verdienst vor der Verrentung. Liegt deine Verrentung schon eine zeitlang zurück, mußt Du Dich über die neue Zuverdienstgrenze bei der Deutschen Rentenversicherung erkundigen.

    LG Nobby
  • bianca78 hat geschrieben:
    Hallo,

    habe Heute die entgültige Ablehnung zur Teilhabe am Arbeitsleben von der Rentenversicherung bekommen.

    Heißt das jetzt, dass ich auch keinen Minijob machen kann der Versicherungspflichtig ist machen darf?

    Lg
    Bianca


    Soweit ich informiert bin, heißt die Ablehnung "nur", dass Du keine Förderung für die Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit/Wiedereingliederung bekommst.

    Als Bürokauffrau könntest Du evtl Dienstleistungen für Privatmenschen anbieten, die mit Bürokram überfordert sind oder dazu einfach keine Lust haben. Damit das nun nicht gleich mit den Risiken einer Selbständigkeit verbunden ist, würde ich mich mal nach solchen Dienstleistern umschauen und dort sponatn nach Anstellung fragen.

    Ansonsten würde ich bei Interessenverbänden nach einem Bürojob fragen, die sich genau an Menschen mit meiner Behinderung/Einschränkung wenden. Ich würde meinen, dass man dort nicht nur Deine Einschränkungen kennt, sondern ggf. die Organisatio auch glaubwürdiger als nicht betroffene Menschen vertreten kannst.

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