MDK kommt nicht in die puschen

Hallo zusammen!

Die Kranken-/Pflegekasse hat ja gewisse Bearbeitungsfristen, an die sie sich zu halten hat. Hat der MDK das auch oder können die trödeln bis zum Nimmerleinstag? Mein Antrag auf ein Hilfsmittel liegt bei denen nun schon über sechs Wochen auf dem Tisch und mal ist einer krank und deswegen geht es nicht weiter, dann sind es die Feiertage, dann wieder weil nicht da, usw. Und es nutzt mir nichts mehr, der bei der Pflegekasse Druck zu machen, wenn die den nicht weitergeben kann (habe ich so den Eindruck).

Gibt es nicht eine Möglichkeit, dem MDK direkt Druck zu machen? Kann man da 'ne Nummer verlangen, um sich direkt mit denen auseinander zu setzen? Oder haben die wirklich auch Fristen?

Eigentlich kommen wir immer ganz gut zurecht, unsere Rechte durchzusetzen. Aber im Moment bin ich recht ratlos...

LG

Antworten

  • Hallo Pumba
    feste Fristen hat der MDK meines Wissens nicht da die Vorgänge teils auch sehr unterschiedlich uns zeitaufwändig gelagert sind.
    Einzig in der Pflege gibt es ab 2013 eine feste Frist:

    Entscheidung über Pflegebedürftigkeit

    Die Pflegekasse muss nun innerhalb von 4-5 Wochen über die Pflege-bedürftigkiet entschieden haben. Die Kasse muss für jede Woche über dieser Frist EUR 70 zur Verfügung stellen


    Gruß
    rednaxela
  • rednaxela hat geschrieben:
    .....Einzig in der Pflege gibt es ab 2013 eine feste Frist...

    hallo rednaxela

    gut zu lesen, dass es neuerdings da eine feste frist gibt. 😉

    ich habe von betroffenen gehört, dass sie keine 6 wochen, sondern monate (!!!!)
    auf eine entscheidung haben warten müssen.

    lg
    rosi


  • In den Begutachtungsrichtlinien des MDK (2009)steht, dass "im Regelfall (...) dem Antragsteller spätestens fünf Wochen nach Eingang des Antrags (...) die Entscheidung der Pflegekasse mitgeteilt werden muss [S.24]. Es gibt meines Wissens nach keine Ausschlussfristen, als Hinweise, dass diese Frist in bestimmten Fällen NICHT gilt.

    Insofern würde ich jetzt per Einschreiben (mit Rückanwortschein) eine Nachfrist von einer Woche setzen (Woche beginnt zu laufen mit Eingang des Einschreibens). In dem Einschreiben drohst Du die Einschaltung des Sozialgerichts (für Dich kostenlos!) an.

    Lb. Gruß
    Klaus
    [Im Forum bitte keine persönlichen Kontaktdaten posten. Zur direkten Kontaktaufnahme steht die PN-Funktion zur Verfügung. Die Red.]
    Pflegegutachter an divesen Sozialgerichten
  • Hallo Klaus
    es ist richtig daß schon seit 2009 nach den Begutachtungsrichtlinien der Bescheid nach 5 Wochen vorliegen soll, liegt er nicht vor hat es aber keine Konsequenzen .

    Das wurde geändert in dem PNG (Pflege-Neuausrichtungsgesetz)
    Näheres dazu:

    http://www.aok-gesundheitspartner.de/imperia/md/gpp/bund/pflege/gesetze/synopse_png_beschlussempfehlung.pdf

    Gruß
    rednaxela
  • rednaxela hat geschrieben:
    ....es ist richtig daß schon seit 2009 nach den Begutachtungsrichtlinien der Bescheid nach 5 Wochen vorliegen soll, liegt er nicht vor hat es aber keine Konsequenzen....

    na das ist ja auch wieder super - "keine konsequenzen"! 😢

    lg rosi
  • Liebe rosi
    das war super, darum wurde es geändert.
    Ich kenne einige die haben Monate warten müssen bis sie einen Bescheid hatten, in einem Fall war der Antragsteller inzwischen verstorben.
    Deutschland und seine Bürokratie! 😡

    LG
    rednaxela
  • Habe so etwas befürchtet, konnte ja auch nichts finden. Hat sich aber auch (für's erste bis zum Widerspruch) erledigt, da Post jetzt endlich unterwegs ist.
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