Arbeiten

Hallo,

ich habe dei der Rentenversicherung einen "Antrag auf Leistung zur Teilhabe am arbeitslebe" gestellt.

Nun habe ich eine Antwort bekommen, inder Sie schreiben:

" am 3.12 haben wir Ihren Antrag erhalten.
Seit dem 01.04.2005 beziehen Sie durchgehehn rente wegen voller Erwerbsminderung auf Dauer. Teilen Sie uns deshalb bitte schriftlich mit, welches Ziel Sie mit dem gestellten Antrag verfolgen.

Was kann ich machen?

Lohnt es sich überhaupt rechtzufertigen?

Lg
Bianca

Antworten

  • Hallo Bianca!

    Hier ein Link mit der Definition von "Leistungen auf Teilhabe im Arbeitsleben"

    http://www.gbe-bund.de/gbe10/abrechnung.prc_abr_test_logon?p_uid=gasts&p_aid=&p_knoten=FID&p_sprache=D&p_suchstring=11072::Rehabilitation

    Ist es das, was du meinst? Wenn du Rente bekommst, könnte das nicht ein Widerspruch in sich sein? So ein Antrag läuft bei Bewilligung auf eine Umschulung z.B. in einem BFW hinaus. Ich arbeite im BFW Hamburg am Empfang, unsere Umschulungen sind auf 24 Monate in Vollzeit ausgelegt. Ich kenne nicht genau deine Behinderung, im Profil steht nichts dazu - aber könntest du es körperlich leisten und ist es das, was du willst mit diesem Antrag? Oder was waren deine Hintergrundgedanken?


    Gruß, Katrin
  • Hallo,

    ich dürfte max. 3 Stunden am Tag arbeiten, finde aber nichts auf dem 1. Arbeitsmarkt.

    Es ginge um eine Stelle in den Beschützenden Werkstätten der Heilpädagogischen Hilfe. Es wäre zwar ca. 8 Stunden aber nicht so ein Druck wie auf dem 1. Arbeitsmarkt. Die Leiterin meinte, ich könne 2 Stunden arbeiten und den rest des Tages pausieren (etwas schroff gesagt).

    Mir geht es weitesgehend darum, wieder einen geregelten Tagesablauf zuhaben, unter Leute zu kommen, Soziale Kontakte aufbauen zu können und auch Finanziell etwas besser da zu stehen.

    Ich leide unter MS. Koknitive Störungen, Gedächniss Probleme, Athrose in beiden Beinen und Sprunggelenken (somit nicht lange Stehen usw.) die Konzentration reicht halt nicht für einen Teilzeit oder Vollzeitstelle auf dem 1. Arbeitsmarkt.

    Lg
    Bianca
  • Liebe Bianca,

    Du hast ja bereits mit Deinem Antrag den Wunsch geäußert, wieder am (Arbeits)leben teilzuhaben.

    Leider ist die Rentenversicherung scheinbar der Ansicht, dass jemand, der Rente bezieht, nicht mehr zu arbeiten braucht. Das ist schade, denn eine Teilhabe am (Arbeits)leben ist auch für die Psyche sehr wichtig.

    Du darfst auch als Rentenempfängerin noch 450,-- Euro mtl. (neu ab 01.01.13) hinzuverdienen. Allerdings muss Deine berufliche Tätigkeit im Gleichklang mit Deiner Erwerbsminderung stehen und die tägliche Arbeitszeit unter 3 Stunden liegen.

    Du hast auch die Möglichkeit, einer Befreiung von der Rentenversicherungspflicht zu widersprechen. In diesem Fall musst Du etwa 4 % von Deinem Verdienst an die DRV als Eigenanteil abführen. Dieses Verfahren wird Aufstockung genannt. Somit erwirbst Du "Vorteile", wie z. B. Rehamaßnahmen. Ob dies bei einer Arbeit in einer Werkstätte für Menschen mit Behinderung auch so ist, weiß ich nicht - auf dem freien Arbeitsmarkt ist das so.

    freundliche Grüße
    von mir

  • Hallo

    ich hatte 2009 eine Reha und da wurde gesagt, das ich nicht mehr Arbeiten kann.


  • Liebe Bianca,

    Du schreibst ja selber, dass Du noch arbeiten möchtest und wenn Du dir das zutraust steht dem Nichts entgegen. Ich finde, wir können selbst am besten einschätzen, was wir noch können und was nicht. Die Aussage der Reha-Klinik würde ich daher mehr als Empfehlung sehen.

    Du kannst ja „klein“ anfangen (beispielsweise mit 1,5 oder 2 Std.) und sehen, wie die Arbeit auf Dich wirkt. Du bist an MS erkrankt, oder?

    Es wird immer so viel gelabert von wegen "Teilhabe" von Menschen mit Behinderung sei so wertvoll und wichtig, doch wenn’s dann drauf ankommt und wir beweisen wollen, dass wir noch aktiv am (Arbeits)leben teilhaben wollen, stellt man uns gerne auf den Abstellgleis.

    Ich wünsche Dir jedenfalls viel Erfolg bei der Jobsuche.

    Liebe Grüße
    😉
  • Hallo Zornroeschen

    ich kann Deinen Ausführungen in vollem Umfanng zustimmen. Zwischen den Möglichkeiten zur Wiedereingliederung die der Gesetzgeber vor allen Dingen der Wirtschaft bietet und der tatsächlichen Lebenssituation der Betroffenen liegt ein himmelweiter Unterschied.Ich habe in den Jahren 2007-2009 leider auch bei wirklich allen zuständigen Stellen die Erfahrung machen müssen, daß die Sachbearbeiter mir nicht helfen wollten oder konnten, mir eine adäquate Stelle zu vermitteln. Trotz meinen Hinweisen auf die gesetzlichen Möglichkeiten gab es meist nur ein hilfloses Achselzucken. Um nicht in Hartz oder Grundsicherung zu kommen, mußte ich dann leider selbst aktiv werden. Ich habe dann das Komplettprocedere "Reha geht vor Rente" mitgemacht, und bin nach deren Abschluß glücklicherweise ohne Probleme verrentet worden.

    LG Nobby
  • Hallo Bianca,

    Deinen Wunsch nach intergration im Arbeitsleben finde ich gut, doch sollte ein verzicht auf die EU Rente wohl bedacht sein.

    Was passiert, wenn der Job Dich zu sehr belastet?

    Kann man dann zürück in die volle EU Rente?

    Und nicht jeder EU Rentner darf automatisch den Höchstbetrag von 450,-€ verdienen.

    Der Satz den man hinzu verdienen darf, steht im Rentenbescheid, müßte höchstens ab dem 01.01.2013 angepasst werden.

    Gruß Yeggdrasil


  • Hallo Yeggdrasil

    In den Rentenbescheiden steht sinngemäß folgendes. Bei dem Bezug der vollen Erwerbsminderungsrtente darfst maximal 450 Euro im Monat ab Januar verdienen. Außerdem darfst Du nur bis 3 Stunden täglich oder maximal 15 Stunden in der Woche arbeiten. Bezieht man Teilrente wird von der Rentenversicherung die jeweilige persönliche Verdienstgrenze berechnet, die sich nach dem letzten Verdienst vor der Verrentung richtet. Falls man einige Jahre nicht erwerbstätig gewesen ist, muß man bei der Rentenversicherung die persönliche aktuelle Verdienstgrenze erfragen.

    LG Nobby


  • Guten Abend Bianca,
    die Frage,die ich mir stelle ist: willst du arbeiten um hinzu zuverdienen oder geht es um "hinaus aus der WOhnung kommen", "Menschen kennen lernen", "gebraucht werden" ??

    Wie wäre es dann mit einem Ehrenamt? z.B. im Altersheim (Spazieren gehen, vorlesesn, Spiele spielen, Gespräche führen), oder Krankenhaus?

    Alles Einrichtungen, wo Personalmangel herrscht sind froh, wenn jemand sich engagieren will, ABER solltest du gesundheitlich mal nicht können, dann ist es zwar schade aber mehr auch nicht.
    Denk doch mal drüber nach.
    Lieben Gruß
    Mona
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