Kann mir die Hochschule eine Studienassistenz als auch die Mitnahme meines Blindenführhundes verwehr
Ich bin Fernstudierende in einem Berufsbegleitenden Studiengang im 4. Semester.
Aufgrund einer 100% Schwerbehinderung, die durch eine Blindheit (nach dem Gesetz) und einer Multiple Sklerose Erkrankung besteht, erhielt ich meinen Studienplatz über einen Härtefallantrag. Ich habe die Merkzeichen B, BL,H, G und RF. Es besteht daher die Notwendigkeit einer ständigen Begleitung und Hilfe.
Bereits in der Einführungsveranstaltung zu Beginn des Studiums wurde mir die Mitnahme meines Blindenführhundes zu den monatlich stattfindenden Präsenzveranstaltungen von der Studiengangsleitung untersagt. Daher begleitete mich zunächst mein Vater, zum jetzigen Zeitpunkt meine Mutter,welche mir beim Lesen von Texten, Flipchart und sonstige Materialien während des Seminars behilflich ist. Ich erfülle meine Leistungsanforderung (bisheriger Durchschnitt 1,3 – 1,7), komme zu den Präsenzveranstaltungen (bzw. leiste bei Nicht-Anwesenheit den vorgeschriebenen Ersatzworkload). Der Hochschule entstanden bis zum heutigen Tage keinerlei Kosten und Mehraufwand. Umso betroffener bin ich über den Umstand, dass mir aus nicht erklärlichen Gründen am zuletzt stattfindenden Präsenzwochenende, in einem Gespräch, von der Studiengangsleitung mitgeteilt wurde, dass meine Begleitung nicht mehr bei den Präsenzveranstal-tungen anwesend sein darf.
Die folgend aufgeführten und mir deutlich gemachten Punkte
• die Mitnahme meines Blindenführhundes ist nicht erwünscht
• Meine Begleitung ist der Seminare verwiesen
• Ich habe kein Anrecht auf aufbereitetes Studienmaterial
• Die Dozenten als auch die Studiengangsleitung sind nicht für den Nachteilsausgleich in meinem Studium zuständig
verhindern eine weitere Studierbarkeit an der Hochschule. Welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich, mich zu wehren?
Vielen Dank im Voraus!
Aufgrund einer 100% Schwerbehinderung, die durch eine Blindheit (nach dem Gesetz) und einer Multiple Sklerose Erkrankung besteht, erhielt ich meinen Studienplatz über einen Härtefallantrag. Ich habe die Merkzeichen B, BL,H, G und RF. Es besteht daher die Notwendigkeit einer ständigen Begleitung und Hilfe.
Bereits in der Einführungsveranstaltung zu Beginn des Studiums wurde mir die Mitnahme meines Blindenführhundes zu den monatlich stattfindenden Präsenzveranstaltungen von der Studiengangsleitung untersagt. Daher begleitete mich zunächst mein Vater, zum jetzigen Zeitpunkt meine Mutter,welche mir beim Lesen von Texten, Flipchart und sonstige Materialien während des Seminars behilflich ist. Ich erfülle meine Leistungsanforderung (bisheriger Durchschnitt 1,3 – 1,7), komme zu den Präsenzveranstaltungen (bzw. leiste bei Nicht-Anwesenheit den vorgeschriebenen Ersatzworkload). Der Hochschule entstanden bis zum heutigen Tage keinerlei Kosten und Mehraufwand. Umso betroffener bin ich über den Umstand, dass mir aus nicht erklärlichen Gründen am zuletzt stattfindenden Präsenzwochenende, in einem Gespräch, von der Studiengangsleitung mitgeteilt wurde, dass meine Begleitung nicht mehr bei den Präsenzveranstal-tungen anwesend sein darf.
Die folgend aufgeführten und mir deutlich gemachten Punkte
• die Mitnahme meines Blindenführhundes ist nicht erwünscht
• Meine Begleitung ist der Seminare verwiesen
• Ich habe kein Anrecht auf aufbereitetes Studienmaterial
• Die Dozenten als auch die Studiengangsleitung sind nicht für den Nachteilsausgleich in meinem Studium zuständig
verhindern eine weitere Studierbarkeit an der Hochschule. Welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich, mich zu wehren?
Vielen Dank im Voraus!
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Antworten
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Hallo Huendchen,
zunächst einmal herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast 😀
Da hier offenbar auch konkrete Handlungen erforderlich sind, möchte ich an dieser Stelle keinen unserer Fachexperten hinzuziehen. Ich möchte Dich vielmehr direkt an die Beratungsstelle für Studierende mit Behinderung verweisen:
Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung (IBS)
des Deutschen Studentenwerks
Monbijouplatz 11
10178 Berlin
Tel. 030 29 77 27 64
Fax 030 29 77 27 69
E-Mail: studium-behinderungstudentenwerke[dot]de
Dort wird man Dich auch konkret bei dem erforderlichen Vorgehen unterstützen können.
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Vielen lieben Dank!
Ich habe dort angerufen und mir wird nun geholfen.
Im nächsten Semester wechsel ich die Hochschule, allerdings kann ich noch in Ruhe an
der jetzigen Hochschule weiter studieren.
Übrigens ich studiere Soziale Arbeit .... Peinlich für die Hochschule, zumal Inklusion und Exklusion Thema waren! 😉
Liebe Grüße
Huendchen
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Hallo Huendchen,
das ist echt traurig für Deine Hochschule.
Aber ich freue mich, wenn mein Hinweis auf die Beratungsstelle Dich weitergebracht hat 😀
Wenn nochmal Fragen auftreten sollten, wende dich gern jederzeit wieder an uns. Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀
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