IV -Grad veränderung bei Arbeit.

Guten Tag

Ich erhalte von der IV und Pensionskasse eine ¾ Rente. Die Ärzte schreiben ich könne bis 50% arbeiten, wegen gesundheitlicher Probleme.
Für diese 50% arbeiten ist eine mögliche Lohnsumme von 2200.- gegeben.
Was ist nun wenn ich mehr als die 2200.- verdiene würde, würde dann bei einer Stellenauflösung der IV Grad tiefer angesetzt, also die Rente bleibend herabgesetzt ?
Oder ist der Gesundheitliche IV Grad gleichbleibend im Gegensatz zum Finanziellen ?


Mit freundlichen Grüssen
Condor1

Antworten

  • Hallo Condor 1

    Gemäss Art. 16 ATSG wird für die Bestimmung des Invaliditätsgrades das Erwerbseinkommen, das die versicherte Person nach Eintritt der Invalidität und nach Durchführung der medizinischen Behandlung und allfälliger Eingliederungsmassnahmen durch eine ihr zumutbare Tätigkeit bei ausgeglichener Arbeitsmarktlage erzielen könnte (Invalideneinkommen), in Beziehung gesetzt zum Erwerbseinkommen, das sie erzielen könnte, wenn sie nicht invalid geworden wäre. Insbesondere muss berücksichtigt werden, ob für den zukünftigen Arbeitgeber der Arbeitnehmer zumutbar ist.

    Art. 88a Abs. 1 IVV normiert, dass eine Verbesserung der Erwerbsfähigkeit dann zu berücksichtigen ist, wenn angenommen werden kann, dass sie voraussichtlich längere Zeit dauern wird; in jedem Fall aber, nachdem sie ohne wesentliche Unterbrechung drei Monate gedauert hat.

    Wenn Sie also ein höheres Erwerbseinkommen als das errechnete Invalideneinkommen erzielen und es handelt sich dabei nicht um Soziallohn, so ist eine Herabsetzung des Rentenanspruches sehr wahrscheinlich.

    Freundliche Grüsse
    Sebastian Lorentz
Diese Diskussion wurde geschlossen.