Recht auf einen Firmenparkplatz mit Schwerbehindertenausweis 50 G?

Hallo :-)

Ich habe Multiple Sklerose und kann seit einem Jahr kein Auto mehr fahren. Meine Beine werden immer schwächer und ich habe keine 100% Kontrolle mehr. Außerhalb von Gebäuden bewege ich mich immer nur mit meinem Rollator.

Jetzt in nächster Zeit werde ich mir ein neues Auto zulegen, welches ich mit den Händen bedienen werde. Mein Arbeitgeber bietet kostenfreie Parkplätze an, wobei aber nicht genug für alle Mitarbeiter vorhanden sind. Ich habe nun eine Anfrage an ihn gestellt, ob ich ein Parkplatz wegen meiner Schwerbehinderung zugesprochen bekomme. Darauf teilte er mir mit, dass nur Schwerbehinderte mit dem Zusatz aG einen rechtlichen Anspruch auf einen Parkplatz haben.

Dieses verwundert mich sehr, denn er hat eine erhöhte Fürsorgepflicht mir gegenüber. Zu erwähnen ist, dass ich der einzige Mitarbeiter im Hause bin mit einer Schwerbehinderung 50 G. Ich würde ihm gerne einige Paragraphen um die Ohren schlagen, um zu beweisen, dass er so nicht korrekt handelt. Ich habe aber leider keine Rechtsgrundlage gefunden bei einer Schwerbehinderung 50 G.

Könnte mir jemand netterweise weiterhelfen und einige Tipps geben?

Vielen Dank.

Silke

Antworten

  • Hallo Silke
    Als erstes würde ich eine Erhöhung deines GdB beim Versorgungsamt beantragen (mit aG).

    Ich weiss nicht wie groß der Betrieb ist in dem du arbeitest aber ich denke es gibt wenigstens einen Betriebsrat oder sogar einen Behindertenbeauftragten. Die geben dir genaue Auskunft und helfen dir.
    LG
    rednaxela

    Der Link dürfte dir auch weiter helfen:
    http://www.schwbv.de/pdf/04_03_parkplaetze.pdf
  • Guten Abend Silke,..

    es ist richtig das dein AG = Arbeitgeber bei bekannter Schwerbehinderung eine besondere Fürsorgepflicht zum AN = Arbeitnehmer hat.

    Es gibt eine Vorschrift die dies regelt - die Vorschrift § 81 Abs. 4 SGB IX

    Ein Link für dich zum nachlesen und zum besserem Verständnis für dich dazu;

    http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/09/index.php?norm_ID=0908100

    Zu deiner Situation mit eine GdB von 50 wird es eher in die Richtung Kulanz dazu gehn durch den AG.

    Ich würde das persönliche Gespräch mit dem AG suchen und die Situation nochmals erklären. Vielleicht wenn dein AG sieht wieviel Mühe es dir bereitet die Bewegung, vielleicht kommt dann ein umdenken durch Ihn. Ich wünsche dir ein gutes Ergebnis mit dem beide Seiten Leben können, Mfg Lyn 😉
  • Hallo Silke,

    ich arbeite in einer Behörde. Bei uns bekommen entweder die Führungsleute die Parkplätze, oder aber Leute mit Schwerbehinderung...und dann werden auch die bevorzugt, die eine Gehbehinderung haben. Vielleicht hilft Dir sowas ja als zusätzliches Argument.
    LG Sanne
  • Hallo Silke,

    Du hast aus der Community schon einige gute Hinweise erhalten (vielen Dank dafür, Leute 😀 ).

    In der Tat solltest Du hier auf (persönliche) Kommunikation, denn auf Paragraphenbingo setzen.

    U.u. hilft hierbei auch der Betriebsrat oder die Schwerbehindertenvertretung bzw. der/die Gleichstellungsbeauftragte.

    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an mich oder meine Kollegen oder die Community! Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀

    Wenn Dein Anliegen geklärt ist, sei bitte so lieb und setze die Bewertung oberhalb des Threads auf 100%. 😀
    So hilfst Du uns, eine bessere Übersicht zu behalten, wo noch Unterstützung benötigt wird.
Diese Diskussion wurde geschlossen.