Rezept für Krankengymnastik

Hallo zusammen,

weiß jetzt nicht genau ob das hier rein gehört oder doch in "Recht und Soziales", kann bei Bedarf ja verschoben werden.

Folgendes:

Mein Hausarzt, von dem ich seit über 2 Jahrzehnten meine Rezepte für die KG einhole, meinte bei meinem letzten Besuch er könne mir fürs nächste halbe Jahr kein Rezept ausstellen und meinte ich solle zum Neurologen gehen, schrieb mir auch eine Überweisung. Auf meine Nachfrage weshalb es jetzt auf einmal nicht mehr ginge zeigte er mir diesen Katalog in dem etwas von 30 Einheiten und dann einem halben Jahr Pause steht (Heilmittel Richtlinien?). Weiter fragte ich ihn weshalb ich bisher immer ein Rezept bekam, worauf er meinte da hätten die Sprechstundenhilfen nicht aufgepasst. Er erzählte auch noch etwas von einem Budget (?) das er habe. So, nächster Schritt, ich berichtete meinem Krankengymnast von dieser Geschichte, dieser meinte man könnte als Patient bei der Krankenkasse einen Antrag für ein Jahr stellen, dass die Rezepte außerhalb des Regelfalls (?) berechtigt sind und sie nicht unter das Budget des Hausarztes fallen. Ich also bei der Krankenkasse angerufen, die das im groben bestätigte (Langzeitverordnung?)und meinte entsprechender Antrag müsste vom Arzt kommen.

So, meine Sorge ist jetzt, dass wenn ich zum Hausarzt gehe, der mir wieder etwas anderes erzählt.

Die Geschichte mit dem Neurologen ist, das es für mich etwas umständlich ist dort hin zu kommen. Bin bei einem Neurologen, bei dem ich eine Zeitlang Botox bekam, der ist aber etwas weiter weg, mein Hausarzt ist bei mir im Dorf. Jetzt für jedes Rezept zum Neurologen fahren zu müssen wäre äußerst umständlich.

Zu der Art meiner Behinderung: Ich hatte eine frühkindliche Hirnblutung, daraus resultierend eine halbseitige Spastik, die ist da und geht auch nicht mehr weg. Ich habe seit dem ich denken kann KG und werde auch mein lebenlang KG haben, jedenfalls wird sich an meinem Gesundheitszustand nichts ändern.

Also wenn sich da jemand auskennt, wäre nett wenn er mir antwortet. Es sind recht viele Fragezeichen in dem Text, aber das ist auch einfach ein Feld in dem ich mich nicht sonderlich auskenne, weil es bisher einfach nicht notwendig war.

Antworten

  • Hallo Holden,

    ich habe nur ein gewisses Halbwissen. Mein Partner bekommt auch Krankengymnastik verordnet, hatte mal einen Bandscheibenvorfall im Halswirbelbereich, Conterganbehindert, Gicht, Diabetes. Auf seinem Rezept steht immer "chronisch" als Begründung drauf. Er bekommt jetzt sogar immer gleich 20x verordnet , muß jetzt nicht mehr alle 5 Wochen zum Arzt fahren, um ein neues Rezept abzuholen. Also versuch mal mit Deinem Arzt zu reden, er soll chronisch drauf schreiben. Dann müsste das auch die Krankenkasse akzeptieren.

    LG Sanne
  • Hallo Holden
    lass dich nicht durch deinen Arzt verunsichern, es gibt den Antrag auf Langzeitverordnung außerhalb des Regelfalles der 1 Jahr Gültigkeit hat.
    Allerdings belastet das dem Arzt sein Buget schon, aber nicht so stark wie bei Regelverordnung.
    Lass dir von deinem Arzt eine Bescheinigung ausstellen daß die dringende Notwendigkeit weiterer durchgehender Krankengymnastik notwendig ist, mit entsprechender Indikation. Die reichst du deiner KK ein, rechne aber mit einigen Wochen bis zur Bewilligung.
    Weigert sich dein Arzt droh ihm mit der Ärztekammer, das hilft.

    Selbigen Vorgang(Langzeitverordnung) hatte ich bei meiner Mutter durchmachen müssen.
    Leider muß der Kranke immer um seine Rechte kämpfen.
    Nicht aufgeben, viel Erfolg.
    LG
    rednaxela
  • danke schon mal.

    das nächste rezept werd ich jetzt wohl erst mal über den neurologen holen, das sollte eigentlich gehen (mein Krankengymnast behandelt mich derzeit weiter), aber werde morgen oder nächste woche mal meinem hausarzt einen Besuch abstatten (wer weiß wie lanmg dieser evt. "Antrag" dann braucht) und dann mal schauen...
  • Hallo Holden82,

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    Bei weiteren Fragen melde dich gern jederzeit wieder.
  • So,

    nur ein kleines uptdate (so ganz verstehe ich das noch nicht).

    War jetzt beim Neurologen für mein "akutes" Rezept. Das hat dieser mir auch anstandslos ausgestellt und meinte ich könne auch zukünftig kommen. Ehe ich ihn von mir aus auf diese Langzeitverordnung ansprechen konnte, meinte er schon von sich aus er schreibt mir 3 Rezepte (Regelfall) und würde dann eine Langzeitverordnung beantragen. Hab dann kurz mit ihm drüber gesprochen ob das auch der Hausarzt theoretisch machen könnte, meinte er ja.
    So, ich wieder zum Hausarzt (wie gesagt, es geht mir nur um den Weg) den nach so ner Langzeitverordnung gefragt, worauf er meinte, ja das könne man machen, da wäre "gerade die Tage etas von der Krankenkasse rein gekomen" (als ob es die Möglichkeit erst seit zwei Wochen gäbe), würde er auch machen. Ich ihm gesagt Rezept hab ich jetzt erst mal, brauch grad keins, wie das bei Ärzten so ist, schwer gestresst und in Eile, mir trotzdem ein Rezuept ausgestellt bei dem handschriftlich "genehmigungspflichtig" drauf steht. Zu seiner Sprechstundenhilfe gesagt sie soll so ein Schreiben fertig machen, dann ging ich.

    Ich das Rezept meinem Krankengymnasten gezeigt, der konnte damit nichts anfangen, bis nächstes Jahr behalten und dann "einlösen" geht auch nicht, weil ein Datum drauf steht. Und mein Krankengymnast meint auch weiterhin das die Patienten von denen er das weiß selbst den Antrag stellen mussten.

    Sind das jetzt zwei verschiedene Verfahren mit dem selben Ziel? ist das Krankenkassenabhängig? oder was ist das. Ich mein, wenn ich das nächste Rezept wirklich von meinem Hausarzt bekomme(n sollte), kanns mir ja egal sein, aber versstehen würd ich es trotzdem gerne).

    Edit: Ach ja, bei der Krankenkasse angerufen, die meinten als Auskunft auch der Arzt müsse einen Antrag stellen...
  • Hallo Holden
    da ist nun etwas unglücklich gelaufen.
    Du hättest erst deinen Hausarzt fragen sollen wenn es so weit nötig ist.
    Vergiss das Schreiben vom Hausarzt erst einmal, es verfällt sowieso.
    Sind deine 3 Regelfall Rezepte kurz vorm ablaufen(3-4 Wochen vorher)schließe dich mit deinem Hausarzt kurz wegen einer Bescheinigung zur Langzeitverordnung, diese mußt immer du beantragen mit diser Bescheinigung.
    Der einfachere Weg wäre aber, so mache ich es auch, du bleibst bei deinem Neurologen und bittest ihn dir die Bescheinigung zuzuschicken (wenn es so weit ist). Das Porto gibst du ihm beim nächsten Besuch in Form von Briefmarken zurück.
    Das ist dann auch einfacher für die KK das zu bewilligen weil es vom Facharzt kommt.
    LG
    rednaxela
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