Studienfinanzierung

Hallo liebe Forumleser/innen, ich suche seit einiger Zeit im Internet nach Förderungsmöglichkeiten zur Finanzierung meines Studiums, das im Oktober diesen Jahres beginnen soll. Ich bin 30 Jahre alt und falle somit nicht mehr unter das Bafög-Förderungsgesetz. Die Kriterien, um unter die Ausnahmeregelungen zu fallen, werde ich ebenfalls aller Wahrscheinlichkeit nach aus verschiedenen Gründen nicht erfüllen können. Ich mache dieses Jahr im Rahmen des 2. Bildungsweges mein Abitur und würde dann gerne Soziale Arbeit in Köln studieren. Meine Noten sind sehr gut und dem erfolgreichen Absolvieren eines Studiums steht in dieser Hinsicht nichts im Wege. Ich habe jedoch nicht aufgrund einer körperlichen Behinderung oder schweren körperlichen Erkrankung den Weg der Bildung zur Realisierung eines erfüllenden Berufslebens so spät erst einschlagen können, sondern ehr aufgrund erschwerter Lebensbedingungen… mit 14 von zu Hause raus, ein desinteressiertes wenig engagiertes Jugendamt, das Gymnasium in der 9. Klasse ohne Abschluss abgebrochen, Schwierigkeiten in der Ausbildung einer stabilen Persönlichkeit, lange Phasen von Depression und Mutlosigkeit usw. Fachärztlich falle ich also unter den Begriff "seelische Behinderung". Ich habe leider bisher noch keine Stipendien oder sonstigen Fördermöglichkeiten gefunden, die auf meine Situation passen. Nun meine Frage ans Forum: Vielleicht hat jemand von Euch Erfahrungen in dieser Hinsicht, oder kann sonst irgendwie mit dem einen oder anderen Tipp helfen. Ich freue mich über jede Rückmeldung! Lieben Gruß, Tina

Antworten

  • Hallo,
    Ich bin da evtl. nicht auf dem neusten Stand. Wenn sich das Gesetz nicht geändert hat, dann solltest Du als Mensch, der über den 2. Bildungsweg sein (Fach)Abitur nachgeholt hat, Anspruch auf Leistungen nach dem BAföG haben. Voraussetzung ist der Beginn des Studiums unmitelbar zum nächst möglichen Zeitpunkt. Krankheit, die den unmittelbaren Beginn verzögert, führt nicht zum Verlust des Anspruchs, wenn nach Wegfall dieser Einschränkung das Studium unmittelbar aufgenommen wird.
    Nachweis durch ärztliches oder psychologisches Attest notwendig. Kosten dafür werden nicht erstattet.
    Auskunft gibt das BaföG-Amt an der Uni oder der auch der ASTA (=Studentenvereinigung).
  • Schust du hier: http://www.mannheim.de/bildung-staerken/bachelor-arts-soziale-arbeit-dhbw
    http://www.dhbw-stuttgart.de/themen/bachelor/fakultaet-sozialwesen.html
    Vormals: Berufsakademie, heute Duale Hochschule. Du hast einen Arbeitgeber, bekommst Ausbildungsvergütung und bist in der Vorlesungsfreien Zeit in der entsprechenden Firma beschäftigt.
    Lass dir von der Dualen Hochchule eine Firmenliste gebn und bewerbe dich um einen Ausbildungsplatz. Zugegebener Maßen ist das in dem Alter nicht einfach, aber vielleicht hast du Glück.