Wann Behinderung mitteilen?

Hallo Leute,

ich habe mich um eine Stelle beworben, bei der der Text steht:
"Schwerbehinderte erhalten bei gleicher Qualifikation den Vorzug"

Ich habe einen Antrag auf SBA abgegeben, der ist aber noch nicht durch. Deshalb habe ich keine diesbezügliche Angaben in der Bewerbung gemacht.

Meine Frage ist, wann teilt man am besten seine Behinderung mit? Schon in der Bewerbung? Oder beim Vorstellungsgespräch?

Kann es sinnvoll sein, seine Behinderung anzugeben, wenn der Antrag noch nicht durch ist?

Was ist, wenn der GdB unter 50% liegt, man also nicht "Schwerbehindert" ist?

Liebe Grüße
Felix

Antworten

  • Hallo Felix!

    Im Profil steht nichts zu deiner Behinderung, um speziell antworten zu können.
    Allgemein würde ich sagen, bei einem sichtbaren Handicap, z.B. Rollstuhl und auch, wenn du besondere Einrichtungen am Arbeitsplatz brauchst wie sanitäre Anlagen, spezielle Software, z.B. Sprachausgabe, um überhaupt arbeiten zu können unabhängig von der Firmensoftware etc. ist das wichtig. Aber auch bei Epilepsie, damit die Kollegen den richtigen Umgang im Notfall wissen. Ohne Angabe über das Handicap bekommst du auch keinen Zusatzurlaub, der sich an den Wochenarbeitstagen bemisst. Bei unter 50% im SBA kann man sich gleichstellen lassen.

    Gruß, Katrin
  • Hallo Felix,

    herzlich Willkommen im Forum. Ich würde bei der nächsten Bewerbung reinschreiben, ein Antrag auf Schwerbehindertenausweis wurde gestellt, ist aber noch nicht entschieden worden.

    LG Sanne
  • Ich würds auch auf jedenfall in die Bewerbung schreiben.

  • Hallo, ich würde den Antrag auf Schwerbehinderung ganz sicher nicht erwähnen. warum die Pferde scheu machen. Seit Jahren hat sich im Gegensatz zum Arbeitsmarkt der Nicht-behinderten gezeigt, dass es noch immer keine Verbesserung für behinderte Menschen gibt. Behinderte sind öfter arbeitslos und länger - bei gleicher Qualifikation. Das Wissen um Behinderungen und was dies überhaupt bedeutet, ist noch immer gering.

    In der Anzeige steht, dass Behinderte bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt werden. Ja, und das müssen manche einfach auch reinschreiben (öffentlicher Dienst). Das heißt nicht, dass sie die Soll-Quote erfüllen (wollen).

    Ist die Probezeit um, und du willst gerne bei dem Arbeitgeber bleiben, dass würde ich den Schwerebhinderung - sofern genehmigt - benennen. Dann kannst Du auch die Vorteile in Anspruch nehmen. Hat die Schwerbehinderung keinerlei Einfluss auf die Arbeitsleistung hat mir mein Anwalt (Sozialrechtler)gesagt, müsste ich die Behinderung überhaupt nicht angeben, sofern ich nicht später plötzlich rückwirkend die Vorteile nutzen wolle. Schränkt die behinderung die Arbeit ein, sei ich verpflichtet eine anerkannte Behinderung nach dem Schwerbehindertengesetz zu benennnen.

    Ich würde also die Anerkennung der Behinderung abwarten und dann entscheiden, ob ich die Mitteilen muss und/oder will. Liegt deine Behinderung unter 50%, kannst Du um Gleichstellung mit Schwerbehinderten bitten, wobei ich aber auch dann 6 Monate nach Anstellung und bei Freude am Job und Arbeitgeber anwarten würde.

    Ich gehe davon aus, dass Deine Behinderung nicht offensichtlich ist. Ansonsten stimme ich KarinHH zu.
  • Hallo Na Gut,

    Wenn Du konkret nach der Behinderung gefragt wirst, dann mußt Du es angeben, sonst nicht.
    Gibt man es aber trotz Nachfrage nicht an, ist das ein Kündigungsgrund, auch im Nachhineinein. Begründungen sind dann Vertrauensbruch, Sicherheit im Job, zu Unrecht gezahlte Ausgleichsabgabe und entgangene Eingliederungszuschüsse.

    LG

    Surfer
  • Hallo Felix,

    hier noch ein interessanter Artikel zu dem Thema: Soll die Behinderung erwähnt werden?
    http://www.myhandicap.de/behinderung-bewerbung-job.html