Freigabe von Fahrkarten des Verkehrsverbundes

Hallo Leute,

die Bahn schreibt hinsichtlich der unentgeltlchen Beförderung im Fernverkehr:
"Fernverkehrszüge können unentgeltlich nur benutzt werden, wenn sie für Fahrkarten des Verkehrsverbundes freigegeben sind"
http://www.bahn.de/p/view/service/barrierefrei/barrierefreies_reisen_handicap.shtml#6

Kann mir jemand sagen, was damit gemeint ist?

Viele Grüße
Markus

Antworten

  • Hallo Markus!

    Mit einer Wertmarke zum SB-Ausweis kannst du alle Züge/Busse
    innerhalb eines Verkehrsverbundes nutzten, die dem Verkehrsverbund
    zugeordnet sind.
    Also ist die Wertmarke sowas wie eine "normale" Jahreskarte (für alle Zonen).

    Mit der JahresKarte kann ich im Großraum Stuttgart von Stuttgart Hbf
    nach Essllingen fahren. Ich kann aber nur S-Bahn oder Nahverkehrszüge
    (alle mit "R" in der Bezeichnung --> RE, RB, IRE ...) nutzen.

    IC, ICE, TGV ... die in Stuttgart Hbf starten und in Esslingen eventuell
    halten, kann ich aber nicht mit der Verkehrsverbundkarte nutzten, ausser
    sie wären dafür freigegeben. (freigegeben: Als "Normalo" kaufe ich am
    Stuttgart Hbf einen Verkehrsverbundeinzelfahrschein und fahre damit legal
    im IC nach Esslingen)

    Dasselbe gilt für die Wertmarke.

    Gruß Josef
  • Hallo Josef,

    vielen Dank für deine schnelle und verständliche Antwort!

    Viele Grüße
    Markus
  • Hallo Markus
    du kannst z.B. vom Bodensee bis nach Flensburg mit deiner Wertmarke fahren. Nur eben nicht mit allen Zügen, ICE und IC sind nicht nutzbar aber Interegio z.B kannst du nutzen.
    Gruß
    rednaxela
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