Gibt es den Regelsatz oder Mehrbedarf an Sozialhilfe bei GbB 100 ?

Hallo,
meine Freundin bekommt Hilfe zum Lebensunterhalt in Höhe des Regelsatzes. Müsste sie nicht einen Mehrbedarf erhalten, da sie schwerbehindert ist (GdB 100)?

Antworten

  • Guten Abend Denker,..

    siehe bitte in den Link, dort sind alle Leistungen zum SGB 12 aufgeführt.

    http://de.wikipedia.org/wiki/Zw%C3%B6lftes_Buch_Sozialgesetzbuch

    Es sind alle Lebens-Situationen in Kurzform mit den §§ dazu aufgeführt zur Sozialhilfe in dem Sinne. Dir ein positives WE Mfg Lyn 😉

  • Denker ,..

    ich habe noch etwas dazu gefunden;

    http://www.gegen-hartz.de/urteile/sozialhilfe-mehrbedarf-nur-mit-merkzeichen-g-18889.html

    http://www.sozialhilfe24.de/grundsicherung-sozialhilfe/mehrbedarf.html

    Ich gehe mal von aus, - das es konkreter in der Aussage für dich ( bzw. deine Freundin ) ist zu deiner gestellten Frage, ..Mfg Lyn 😉
  • Danke, Lyn. Unter dem einen Link wird nur vom Merkzeichen G gesprochen, nicht von H. Man könnte daraus schließen, dass das Amt einen Mehrbedarf wegen anderer Merkzeichen nicht anerkennen muss.
    Habe mich einfach gewundert, da meine Freundin an die Wohnung "gefesselt ist" und dadurch Mehrkosten hat. Ich mache ihr noch den Einkauf und schlepp das Zeug in die Küche, aber das geht nur noch maximal bis Ende Februar.

  • Hallo Denker,

    bekommt Deine Freundin auch Eingliederungshilfe zur Teilhabe am Arbeitsleben? Wenn ja, hat sie Anspruch auf einen Mehrbedarf von 35%.

    Wenn nein, ist leider in §30 (1) leider geregelt, dass sie das Merkzeichen G benötigt.

    Eine Alternative wäre vielleicht eine Haushaltshilfe über die Pflegekasse.
  • Danke Justin. Ich habe Deine Nachricht an meine Freundin weitergeben. Wir habe beschlossen bei der Pflegekasse nun gemeinsam anzufragen. Zuletzt hatte von dort eine Frau bei meiner Freundin angerufen, und versucht die Teilnahme an einem Pflegkurs für die Pflegkraft (kein Pflegedienst) zu erzwingen. Dass sei Voraussetzung für die Leistungsgewährung etc. Komisch, dass jemand für die pflegkasse arbeiten darf und gleichzeitig Pflegkurse anbietet, die man dann angeblich zwingen besuchen muss.
    wir nehmen nun gemeinsam einen zweiten Anlauf.
  • Hallo Denker,

    Du kannst uns gern an dieser Stelle informieren, wie es weitergeht 😀

    Erstmal ein schönes Wochenende und viel Erfolg.
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