Problem bei Zuschuss zu KFZ in Verbindung mit neuer Arbeitsstelle

Hallo miteinander,

zu diesem Thema gibt es zwar schon einige Threads hier,
jedoch hab ich zu meinem Problem nichts gefunden 😀

Habe nach längerer Arbeitslosigkeit eine neue Stelle gefunden,
die ich jedoch nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen kann (Arbeitszeit beginnt um 4 Uhr morgens).
Für den Zuschuss zum KFZ kommt wohl das Arbeitsamt in Frage, jedoch wurde mir von meiner Sachbearbeiterin mitgeteilt, dass
die Reha-Abteilung des A-Amtes in meinem Fall nicht zuständig sei, da ich aus gesundheitlichen Gründen ja mit der Bahn fahren könnte. Bei mir wäre es ja eher ein "technisches Problem" weil zu dieser Uhrzeit noch keine Bahn fährt. Und daher könnte man mir auch nicht den Zuschuss gewährleisten, den ein Schwerbehinderter normal bekäme, sondern nur einen Teil (ingesamt ca. 5000 €, also inkl. Umbau)..
Ich habe ihr dann auch gesagt, dass der Umbau alleine schon ca. 5000 € kosten würde..

In meinem Ausweis hab ich G, aG, H und 100% GdB eingetragen.
Ich denke, dass ich eigentlich einen Anspruch auf den max. Zuschuss von 9500 € habe, da mein Nettoeinkommen unter 1050 € beträgt.

Habt Ihr einen Rat wie ich das durchgesetzt bekomme?
..Das Arbeitsamt jammert zur Zeit schon rum was die Erstattung der Fahrtkosten mit dem Taxi betrifft,
mit dem ich fahren muss bis ich ein Auto habe.

viele Grüße,
Chris

Antworten

  • Hallo rokdee,

    Auf jeden Fall formlos fristgerecht Widerspruch einlegen, sonst hast Du das akzeptiert.

    Vielleicht kann das Integrationsamt, das auch für die berufliche Eingliederung Behinderter zuständig ist weiterhelfen. Das Auto dient ja dazu den Arbeitsplatz zu erreichen und zu halten.
    Wenn Dein Betrieb eine Schwerbehindertenvertretung hat können auch die Weiterhelfen, indem sie Dir bescheinigen daß die Chance den Platz zu halten durch den PKW höher ist
    Wenn Du Mitglied beim VDK bist oder wirst beraten die kostenlos und führen auch ohne Kosten den möglichen Prozeß.

    LG

    Surfer
  • Hallo Surfer,

    danke für deine Antwort. Das mit der VDK ist ja ein sehr guter Tip.
    Ich werde mich dort mal melden. Hoffentlich zieht sich das Ganze nicht
    zu lange, sonst ist der Winter vorbei, bevor ich das Auto habe.

    Gruß, chris
  • Steht mir der Anspruch auf Zuschuss tatsächlich nur zu, wenn ich den Arbeitsplatz aus gesundheitlichen Gründen bzw. aufgrund meiner Behinderung nicht erreichen kann?
  • Hallo rokdee,

    Das mag ja sein, aber bei Dir erübrigt sich die Frage durch das aG im Ausweis.
    Genauso wie bei mir ist durch die außergewöhnliche Gehbehinderung davon auszugehen, daß Du die öffentlichen Verkehrsmittel nicht ausreichend nutzen kannst.
    Du hast doch sicher das aG durch ein fachärztliches Attest gekriegt? Da steht doch bestimmt drin daß das Gehen sehr stark eingeschränkt ist.(Ignorieren sie natürlich!
    Aber ein guter Arzt bestätigt Dir sicher bei aG, daß eben die öffentlichen Verkehrsmittel nicht nutzbar sind.

    LG

    Surfer
  • Hi rokdee

    Die Kfz Beihilfeverordnung wirkt einerseits nur im Zusammenhang mit einem Arbeitsplatz und das Schlüsselwort dabei ist infolge seiner Behinderung

    § 3 Persönliche Voraussetzungen
    (1) Die Leistungen setzen voraus, daß

    1.der behinderte Mensch infolge seiner Behinderung nicht nur vorübergehend auf die Benutzung eines Kraftfahrzeugs angewiesen ist, um seinen Arbeits- oder Ausbildungsort oder den Ort einer sonstigen Leistung der beruflichen Bildung zu erreichen, und

    2.der behinderte Mensch ein Kraftfahrzeug führen kann oder gewährleistet ist, daß ein Dritter das Kraftfahrzeug für ihn führt.

    (2) Absatz 1 gilt auch für in Heimarbeit Beschäftigte im Sinne des § 12 Abs. 2 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch, wenn das Kraftfahrzeug wegen Art oder Schwere der Behinderung notwendig ist, um beim Auftraggeber die Ware abzuholen oder die Arbeitsergebnisse abzuliefern.
    (3) Ist der behinderte Mensch zur Berufsausübung im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses nicht nur vorübergehend auf ein Kraftfahrzeug angewiesen, wird Kraftfahrzeughilfe geleistet, wenn infolge seiner Behinderung nur auf diese Weise die Teilhabe am Arbeitsleben dauerhaft gesichert werden kann und die Übernahme der Kosten durch den Arbeitgeber nicht üblich oder nicht zumutbar ist.

    Näheres dazu hier:
    http://www.gesetze-im-internet.de/kfzhv/BJNR022510987.html

    Dass um 4 Uhr früh keine öffentliche Verkehrsmittel zur Verfügung stehen ist für dich natürlich besonders blöd, trifft aber auch auf jeden Nichtberhinderten zu. Daher dieses Argument hättest du überhaupt nie erwähnen sollen.
    Was mich wundert dass das Amt dir den Umbau bezahlen will, den Zuschuß (meist Darlehen) für ein Auto aber nicht. Beides geht nach den gleichen Kriterien. Mir kommt es so vor als wollen die Handeln wie auf dem Basar. So nach dem Motto - eigentlich müsste beides bezahlt werden, aber probieren wir es einmal.

    Hat dir die Sachbearbeiterin dies nur so gesagt oder hast du einen ablehnenden Bescheid mit dieser Begründung schriftlich vorliegen?

    Ich vermute Ersteres. Ganz gleich ob Renten-, Krankenversicherung oder Arbeitsamt sparen müssen sie alle. D.h wird oftmals zuerst angerufen und "irgendwas" erzählt in der Hoffnung, dass gar kein Antrag gestellt wird bzw kein fundierter Widerspruch erfolgt. Schlimmstenfalls verplappert man sich dabei.

    Klaus


  • Hallo Chris,

    hast Du bereits einen schriftlichen Bescheid erhalten?
  • Hallo,

    @Justin: Nein bis jetzt habe ich noch keinen schriftlichen Bescheid erhalten,
    bis dato wurde das alles nur telefonisch besprochen.
    Habe aber am Wochenende einen Brief ans Jobcenter/Arbeitsamt verfasst,
    da ich inzwischen auch gemerkt habe, dass Diskussionen mit denen am Telefon
    zu überhaupt nix führen. Warte nur noch auf eine Bescheinigung meines Arztes,
    die ich noch dazulege, bevor ich das Ganze abschicke.

    @Klaus123: Danke, für den Gesetzestext und den Link.
    Dass meine Arbeitszeit um 4 Uhr morgens beginnt wussten die vom Amt sowieso,
    da ich den Job durch die vermittelt bekam. Ich kann nur nicht deren Argumentation nachvollziehen, da ich dadurch dass um diese Zeit nicht mal ne Bahn fährt, ich ja ein Auto umso mehr brauche.
    Die wollen mir auch nicht nur den Umbau bezahlen, sondern einfach mich insgesamt mit 5000 Euro abspeisen..
    Wie gesagt, hab bis jetzt noch nichts schriftlich vorliegen, ich denke sobald das der Fall ist, kann ich dann auch Widerspruch einreichen.

  • Hallo Chris,

    dann warte erst einmal die schriftliche Antwort auf Dein Schreiben hin ab. Vielleicht fällt diese ja dann doch positiver aus. Ansonsten kannst musst Du dann dagegen vorgehen.

    Wenn wir es können, unterstützen wir Dich dabei selbstverständlich gern.
  • rokdee hat geschrieben:
    @Justin: Nein bis jetzt habe ich noch keinen schriftlichen Bescheid erhalten,
    bis dato wurde das alles nur telefonisch besprochen.
    Habe aber am Wochenende einen Brief ans Jobcenter/Arbeitsamt verfasst,
    da ich inzwischen auch gemerkt habe, dass Diskussionen mit denen am Telefon
    zu überhaupt nix führen. Warte nur noch auf eine Bescheinigung meines Arztes,
    die ich noch dazulege, bevor ich das Ganze abschicke......

    hallo chris

    ich würde - wie du ja auch gemerkt hast - alles schriftlich machen, was wichtig ist.
    du hast sonst nichts in den händen, auf das du dich beziehen kannst.

    wünsche dir viel erfolg 😉

    lg
    rosi
  • ich werde euch auf dem laufenden halten 😀

    vielen dank für die guten tips bisher!

    chris
  • so, nachdem ich letztens das Ganze schriftlich eingereicht hab, wurde mir jetzt nochmal
    ein "Fragebogen zur Gewährung von Leistungen zur KFZH" zugeschickt.
    Soweit so gut, ich hab das hier mal alles als behinderungsbedingte Zusatzausstattung angegeben:

    Aufgrund meiner Behinderung brauche ich folgende Zusatzausstattungen:

    -Handgas / Handbediengerät, da ich aufgrund meiner Querschnitslähmung nicht mit den Füßen Gasgeben bzw. Bremsen kann
    -Automatikgetriebe, da ich aufgrund der Lähmung keine Kupplung zum Schalten betätigen kann
    -Pedalabdeckung, damit meine Füße nicht unter oder an die Pedale rutschen
    -Drehknopf am Lenkrad mit Fernbedienung für Licht, Blinker, Scheibenwischer, Hupe,
    damit es mir möglich ist mit einer Hand zu lenken ohne Lenkrad und Gas/Bremse loszulassen.
    -leichtgängige Servolenkung, da das Lenken andernfalls mit einer Hand zu schwer ist
    -Klimaanlage und Sitzheizung, aufgrund behinderungsbedingter Anfällig meiner Blase für Infektionen und Erkältungen
    -Parkhilfe mit Rückfahrkamera, da es mir aufgrund fehlender Rumpfstabilität nicht möglich ist mich beim Einparken umzudrehen. Zudem kann ich auch nicht aussteigen, um zu überprüfen wieviel Platz noch ist.
    -elektr. Höhenverstellbarer Sitz und höhenverstellbares Lenkrad
    -elektr. Verstellbare Aussenspiegel
    -automatische Türrentriegelung bei Unfall
    -höhenverstellbare Sicherheitsgurte
    -Scheibenwischer-Enteiser


    Meint Ihr das kann man so formulieren und vertreten?
    (ich rechne natürlich damit, dass die von all dem nur nen Teil bewilligen, aber lieber geb ich erstmal zuviel an als zuwenig)

    Gruß, Chris
  • Hallo Chris,

    also für mich als Nicht-Beamten klingt es plausibel 😉

    Wünsche Dir viel Erfolg!

    Halte uns gern an dieser Stelle auf dem Laufenden.