Hallo Leute,
die Bahn schreibt hinsichtlich der unentgeltlchen Beförderung im Fernverkehr:
„Fernverkehrszüge können unentgeltlich nur benutzt werden, wenn sie für Fahrkarten des Verkehrsverbundes freigegeben sind“
http://www.bahn.de/p/view/service/barrierefrei/barrierefreies_reisen_handicap.shtml#6
Kann mir jemand sagen, was damit gemeint ist?
Viele Grüße
Markus
Hallo Markus!
Mit einer Wertmarke zum SB-Ausweis kannst du alle Züge/Busse
innerhalb eines Verkehrsverbundes nutzten, die dem Verkehrsverbund
zugeordnet sind.
Also ist die Wertmarke sowas wie eine „normale“ Jahreskarte (für alle Zonen).
Mit der JahresKarte kann ich im Großraum Stuttgart von Stuttgart Hbf
nach Essllingen fahren. Ich kann aber nur S-Bahn oder Nahverkehrszüge
(alle mit „R“ in der Bezeichnung → RE, RB, IRE …) nutzen.
IC, ICE, TGV … die in Stuttgart Hbf starten und in Esslingen eventuell
halten, kann ich aber nicht mit der Verkehrsverbundkarte nutzten, ausser
sie wären dafür freigegeben. (freigegeben: Als „Normalo“ kaufe ich am
Stuttgart Hbf einen Verkehrsverbundeinzelfahrschein und fahre damit legal
im IC nach Esslingen)
Dasselbe gilt für die Wertmarke.
Gruß Josef
Hallo Josef,
vielen Dank für deine schnelle und verständliche Antwort!
Viele Grüße
Markus
Hallo Markus
du kannst z.B. vom Bodensee bis nach Flensburg mit deiner Wertmarke fahren. Nur eben nicht mit allen Zügen, ICE und IC sind nicht nutzbar aber Interegio z.B kannst du nutzen.
Gruß
rednaxela