Behindert? ja oder nein ? juristisch gesehen

Vom ärztlichen Standpunkt bin ich behindert: Patient leidet seit Geburt an unterentwickelten oberen Extremitäten (beidseitige Amelie) wegen der mütterlichen Anwendung eines toxischen Medikaments(Contergan). Nach Einschätzung der IV bin ich nach meiner kaufm. Lehre in das Berufsleben integriert (nie Rente oder sonstige Beiträge erhalten. Jetzt bin ich bald 60 Jahre alt und komme an die Grenzen meiner Leistungsfähigkeit. Mit meinem Job verdiene ich Fr. 2000. auf Provisionsbasis. Da ich keinen IV-Status (Rentenbezüger) habe, erhalte ich auch keine Ergänzungsleistungen und darf auch keinen Job (Offerte von Treuhandbüro in einem geschützen Betrieb liegt vor) annehmen, weil dieser nur für Behinderte mit IV-Rentenstatus vorgesehen ist. Welcher Jurist kann mir in diesem Dilema weiterhelfen.

Antworten

  • Hallo Coenzym,

    bekommt man als Conti in der Schweiz keine Rente? Mein Partner ist selbst betroffener Conti, und hier in deutschland bekommt man eine Rente, je nach schwere der Behinderung. Mit den Rechten in der Schweiz kenn ich mich nicht aus, aber hier kommt ein Link für Dich, vielleicht können Dir die vom Contergan-Verband helfen?

    http://www.contergan-hamburg.de/

    Ich wünsch Dir noch einen schönen Abend. LG Sanne
  • Hallo Coenzym,

    ich habe Dein Anliegen an unseren entsprechenden Fachexperten weitergeleitet. Bitte hab ein wenig Geduld bis zur Antwort 😉

    Wenn Dein Anliegen dann geklärt ist, sei bitte so lieb und setze die Bewertung oberhalb des Threads auf 100%. 😀
    So hilfst Du uns, eine bessere Übersicht zu behalten, wo noch Unterstützung benötigt wird.

    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an mich oder meine Kollegen oder die Community! Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀
  • Hallo Coenzym

    Schwierige Situation. Mir fällt insbesondere das tiefe Einkommen von CHF 2'000. auf. Lässt sich hier eine Begründung in der offensichtlichen Behinderung finden? Wenn ja, so würde ich umgehend zu einer IV-(Wieder-)Anmeldung raten. Leider ist es so, dass eine Behinderung an sich, noch keinen IV-Rentenanspruch zur Folge hat.

    Freundliche Grüsse
    Sebastian Lorentz

    PS: Wenn Sie wünschen, dann können wir gerne Ihre Angelegenheit telefonisch besprechen:
    Nummer wird von der Redaktion per PN übermittelt.
  • Coenzym hat geschrieben:
    Vom ärztlichen Standpunkt bin ich behindert: Patient leidet seit Geburt an unterentwickelten oberen Extremitäten (beidseitige Amelie) wegen der mütterlichen Anwendung eines toxischen Medikaments(Contergan). Nach Einschätzung der IV bin ich nach meiner kaufm. Lehre in das Berufsleben integriert (nie Rente oder sonstige Beiträge erhalten. Jetzt bin ich bald 60 Jahre alt und komme an die Grenzen meiner Leistungsfähigkeit. Mit meinem Job verdiene ich Fr. 2000. auf Provisionsbasis. Da ich keinen IV-Status (Rentenbezüger) habe, erhalte ich auch keine Ergänzungsleistungen und darf auch keinen Job (Offerte von Treuhandbüro in einem geschützen Betrieb liegt vor) annehmen, weil dieser nur für Behinderte mit IV-Rentenstatus vorgesehen ist. Welcher Jurist kann mir in diesem Dilema weiterhelfen.


    Haben Sie jemals um Anerkennung als Contergangeschädigter angesucht.Wenn Sie eine Anerkennung erreichen könnten, dann hätten Sie einen Anspruch auf eine Conterganrente. Allerdings ist dieser Weg sehr mühsam und langwierig. Sie müßten zuerst einmal zu einen Experten der diese Schädigung attestiert. Einer der wenigen wirklich guten Experten ist in Deutschland Dr.Graf in Nürnberg.
  • Hallo nochmals

    Zuerst vielen Dank für die Beiträge von delphisanne63, Justin, aumiwo und natürlich die Antwort von Herr S. Lorentz.

    Nach tel. Rücksprache mit dem Sozialversicherungsanstalt müsste ich erneut einen Antrag stellen, damit Sie a ktiv werden können. Das werde ich tun und mal anhören, was die mir zu sagen haben. Gegebenenfalls nehme ich gerne die Hilfeleistung von slorentz in Anspruch. "My Handicup" kannte ich bis gestern nicht - denke es ist eine gute Institution und werde es in Zukunft gerne verfolgen. (Frage ist zu 100% beantwortet) Besten Dank an alle und liebe Grüsse Coenzym 😉
  • Hallo Coenzym,

    freut mich sehr zu hören, dass es positiv für Dich weitergeht.

    Wenn wir noch einmal helfen können, zögere bitte nicht, uns erneut zu kontaktieren. 😉

    Vielen Dank auch für Deine Rückmeldung 😀 Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen.