Beginn MaßnahmeTeilhabe am Arbeitsleben- muss ich kündigen?

Hallo :o)

da ich bisher leider nirgens etwas über das Problem gefunden habe, nun meine Frage hier, in der Hoffnung, jemand kennt sich aus und kann mir helfen.
Habe Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben genehmigt bekommen und diese beginnt in 3 Wochen für 1 Jahr.
Derzeit bin ich noch krank geschrieben.
Bei meinem AG bin ich seit 17 beschäftigt. Antrag auf Schwerbehinderung ist gestellt.
Muss ich nun selbst kündigen wenn ich die Maßnahme antreten will oder wie soll ich micht verhalten?

Vielen Dank

LG Marion

Antworten

  • Hallo Marion,

    herzlich willkommen im Forum!

    Bist Du seit 17 Monaten oder seit 17 Jahren bei Deinem Arbeitgeber beschäftigt?
    Im Grunde spielt das aber auch keine Rolle. Auf keinen Fall das Arbeitsverhältnis kündigen!!!! Wie kommst Du auf die Idee?

    Hast Du bei dem Bewilligungsbescheid Unterlagen erhalten für ein sog. Übergangsgeld? Wenn Dein Arbeitgeber Dein Gehalt normal weiterzahlt, brauchst Du nichts weiter zu tun, sonst greift das Übergangsgeld.

    Du hast sicher schon mit Deinem AG über die Maßnahme gesprochen und den Bescheid vorgelegt?! Sind die Leistungen stationär oder ambulant? Ein Jahr scheint mir sehr lange. Wer ist der Kostenträger, die Krankenkasse oder die Rentenversicherung?

    Alles Gute wünsch ich Dir.
    Grüße vom Zornröschen



  • Hallo Zornröschen 😳) putziger Name 😆

    danke für Deine Antwort.
    Bin seit 17 Jahren bei meinem AG.
    Die Maßnahme wurde vom Rentenversicherungsträger bewilligt.
    Ist eine Weiterbildung zum Pflege/Sozialberater.
    Bin seit Februar krank geschrieben. Für die Dauer der Maßnahme bekomme
    ich Übergangsgeld.
    Das ich kündigen bzw. Aufhebungsvertrag machen müsste hab ich auch nur so gehört, da ich mich für die Maßnahme ja wieder gesund schreiben lassen müsste.
    Gesund= arbeitsfähig= arbeiten gehen.Aber so richtig ne konkrete Auskunft bekommt man
    nirgends.
    Was ist, wenn ich nicht kündige und am 1. Tag meiner "Gesundschreibung" nicht auf Arbeit erscheine?
    Scheint irgendwie ne rechtliche Grauzone zu sein.

    LG Marion
  • Ach so, die Maßnahme ist Vollzeit mit Internatsunterbringung.

    LG
  • Hallo Marion,

    also mehr eine Weiterbildung/Umschulung? Ich dachte, Du meinst eine Reha.

    Kannst Du dich für die Zeit nicht irgendwie "freistellen" lassen?

    Ich lese daraus, dass Du aus gesundheitlichen Gründen (Schwerbehinderung) nach der Maßnahme Deinen jetzigen Beruf nicht mehr ausführen kannst/wirst.

    Was sagt der AG und was sagt die RV, die müssen doch wissen, was zu tun ist.

    Grüße vom Zornröschen 😉
  • Liebes Zornröschen,

    der AG weiß nüscht und ist genauso ratlos wie ich.
    Ich hab jetzt einfach mal nen Antrag auf unbezahlte Freistellung gestellt, aber viel Hoffnung hab ich da nicht, das es was wird.

    Ja laut Ärzte kann ich meinen jetzigen Beruf nicht mehr ausüben, deßwegen die Weiterbildung. Aber der AG weiß halt nicht ob er noch "Verwendung" für mich hat.

    Also muss ich mal gucken ob ich nähere Infos von der RV bekommen kann.

    Danke für Deine Mühe.

    LG Marion
  • Hallo moeschi,

    zunächst einmal herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast 😀

    Ich habe Deinen Thread in unser Forum "Ausbildung & Beruf" verschoben. 😉

    Außerdem habe ich Dein Anliegen an unseren entsprechenden Fachexperten weitergeleitet. Bitte hab ein wenig Geduld bis zur Antwort 😉

    Wenn Dein Anliegen dann geklärt ist, sei bitte so lieb und setze die Bewertung oberhalb des Threads auf 100%. 😀
    So hilfst Du uns, eine bessere Übersicht zu behalten, wo noch Unterstützung benötigt wird.

    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an mich oder meine Kollegen oder die Community! Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀
  • Hallo moeschi,

    Ich nehme an, daß die Maßnahme so gedacht ist, daß Du danach wieder in den normalen Arbeitsmarkt eingegliedert werden sollst.
    Deshalb ja nicht kündigen, sonst ist ja der Arbeitsplatz weg.
    Es gibt Umstände unter denen Arbeitgeber den Arbeitsplatz freihalten müssen, oder ihn halt nur befristet besetzen dürfen, solange die Maßnahme dauert.
    Meines Wissens gibt es dafür auch finanzielle Unterstützung für den Arbeitgeber durch das Arbeitsamt.

    LG

    Surfer
  • Hallo Justin,

    vielen Dank für die nette Begrüßung und vielen Dank, das
    Du Dich so lieb um mein Problem kümmerst. 😛 fühl mich gut aufgehoben
    bei euch !!! 😎

    Lieber Surfer,

    danke für Deinen Rat, ich werde nun erstmal abwarten, was mein AG zu meinem
    Freistellungsantrag meint und wenn er ablehnt, muss ich wohl nen Anwalt zu Rate ziehen, wie ich dann weiter vorgehen soll.

    Ja die Maßnahme ist dazu gedacht wieder in den normalen Arbeitsmarkt eingegliedert zu werden.

    Bisher hab ich als Krankenschwester in der Pflege gearbeitet, aber das geht nun garnicht mehr.

    Wünsche euch ein schönes Wochenende!

    LG Marion
  • Hallo Marion!

    Wo soll denn die Weiterbildung stattfinden? Du sprichst von Internatsunterbringung - ich dachte dabei gleich an ein Berufsförderungswerk (BFW). Auch wenn es kein BFW ist, wirst du ein Einladungsschreiben bekommen haben oder schon irgendwie dorthin Kontakt aufgenommen haben. Wenn nicht du, dann derjenige von DRV oder KK, der dich dort angemeldet hat.
    Rufe beim Sachbearbeiter oder direkt bei der Einrichtung an, wie es normalerweise gehandhabt wird mit den Teilnehmern, ob die einen Arbeitsplatz im Hintergrund freigehalten bekommen oder nicht. Oft weiß ein BFW oder eine entsprechende Einrichtung besser über solche Fragen Bescheid, als andere, die dich dort anmelden.

    Ich arbeite seit 12 Jahren in der Telefonzentrale des BFW in Hamburg, daher sind mir solche Fragen bekannt, beantworten können sie aber besser als ich Kollegen, die sich täglich damit beschäftigen. Laß dich durchstellen zur Infohotline oder Anmeldung / Aufnahme, bei Bedarf stellen die Kollegen zur richtigen Person durch.


    Gruß, Katrin
  • Hallo Katrin,

    Danke für Deine Info.

    Ja die Maßnahme ist im BFW Nürnberg. Ich ruf da am Montag mal an ob die
    mir nähere Infos geben können. 😺

    Ist halt alles Neuland und eh man sich da durchgefitzt hat- das dauert!


    Wünsche ein schönes Wochenende.

    LG Marion 😡
  • Hallo Moeschi,

    wenn ich das richtig mitbekommen habe, bekommst du für die Maßnahme Geld von der Rentenversicherung und nicht vom Arbeitgeber. Für die Zeit der Maßnahme mußt du nicht kündigen, jedoch deinem Arbeitgeber Bescheid geben. Du hast es ganz formal gemacht mit deinem Freistellungsauftrag.

    Also lass dich nicht verwirren. Neben den Auskünften hier solltest du allerdings deinen Ansprechpartner bei der Rentenversicherung fragen (die habe das jeden Tag) und wie schon an anderer Stelle geraten, den Anbieter beim bfw nachfragen.

    Viele Grüße und viel erfolg bei deiner Schulung

    Michael


  • Hallo Michael,

    vielen Dank für Deine Antwort.
    Hab auch eben mit dem BfW gesprochen, die mir in etwa Deine Auskunft bestätigt haben 😆
    Jetzt bin ich schon etwas beruhigter! 😺


    Danke sehr für eure Hilfe !!!

    LG Marion
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