Bewilligungsbescheid für e-Rolli erhalten

wir haben einen positiven Bewilligungsbescheid ( nach Verordnung und Kostenvoranschlag) erhalten.In dieser Bewilligung sind auch die 10kmh,12 Voltanschluß und die Transportsicherung enthalten.

Unser Sanihaus hat uns mitgeteilt,das diese 3 Dinge handschriftlich auf dem zurückgesandten Kostenvoranschlag nicht genehmigt werden.


Was ist für uns jetzt Maßgebend ?

Unser Bewilligungsbescheid der KK
Oder
Die Info unseres Sanitätshauses.

Können uns Nachteile entstehen,wenn wir nach dem Bewilligungsbescheid der KK handeln und den E-Rolli in der Ausführung bestellen?

Vielen Dank für Eure Mithilfe

Antworten

  • Guten Abend eBall,..

    und sei herzlich willkommen im Forum,.. 😉

    Zu deiner Frage;

    Relevant für dich als Antragssteller / rin ist das was dein Kostenträger, in deinem Fall die KK, dir im Bescheid bewilligt. Nicht die Aussage durch das Sanihaus.

    Umkehrschluss dazu;

    Hätte die KK nicht bewilligt zur Verordnung, musst du wenn du mit der Entscheidung nicht Einverstanden gewesen wärst den Widerspruch zum ergangenen Bescheid auch an deine KK richten müssen und nicht an das Sanihaus.

    Das Sanihaus ist nur der Dienstleister, der die verordnete Leistung zur Verordnung erbringt, doch nicht der Kostenträger zur Verordnung. Ich wünsche dir das du das bekommst was du zu deiner Behinderung benötigst. Du musst dich nicht mit weniger zufrieden geben.

    Dir ein sonniges, erholsames WE, Mfg Lyn
  • "Können uns Nachteile entstehen,wenn wir nach dem Bewilligungsbescheid der KK handeln und den E-Rolli in der Ausführung bestellen?"

    Hallo eBall
    meines Wissens ordert die KK den Rollstuhl beim Santätshaus. sei da mal nicht voreilig und bestelle du dort.
    LG
    rednaxela

  • Erst einmal vielen Dank für die schnellen Antworten.

    Leider habe ich etwas übersehen.

    Es fehlt in dem Schreiben der KK der Hinweis auf unser Widerspruchsrecht.

    Ich habe dieses Schreiben nun x mal gelesen und komme zu dem Entschluss,dieses
    Schreiben von einem Anwalt prüfen zu lassen.

    Ich gehe mal davon aus ,das die KK uns ein wenig hinters Licht führen will.


  • E Ball,..

    die Aussage ist von rednaxela du musst nichts bestellen. Der Auftrag wird durch die KK erteilt an das Sanihaus. Nur du musst dich nicht mit weniger zufrieden geben, sondern das was im Bewilligungsbescheid bewilligt wurde gilt. Mfg Lyn
  • e Ball,..

    der Bescheid ist trotzdem gültig auch dann wenn kein RbH drinsteht. Der Unterschied ist der, steht ein RbH = Rechtsbehelfsbelehrung drin hast du eine Widerspruchsfrist von 4 Wochen. Steht keiner drin wurde dies durch die Behörde vergessen, dann gilt die Widerspruchsfrist bis zu 1 Jahr,.. grins.

    Da hat die Behörde sich ein Eigentor geschossen,.. 😺 Du kannst natürlich den Bescheid durch einen RA prüfen lassen, so bist du auf der sicheren Seite,

    ------------

    Zugefügt;
    Ich habe es nochmals nachgelesen es stimmt du hast nun bis zu einem Jahr Zeit in den Widerspruch zu gehen. Es sei denn die KK hebt den Bescheid auf und setzt diesen in den alten Stand zum Verwaltungsakt.

    Hier kannst du es nachlesen:

    http://www.finanztip.de/recht/sonstiges/widerspruch.htm

    Mfg Lyn
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