Spendenaktion über Facebook pupplik machen.Ist dies rechtlich erlaubt? Die Spendenaktion läuft über

Machen wir uns strafbar wenn wir auf einer eigens für diese Spendenaktion erstellte Seite darauf hinweißen?

Antworten

  • Hallo wowser71,

    zunächst einmal herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast 😀

    Nun, ich bin kein Anwalt und kann und darf dementsprechend keine Rechtsberatung geben. Meiner persönlichen Einschätzung nach wüsste ich nicht, was dagegen spricht. Schließlich muss man ja eine solche Aktion publik machen.

    Natürlich dürft Ihr keine falschen Sachverhalte vortäuschen oder in betrügerischer Absicht vorgehen. Aber das versteht sich ja von selbst 😉

    Meine Antwort war hoffentlich ein klein wenig hilfreich für Dich!

    Wenn Dein Anliegen geklärt ist, sei bitte so lieb und setze die Bewertung oberhalb des Threads auf 100%. 😀
    So hilfst Du uns, eine bessere Übersicht zu behalten, wo noch Unterstützung benötigt wird.

    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an mich oder meine Kollegen oder die Community! Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀
  • Danke erstmal für die Antwort.
    Auch ich denke das es nicht wirklich strafbar sein kann wenn man darauf aufmerksam machen möchte.Zumal das angegebene Konto zu einer Bürgerstiftung gehört, also mit uns nichts zu tun hat!
    Nun wäre es halt aus rechtlicher Sicht interessant zu erfahren ob das alles ohne Probleme machbar ist!
    Ich/Wir hatten gehofft da von den Rechtsanwälten evtl. eine Aussage dazu zu bekommen!

    LG Markus/Eva
  • Hallo Markus/Eva,

    ich verstehe, ehrlich gesagt, immer noch nicht so wirklich die Problematik.

    Vielleicht mögt Ihr etwas mehr zu Eurem Vorhaben erzählen?
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