Bei chronische Erkrankung - Behinderung? Kündigungsschutz? Zusätzlicher Urlaub?
MyHandicap User
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Hallo!
Gibt es in der Schweiz ähnlich wie in Deutschland bei vorliegender chronischer Erkrankung eine Einstufung in ein GdB?
Daran anknüpfend wie sieht es für mich als (deutschen) Arbeitnehmer (mit D Schwerbehindertenausweis) mit Kündigungsschutz,
ggf. zusätzlichem Urlaub und der evtl. gestellten Frage nach (Schwer-)Behinderung im Bewerbungsgespräch aus?
Mercí!
Gibt es in der Schweiz ähnlich wie in Deutschland bei vorliegender chronischer Erkrankung eine Einstufung in ein GdB?
Daran anknüpfend wie sieht es für mich als (deutschen) Arbeitnehmer (mit D Schwerbehindertenausweis) mit Kündigungsschutz,
ggf. zusätzlichem Urlaub und der evtl. gestellten Frage nach (Schwer-)Behinderung im Bewerbungsgespräch aus?
Mercí!
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Antworten
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Schon mal beim Euresberater der Arbeitsagenturen in Deutschland gefragt?
Die hatten früher eine Broschre "Leben und arbeiten in der Schweiz".
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Hallo Chroniker
Erst einmal herzlich Willkommen in der Community. Es freut uns, dass Du MyHandicap gefunden hast. Wir haben für die neuen User ein Video erstellt, dass Dir die Möglichkeiten von unserer Community erklärt:
http://www.myhandicap.de/guided-tour.html
Du hast vom User Denker bereits einen hilfreichen Tipp erhalten. Herzlichen Dank dafür!
In der Schweiz gibt es was ähnliches wie das GdB. Die Invaliditätsversicherung IV unterscheidet verschiedene Invaliditätsgrade. Je nach Schwere erhält der Betroffene eine gewisse IV-Rente.
Desweiteren habe ich noch einige Inputs von einem Fachexperten erhalten:
Der Kündigungsschutz ist für alle Arbeitnehmer gleich, ebenso das Anrecht auf Urlaub, das im OR geregelt wird. Ein Arbeitgeber hat jedoch die Freiheit mehr Urlaub zu gewähren. Das ist Verhandlungssache, ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht.
Wenn eine Schwerbehinderung keine Einschränkung bei der Bewältung und Erledigung der aufgetragenen Arbeiten darstellt, muss sie im Bewerbungsgespräch nicht thematisiert werden. Wenn eine sichtbare Behinderung vorliegt, darf der Arbeitgeber beim Gespräch nachfragen und sicherstellen, dass die Einschränkung keinen Einfluss auf Arbeitsleistung, -quantität und -qualität hat.
Liebe Grüsse
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Guten Abend Chroniker,..
Gegenfrage möchtest du dort nur Arbeiten Grenzgänger oder auch umsiedeln ? Trifft letzteres zu ändert sich vieles mit vielen Nachteilen je wie hoch der Grad der GdS oder GdB ist. Mfg Lyn
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Hallo!
Und danke schonmal!
Die Schwerbehindrung ist nicht sichtbar, da es sich um chronische Erkrankung/en handelt.
Voraussichtlich würde ich dann umziehen müssen...
In wie fern ändert sich etwas wenn der GdB z.B. 60% beträgt?
Vor- vs. Nachteile?
Bekomme ich dafür auch IV-Rente? Anteilig, oder wie? Ggf. kantonsabhängig?
MfG
C.
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