Rundfunkbeitrag ab 01.01.2013

ich bitte Euch mir folgende Fragen zum neuen Rundfunkbeitrag zu beantworten wenn möglich. Eigentlich bin ich ja durch das Kennzeichen RF in meinem Schwerbehintertenausweis von der Rundfunkgebührenpflicht befreit soll nun aber ab o. g. Datum 5,99 € bezahlen wenn ich dies richtig verstehe ? Dies bedeutet also für mich eigentlich einen Rückschritt und ist nicht gerade die feine englische Art. Ist es nun möglich diese Zahlung zu verweigern bzw. nur unter Vorbehalt zu leisten ? Ich habe nebenbei noch Bezahlfernsehen abonniert und sehe hauptsächlich dies denn auf den öffentlich rechtlichen Sendern (für die man ja die Zahlung leistet) läuft meistens sowieso nur Sch..... Ich denke mal dies sehen viele Leute genauso wie ich. Was ich auch nicht so ganz kapiere ist dass diese Sender sich zusätzlich aus Werbeeinnamen finanzieren (wobei dies bei Bezahlsendern nicht der Fall ist) und man sollte denken dies würde ihnen doch ausreichen. Wie machen dies die anderen nur die keinen Rundfunkbeitrag zusätzlich kassieren ? Ich wäre nun sehr dankbar wenn meine o. g. Fragen durch Euch beantwortet werden könnten. Im Voraus mal vielen Dank für Eure Bemühungen.
Mit freundlichen Grüßen
Manfred Schmidt
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Antworten

  • Hallo Manfred,

    herzlich Willkommen hier im Forum. Ich habe Dir mal einen Link kopiert:

    http://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen-und-buerger/informationen-fuer-menschen-mit-behinderung.shtml

    Ist direkt von der GEZ.

    Ich wünsch Dir einen schönen Tag.

    LG Sanne
  • Hallo wheeler01,

    Du kannst die Zahlung leider nicht verweigern. Außerdem musst Du nun nicht mehr nur fürs Fernsehen bezahlen, sondern auch für den PC, auf dem Du diesen Beitrag geschrieben hast 😉

    Also was sich geändert hat: Man bezahlt nun pro Wohnung, egal ob Du einen Fernseher, PC oder Radio hast oder nicht, egal wie viele Personen in der Wohnung wohnen.
    Ich habe auch das Merkzeichen *RF*

    Bis wann läuft Deine Freistellung? Ich habe ein Schreiben bekommen, dort steht drin, dass, wenn die Befreiung über den 1. Januar 2013 hinaus läuft, braucht man nix zu machen, das wird von der GEZ so übernommen, aber wir müssen dann eben alle 3 Monate 17,97 zahlen, also 5,99 pro Monat. Läuft sie allerdings Ende Januar aus, wie bei mir, muss man einen neuen Antrag stellen. Allerdings ist dann fraglich, ob man die Befreiung noch bekommt, bzw. *nur* 5,99 Euro bezahlen muss.

    Das Formular für die Antragstellung gibt es ab Dezember im Internet runterzuladen.

    www.rundfunkbeitrag.de


    Der Link von delphisanne63 ist super, den hab ich mir auch schon vorher durchgelesen.

    Lg.
    Urmelchen
  • Nun in Sachen PC war es bisher so dass er schon dabei war (mußte ihn nur melden) Da Du ja ebenfalls dieses Kennzeichen hast wird dies bei Dir genauso sein denke ich. Dies wird dann alles automatisch umgestellt wenn ich dies richtig verstehe so dass bei mir dann gar nichts veranlaßt ist. Ich könnte halt einfach auch gar nichts machen und es dann mal auf mich zukommen lassen 😃 Ich weiß ehrlich gesagt nicht wie lange meine Freistellung läuft. So wie ich dies verstanden habe ist es dann aber unerheblich denn die 5,99 € bekommt man auf jeden Fall wenn man die Voraussetzungen erfüllt. Wie schon gesagt dieses Blatt ist halt von der GEZ und bringt nur die rein gesetzliche Lage zum Ausdruck. Also dann vielleicht bis bald wieder.
    Viele liebe Grüße
    Manfred
  • habe ich nun eigentlich den Beitrag beantwortet denn ich bekam noch Mal eine Benachrichtigung per E-Mail ? 😃
    Viele liebe Grüße
    Manfred
  • Hi

    besten Dank urmelchen

    Ich habe den Beitrag erst jetzt gelelesen. Das heißt also noch rechtzeitig vor dem Jahreswechsel den Antrag auf Befreiung stellen. Ich habe das RF, aber bisher keinen Antrag gestellt und auch bezahlt. Letzteres läuft aber unter eigene Dummheit

    Klaus
  • Hi Klaus,

    wie lange hast Du denn das RF schon? Dann aber nun schnell beantragen. Wenn Du die Befreiung noch in diesem Jahr bekommst, dann brauchst Du dich im nächsten nicht weiter drum kümmern, außer das wir dann alle, die das RF haben `*nur 5,99* bezahlen 😉 aber ich muss eh einen neuen stellen, weil meiner am 31.01.2013 ausläuft, ich war 5 Jahre in Folge befreit. Davor nur immer 1 Jahr, mal 2 Jahre, das ist so unterschiedlich. Kommt wahrscheinlich immer drauf an, bei welchem Sachbearbeiter 🥺 man landet.

    Lieben Gruß
    Urmelchen
  • Guten Morgen Urmelchen,..

    für mich ist es ein Rückschritt zu " Unseren " Rechten wie durch Manfred geschrieben.

    Ich habe selbst das RF in meinem Ausweis und auf " Dauer - RF - Befreiung " ohne weitere Prüfung/ Einschränkungen / Befristungen in gewissen Zeitabständen. Auch mein Ausweis ist unbefristet etc.

    Auch habe ich mir meine heutige Behinderung nicht ausgesucht, sondern sie wurde mir aufs Auge gedrückt durch meinen Job. Und ja Notfalls würde ich den Klageweg beschreiten. Durch die erworbenen Behinderung nach AU habe ich nicht mehr die Möglichkeit einen Betrag XY in irgendeiner Form dazu zuverdienen. Ich muss mit dem Einkommen auskommen was ich bis Dato erhalte. Für mich ist es eine klare Abschaffung von minimal Rechten der Schwerstbehinderten Personen / Kreis. Es ist bereits eine Schande das auf die Art das Blindengeld gekürzt wurde.

    Wenn ich zur Zahlung aufgefordert werde durch die GEZ, werde ich mich weigern. Denn in, zu einem Verwaltungsverfahren gehört ein Aufhebungsbescheid meiner derzeitigen Rechte durch das Versorgungsamt. Doch nicht durch eine Bekanntgabe der GEZ.

    Im Umkehrschluss, möchte ich eine Befreiung zur GEZ, bekomme ich diese nur durch die zuständige Behörde zu meinem Landkreis. Und das ist das Versorgungsamt. Ja ich musste auch diesen Weg beschreiten, warum nicht auch die GEZ. Und so kann die GEZ zwar Ihre neue Gebührenordnung verkünden, nur ändern zu meinen Rechten kann dies nur das Versorgungsamt durch einen Rechtsmäßigen Aufhebungsbescheid zu der RF- Befreiung. Pech für die GEZ, solange mir kein Aufhebungsbescheid zugestellt wird zu der RF - Befreiung bin ich befreit, das sagt unsere Rechtssprechung dazu. Mfg Lyn

  • nun was das Beantragen angeht so kann man dies ja meines Wissens erst ab November machen da da die eigentlichen Formulare von der GEZ bereitgestellt werden.
    Ich habe meinen Schwerbehindertenausweis seit 1994 und seit dieser Zeit auch das Kennzeichen RF drin. Er ist auch unbefristet gültig.
    So wie ich dies verstehe ist also die Sache der GEZ gar nicht rechtens da noch kein Verwaltungsakt diesbezüglich ergangen ist sondern es handelt sich nur um eine Mitteilung ?
    Dies ist natürlich für mich auch ein Grund keine Zahlung zu leisten denn erst muß dies denke ich mal rechtlich abgesichert sein und die können dies nicht nach eigenem Gutdünken bestimmen.
    Bisher war es ja auch so dass man dem GEZ Beamten den Zutritt in die Wohnung verweigern konnte da er keinerlei polizeirechtliche Befugnis hat. Die fragen halt dann schön blöd 😀 und manche verraten sich da.
    Wo also kein Kläger da kein Richter aber ehrlich gesagt wer hat nicht heutzutage einen Fernseher einen Radio oder PC daheim ?
    Es wäre also fast selbstverständlich dass jeder Rundfunkteilnehmer ist. Ich sehe halt nur nicht ein dass ich für dieses besch.... Programm auch noch etwas bezahlen soll.
    Viele liebe Grüße
    Manfred

  • Aktuelles über die Befreiung und Ermäßigung zur neuen Rundfunkhaushaltsabgabe,
    im Anschluß der Antrag:

    http://service.rundfunkbeitrag.de/anmelden_und_aendern/antrag_auf_befreiung/index_ger.html

    LG
    rednaxela
  • danke für Deinen Link aber dies wäre eine Anmeldung die für mich ja wie Du bereits meinen vorangegegangenen Meldungen entnehmen kannst nicht in Frage kommen würde sondern erst wenn ein dementsprechender Verwaltungsakt ergangen ist. Vorher können die fordern was sie wollen denn verarschen lasse ich mich nicht gerne.
  • Den Link hatte ich für die Allgemeinheit reingestellt! Sicher haben mehr User daran Interesse.
    So ärgerlich der Rückschritt für dich sein mag, es hilft sicher nicht zu lametieren,neue Gesetze gelten nun mal für alle Betroffenen.
    Meine Mutter gehört übrigens auch dazu.
    Gruß
    rednaxela
  • Hallo wheeler 01,

    Es ist bei den Gebühren aber auch so, daß nur einer pro Haushalt zahlen muß.
    Wenn also in deinem Haushalt noch jemand lebt und der zahlt bereits, dann muß einer sein Gerät abmelden.
    Denn pro Haushaltsgemeinschaft nur ein Beitrag, egal wie viel Empfangsgeräte man hat.
    Meldet einer nicht ab, zahlt man mehrfach, also sofort wenn es so ist einer seine Geräte abmelden.
    Geht per PC, da findet man unter ARD/ZDF GEZ-Gebühren die Formulare zum Download


    LG

    Surfer
  • es ist mir schon klar wie die ganze Sache mit nur einmal pro Haushalt abläuft (also wie gehabt) Mir geht es jedoch nur ums Prinzip dass ich bisher komplett befreit war und nun dies nicht mehr sein sollte nur weil es der GEZ einfällt. Dies alles hat ja rechtlich weder Hand noch Fuß sonderen ist nur auf deren Mist gewachsen wenn Du mich jetzt besser verstehst ?
  • Wieso hat das rechtlich weder Hand noch Fuß? Es ist so von der Innenministerkonferenz beschlossen und verabschiedet worden, somit hat es Hand und Fuß!
    Gruß
    rednaxela
  • auch wenn dies die Innenminister beschlossen haben so ist diesbezüglich noch keinerlei Verwaltungsakt (der meines Erachtens notwenidig wäre hierfür) ergangen dieses also in keinster Weise rechtswirksam.
  • auf welche art von "verwaltungsakt" wartest du?

    fragt mal kurz
    mit lieben grüßen 😉

    rosi
  • in dieser Hinsicht auf eine Bestätigung der Verwaltung denn da ist bisher noch nichts gegeben.

  • wheeler01 hat geschrieben:
    auch wenn dies die Innenminister beschlossen haben so ist diesbezüglich noch keinerlei Verwaltungsakt (der meines Erachtens notwenidig wäre hierfür) ergangen dieses also in keinster Weise rechtswirksam.


    Ich wünsche dir viel Erfolg daß dieser Verwaltungsakt extra für dich eingeführt wird, ich fürchte aber daß dies mit sehr hohen Verwaltungsgebühren verbunden ist. 😛
    Gruß
    rednaxela
  • wheeler01 hat geschrieben:
    in dieser Hinsicht auf eine Bestätigung der Verwaltung denn da ist bisher noch nichts gegeben.

    hallo!?!?!
    eine "bestätigung der verwaltung" wäre deiner meinung nach ein verwaltungsakt? 😳

    gruß
    rosi

  • solange ich in keinster Weise explizit darüber benachrichtigt werde hat dies alles für mich keine Gültigkeit und die sind im Beweiszwang nicht ich !
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