Hallo,
meine Freundin bekommt Hilfe zum Lebensunterhalt in Höhe des Regelsatzes. Müsste sie nicht einen Mehrbedarf erhalten, da sie schwerbehindert ist (GdB 100)?
Denker ,..
ich habe noch etwas dazu gefunden;
http://www.gegen-hartz.de/urteile/sozialhilfe-mehrbedarf-nur-mit-merkzeichen-g-18889.html
http://www.sozialhilfe24.de/grundsicherung-sozialhilfe/mehrbedarf.html
Ich gehe mal von aus, - das es konkreter in der Aussage für dich ( bzw. deine Freundin ) ist zu deiner gestellten Frage, ..Mfg Lyn
Danke, Lyn. Unter dem einen Link wird nur vom Merkzeichen G gesprochen, nicht von H. Man könnte daraus schließen, dass das Amt einen Mehrbedarf wegen anderer Merkzeichen nicht anerkennen muss.
Habe mich einfach gewundert, da meine Freundin an die Wohnung „gefesselt ist“ und dadurch Mehrkosten hat. Ich mache ihr noch den Einkauf und schlepp das Zeug in die Küche, aber das geht nur noch maximal bis Ende Februar.
Hallo Denker,
bekommt Deine Freundin auch Eingliederungshilfe zur Teilhabe am Arbeitsleben? Wenn ja, hat sie Anspruch auf einen Mehrbedarf von 35%.
Wenn nein, ist leider in §30 (1) leider geregelt, dass sie das Merkzeichen G benötigt.
Eine Alternative wäre vielleicht eine Haushaltshilfe über die Pflegekasse.
Danke Justin. Ich habe Deine Nachricht an meine Freundin weitergeben. Wir habe beschlossen bei der Pflegekasse nun gemeinsam anzufragen. Zuletzt hatte von dort eine Frau bei meiner Freundin angerufen, und versucht die Teilnahme an einem Pflegkurs für die Pflegkraft (kein Pflegedienst) zu erzwingen. Dass sei Voraussetzung für die Leistungsgewährung etc. Komisch, dass jemand für die pflegkasse arbeiten darf und gleichzeitig Pflegkurse anbietet, die man dann angeblich zwingen besuchen muss.
wir nehmen nun gemeinsam einen zweiten Anlauf.