Ab 1. Januar sind wir alle dran (GEZ)

Bisher hat man nur einige Schreiben, Kopien und Anrufe benötigt, damit die GEZ endlich das „RF“ im Behindertenausweis anerkannte und Ruhe gab…
Ab dem 1. Januar 2013 sind leider jetzt auch alle fällig, die bisher durch das „RF“ befreit waren und müssen die volle Gebühr bezahlen, es sei denn, man/frau füllt mal wieder neue Formulare aus und sendet eine BEGLAUBIGTE Kopie des Schwerbehindertenausweises mit „RF“ zusätzlich mit. Aber auch dann lässt sich die GEZ nur von den regulären 17,98 Euro pro Monat auf 5,99 Euro pro Monat runterhandeln…
Somit ist es Zeit mal wieder die Ämter zu stürmen, um an die Formulare zu kommen und sich beglaubigen zu lassen… 😉 Und das lieber im Voraus – denn im Nachhinein wird das Prozedere sicherlich nicht einfacher…
Und hier noch der passende Link, der brav erklärt, wer was wann wo wie ausfüllen muss, damit die deutsche Fernseh- und Radiolandschaft weiterhin nicht verhungern muss:
http://www.gez.de/gebuehren/gebuehrenbefreiung/index_ger.html
Und falls jemand noch wissen möchte, wer bisher überhaupt „RF“ in seinen Ausweis bekommen hat kann dies bei der zuständigen Behörde nachlesen: http://versorgungsaemter.de/Schwerbehindertenausweis_Merkzeichen_RF.htm Den einen oder anderen Satz darin sollte man besser überlesen, es sei denn man ist Diskriminierung schon gewöhnt.

Antworten

  • Hallo AndreaB, wer schwerbehindert ist und gleichzeitig HartzIV bezieht, muß meines Wissens nix bezahlen. Also Leute ab zum Amt, und im Zweifelsfall dort beantragen.
  • Gleiches gilt für Grundsicherungsempfänger im Alter.
    Dazu gibt es bereits einen Thread der ausführlich alles abhandelt.
    LG
    rednaxela
    http://www.myhandicap.de/forum.html?frage=rundfunkbeitrag-01012013-neu&tx_mmforum_pi1[action]=list_post&tx_mmforum_pi1[tid]=27013

  • Hallo,

    zuerst klingt es nach einem Scherz, das jetzt auch Behinderte die GEZ Gebühr (in verbilligter Form) bezahlen müßen.

    Ich hatte im Sommer in einer Reha, die tolle Chance einen Dozenten zu haben, der Mitarbeiter im Schleswig Holsteinischen Landtag ist und im Gremium für die Ausarbeitung der neuen GEZ Gebühr tätig war.

    Er erklärte das es gelungen ist, die neue Gebühr auch für Behinderte daran zu koppeln, das die Fernsehanstalten Ihr Programm für schwerhörige mit Untertilen ausbauen müssen und im Gegnzug die Behinderten sich auch an der Gebühr angemessen beteilligen.

    Gruß Yeggdrasil


  • Habe nochmal recherchiert und festgestellt, dass die Formulare und Infos in meinem erst angegebenen Link 1,5 Jahre alt sind - die GEZ scheint da sehr hinterherzuhängen.

    Auf www.Rundfunkbeitrag.de gibt es die aktuellen Infos - RF erhält NUR Ermässigung, Bezieher von Pflegehilfe usw. können sich durch einen beglaubigten Bescheid für die Dauer des Bescheides befreien lassen.

    Grüße

    andrea

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