Neuer Bescheid und Möglichkeit zum Umzug?

Ich habe einen neuen Bescheid vom LaGeSo bekommen. Im April hatte ich einen Verschlimmerungsantrag gestellt und dabei rausgekommen ist:

GdB 80% MZ G + MZ B

Vorher waren es 70% ohne MZ

Ich wohne zur Zeit in einer 1 Zimmerwohnung im 2. OG ohne Aufzug. Wenn ich keine Einkäufe oder sonstiges schweres Gepäck habe, komme ich ohne Probleme in meine Wohnung.

Sofern ich allerdings einen Einkauf etc., wird es sehr anstrengend für mich und auch schmerzhaft, denn egal wie ich die Sachen transportiere, es ist immer ein Körperteil belastet, der nicht belastet werden soll.

Nehme ich die Last auf den Rücken z.B. Rucksack, beschwert sich meine Wirbelsäule bitterlich und trage ich die Last, schlägt meine Hüfte Alarml.

Wenn es möglich wäre, würde ich gerne in eine Wohnung umziehen, die entweder im Erdgeschoss / Hochperterre liegt oder aber in einen Haus mit Aufzug.

Leben tue ich zurzeit noch von Hartz IV, werde aber 100% in einer WfbM anfangen (Empfehlung ist schon ausgesprochen).

Hätte ich die Möglichkeit einen Umzug bewilligt zu bekommen und wen ja, wie schaut es aus mit der Größe und Mietehöhe? Gibt es da unterschiede zu Hartz IV?

Antworten

  • Hallo Kleine Bine,

    Du hättest das aG für außergewöhnliche Gehbehinderung beantragen sollen.
    Das hilft für eine größere und vor allen Dingen mehr behindertengerechte Wohnung.

    LG

    Surfer
  • Hallo Surfer,
    das aG nutzt doch heutzutage auchnichts, denn es gibt zu wenig behindertengerechte Whg. und dann vor allem sozial-geförderte Whg.

    Meines Wissens KleineBine musst du
    1. einen Antrag beim Arbeitsamt stellen (evtl. kommen ja Umzugskosten auf die zu), wenn die genehmigen musst du
    2. nen § 5 Schein beantragen (wenn es das bei euch gibt), sodass du Anrecht auf eine Sozial-Wohnung hast und
    3. dann kannst du dich bei den verschiedenen Wohnungsbaugesellschaften auf die Warteliste setzen lassen.

    Vieleicht hilfts?
    Auf jeden Fall toitoitoi
    Mona
  • Nun ja, das aG würde zumindest 10qm mehr Wohnfläche bedeuten, das ist doch auch schon etwas.
    Aus eigener Erfahrung weiss ich daß die Kriterien aber leider sehr hoch gehängt sind um aG zu bekommen.
    LG
    rednaxela
  • Hallo KleineBine,

    zunächst einmal freut es mich sehr für Dich, dass Du eine für Dich bessere Einstufung erhalten hast.

    Die Kriterien bzgl. Wohnraumgröße hast Du bereits aus der Community genannt bekommen. Du kannst Sie auch in unserem Info-Bereich noch einmal nachlesen:
    http://www.myhandicap.de/wohnungsgroessen-quadratmeter-sozialhilfe-behinderung.html

    Angesichts der Tatsache, dass Du ohne Lasten noch problemlos in den zweiten Stock kommst, gehe ich mal davon aus, dass zum jetzigen Zeitpunkt ein aG aussichtslos ist.

    Natürlich kannst Du versuchen, eine andere Wohnung zu finden und aus gesundheitlichen Gründen einen Umzug beantragen. Doch das alles wird höchstwahrscheinlich länger dauern.

    Deshalb meine Überlegungen für eine zeitnahe Lösung:
    Hast Du eine Pflegestufe? Dann können Dir vielleicht Pflegeperson oder Haushaltshilfe behilflich sein.
    Wende dich an die Kirchengemeinde oder die Nacbarschaftshilfe. Dort kann vielleicht jmd. vermitteln, der Dir beim Tragen der Einkäufe helfen kann.

    Meine Antwort war hoffentlich ein klein wenig hilfreich für Dich!

    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an mich oder meine Kollegen oder die Community! Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀

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