Parken mit dem orangefarbenden Parkausweis auf Arbeit an Parkuhren täglich

Hallo,

mein Arbeitgeber zieht demnächst in die Innenstadt (ich wohne außerhalb) die Strecke mit den öffentlichen zu fahren dauert sehr lange u. ist mit weiteren Wegstrecken verbunden. Zudem müsste ich meine ganzen medizinischen Sachen immer bei mir tragen.

Hier die Frage wenn ich den Ausweis bekommen würde (den orangenen) die Anforderungen erfülle ich.

Kann ich dann bei meiner Arbeit parken? Dort in der City gibt es ausschließlich Parkuhren.

Frage mich nur ob ich in der Praxis wenn ich da täglich stehe nicht doch irgendwie immer wieder mal einen Strafzettel bekomme?

Freue mich über Info.

Antworten


  • Guten Abend Karisch,

    sei uns herzlich willkommen im Forum,.. 😉

    Leider steht nichts in deinem Profil zur Behinderung etc.. Vielleicht holst du es noch nach bitte. Es lassen sich Fragen dann einfacher beantworten. Danke dir,..

    Zu deiner Frage, die kann ich dir so auch nicht wirklich beantworten zu deinen Angaben. So kann ich dir leider nur den Rat geben wende dich bitte an deine für dich zuständige Straßenverkehrsbehörde. Schildere dein Anliegen.

    Ein Link welche Möglichkeiten es gibt zur Sonderregelung;

    http://www.berlin.de/lageso/behinderung/kraftfahrzeug/parken.html#sonderregelung

    Wünsche dir Erfolg, Mfg Lyn


  • Hallo Karisch

    ganz auf die Schnelle

    Inhaber des orangenen Parkausweises dürfen ...
     im eingeschränkten Halteverbot mit Parkscheibe bis zu drei Stunden parken,
     im Zonenhaltverbot über die zugelassene Zeit hinaus parken,
     an Stellen, die als Parkplatz ausgeschildert sind, über die zugelassene Zeit hinaus parken,
     in Fußgängerzonen während der freigegebenen Ladezeit parken,
     in verkehrsberuhigten Bereichen außerhalb der gekennzeichneten Flächen parken, ohne jedoch den durchgehenden Verkehr zu behindern,
    an Parkuhren und bei Parkscheinautomaten ohne Gebühr und zeitlich unbegrenzt parken,

     auf Parkplätzen für Bewohnerinnen und Bewohner bis zu drei Stunden parken,
     in Einzelfällen (daher bitte vorher erkundigen) kostenlos auf Kundenparkplätzen an Bahnhöfen der Deutschen Bahn parken.

    Kraftfahrzeuge mit einer Parkerleichterung dürfen an diesen Stellen höchstens 24 Stunden geparkt werden. Dieser orangene Ausweis berechtigt nicht zum Parken auf den ausgewiesenen Behindertenparkplätzen (die mit dem Rolli-Symbol).

    "geklaut" habe ich das hier:

    http://www.vdk.de/perl/cms.cgi?ID=de9229


    Klaus



  • Hallo Klaus,

    danke für den Link

    LG Nobby
  • Hallo Karisch,

    zunächst einmal herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast 😀

    Du hast aus der Community schon einige gute Hinweise erhalten (vielen Dank dafür, Leute 😀 ).

    In unserem Info-Bereich findest Du ebenfalls Näheres zu Deinem Anliegen:
    http://www.myhandicap.de/behindertenparkplatz.html

    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an mich oder meine Kollegen oder die Community! Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀

    Wenn Dein Anliegen geklärt ist, sei bitte so lieb und setze die Bewertung oberhalb des Threads auf 100%. 😀
    So hilfst Du uns, eine bessere Übersicht zu behalten, wo noch Unterstützung benötigt wird.