Tabellenlohn

Wenn man ein Geburtsgebrechen hat wird für die Berechnung des IV Grades der Tabellenlohn verwendet.

Was ist die Grundlage für den Tabellenlohn und woher bekomme die Informationen zum aktuellen Tabellenlohn?

Antworten

  • Hallo

    So wie die Frage gestellt ist, kann sie nicht beantwortet werden. Ich vermute aber, dass sich die Frage auf Invalide bezieht, die aufgrund ihrer Invalidität keine Ausbildung machen konnten. Hier greift Art. 26 Abs. 1 IVV. Das Kreisschreiben gibt betreffend Versicherte ohne ausreichende berufliche Kenntnisse Auskunft.

    Freundliche Grüsse
    Sebastian Lorentz
  • Sehr geehrter Herr Lorentz

    Danke für die Antwort.

    Darf ich das Kreisschreiben wie folgt interpretieren?

    Wenn eine Person ein Geburtsgebrechen hat und dadurch nur etwa 25-30% Leistung erbringen kann und 24 Jahre alt ist, darf mit einem Einkommen von 18'000.- (30% von 60'000.-) rechnen? Sovern diese Person eine Anstellung in der Privatwirtschaft findet.

    Freundliche Grüsse
    Andreas Schweiger

  • Guten Morgen

    Nein, so dürfen Sie das Kreisscheiben auf keinen Fall interpretieren.

    Ich habe versucht, den Hintergrund Ihrer Frage zu vermuten. Leider ist mir das nicht gelungen. Was möchten Sie wissen? Wie sich eine Rente berechnet? Wie sich ein Invaliditätsgrad bei Geburtsgebrechen berechnet? Bei einer präzisen Frage, kann ich vielleicht eine Antwort geben.

    Freundliche Grüsse
    Sebastian Lorentz


  • Guten Morgen

    Die Frage ist nicht einfach präzise zu stellen.
    Einerseits geht es darum einen IV Grad zu bestimmen und anderen Seite geht es darum einen angemessenen Lohn für eine Tätigkeit zu bestimmen.

    1. Wie bereits gesagt, geht es bei der Person um einen behinderten der ein Geburtsgebrechen hat und in der privat Wirtschaft etwa eine Arbeitsleistung von ca. 25-30% erbringen kann. Wie kann nun der IV Grad bestimmt werden, wenn für die Bestimmung des IV Grads gar kein Einkommen zugrunde gelegt werden kann.

    2. Die betroffene Person hat das Glück eine Anstellung in der privat Wirtschaft gefunden zu haben. Hier geht es nun darum, wie viel Leistungslohn soll der Person bezahlt werden wenn die Person eine Leistung von ca. 25-30% erbringen kann. Dabei soll der Person keinen Nachteil betreffend IV erwachsen.

    Ich hoffe damit meine Frage etwas präziser gestellt zu haben.

    Ich danke Ihnen im Voraus für die Unterstützung.

    Freundliche Grüsse
    A. Schweiger


  • Guten Morgen

    Ad. 1)
    Es geht um die Frage des Valideneinkommens (es wird bei der Methode des Einkommensvergleiches immer ein Valideneinkommen bestimmt). Dafür ist entscheidend, was würde die versicherte Person ohne Gesundheitsschaden verdienen. Bei der Ermittlung des Valideneinkommens ist entscheidend, was eine versicherte Person im massgebenden Zeitpunkt auf Grund ihrer beruflichen Fähigkeiten und ihrer persönlichen Umstände nach dem Beweisgrad der überwiegenden Wahrscheinlichkeit ohne Gesundheitsschaden tatsächlich verdient hätte. Wenn die versicherte Person aufgrund der Invalidität keine bzw. nicht ausreichende berufliche Kenntnisse erreichen konnte, so kommt Art. 26 IVV zum Zug. Sonst wird eine Schätzung vorgenommen (z. B. LSE).

    Ad. 2)
    Hier geht es um das Invalideneinkommen (auch hier; bei der Methode des Einkommensvergleiches wird immer ein Invalideneinkommen bestimmt). Art. 16 ATSG umschreibt das Invalideneinkommen als hypothetisches Einkommen ("erzielen könnte"). Nach der ständigen Verwaltungspraxis und Rechtsprechung steht der Beizug von Tabellen und vergleichbaren Versicherten im Vordergrund, und es wird nur unter besonderen Bedingungen auf das nach Eintritt tatsächlich noch erzielte Einkommen abgestellt. Nur unter besonderen Voraussetzungen lässt die Rechtsprechung es zu, dass das Invalideneinkommen dem noch erzielten Einkommen gleichgesetzt wird. Dabei wird kumulativ vorausgesetzt: Besonderes stabiles Arbeitsverhältnis, dass den Bezug auf den allgemeinen Arbeitsmarkt erübrigt; dass die verbleibende Arbeitsfähigkeit zumutbar voll ausgeschöpft wird; dass nicht ein Soziallohn ausgerichtet wird. Sie schreiben von Glück und das jetzt der Lohn bestimmt werden soll. Wenn es sich um einen Soziallohn handelt, so spielt dieser keine Rolle.

    Es tut mir Leid, ohne Aktenktenntnis kann ich keine konkreteren Antworten geben.

    Freundliche Grüsse
    Sebastian Lorentz
  • Guten Tag Herr Lorentz

    Gibt es eine Möglichkeit mit Ihnen die Fragen persönlich zu klären?

    Danke und freundliche Grüsse
    A. Schweiger

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