ich bitte Euch mir folgende Fragen zum neuen Rundfunkbeitrag zu beantworten wenn möglich. Eigentlich bin ich ja durch das Kennzeichen RF in meinem Schwerbehintertenausweis von der Rundfunkgebührenpflicht befreit soll nun aber ab o. g. Datum 5,99 € bezahlen wenn ich dies richtig verstehe ? Dies bedeutet also für mich eigentlich einen Rückschritt und ist nicht gerade die feine englische Art. Ist es nun möglich diese Zahlung zu verweigern bzw. nur unter Vorbehalt zu leisten ? Ich habe nebenbei noch Bezahlfernsehen abonniert und sehe hauptsächlich dies denn auf den öffentlich rechtlichen Sendern (für die man ja die Zahlung leistet) läuft meistens sowieso nur Sch… Ich denke mal dies sehen viele Leute genauso wie ich. Was ich auch nicht so ganz kapiere ist dass diese Sender sich zusätzlich aus Werbeeinnamen finanzieren (wobei dies bei Bezahlsendern nicht der Fall ist) und man sollte denken dies würde ihnen doch ausreichen. Wie machen dies die anderen nur die keinen Rundfunkbeitrag zusätzlich kassieren ? Ich wäre nun sehr dankbar wenn meine o. g. Fragen durch Euch beantwortet werden könnten. Im Voraus mal vielen Dank für Eure Bemühungen.
Mit freundlichen Grüßen
Manfred Schmidt
Hallo Manfred,
herzlich Willkommen hier im Forum. Ich habe Dir mal einen Link kopiert:
http://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen-und-buerger/informationen-fuer-menschen-mit-behinderung.shtml
Ist direkt von der GEZ.
Ich wünsch Dir einen schönen Tag.
LG Sanne
habe ich nun eigentlich den Beitrag beantwortet denn ich bekam noch Mal eine Benachrichtigung per E-Mail ?
Viele liebe Grüße
Manfred
Guten Morgen Urmelchen,..
für mich ist es ein Rückschritt zu " Unseren " Rechten wie durch Manfred geschrieben.
Ich habe selbst das RF in meinem Ausweis und auf " Dauer - RF - Befreiung " ohne weitere Prüfung/ Einschränkungen / Befristungen in gewissen Zeitabständen. Auch mein Ausweis ist unbefristet etc.
Auch habe ich mir meine heutige Behinderung nicht ausgesucht, sondern sie wurde mir aufs Auge gedrückt durch meinen Job. Und ja Notfalls würde ich den Klageweg beschreiten. Durch die erworbenen Behinderung nach AU habe ich nicht mehr die Möglichkeit einen Betrag XY in irgendeiner Form dazu zuverdienen. Ich muss mit dem Einkommen auskommen was ich bis Dato erhalte. Für mich ist es eine klare Abschaffung von minimal Rechten der Schwerstbehinderten Personen / Kreis. Es ist bereits eine Schande das auf die Art das Blindengeld gekürzt wurde.
Wenn ich zur Zahlung aufgefordert werde durch die GEZ, werde ich mich weigern. Denn in, zu einem Verwaltungsverfahren gehört ein Aufhebungsbescheid meiner derzeitigen Rechte durch das Versorgungsamt. Doch nicht durch eine Bekanntgabe der GEZ.
Im Umkehrschluss, möchte ich eine Befreiung zur GEZ, bekomme ich diese nur durch die zuständige Behörde zu meinem Landkreis. Und das ist das Versorgungsamt. Ja ich musste auch diesen Weg beschreiten, warum nicht auch die GEZ. Und so kann die GEZ zwar Ihre neue Gebührenordnung verkünden, nur ändern zu meinen Rechten kann dies nur das Versorgungsamt durch einen Rechtsmäßigen Aufhebungsbescheid zu der RF- Befreiung. Pech für die GEZ, solange mir kein Aufhebungsbescheid zugestellt wird zu der RF - Befreiung bin ich befreit, das sagt unsere Rechtssprechung dazu. Mfg Lyn
danke für Deinen Link aber dies wäre eine Anmeldung die für mich ja wie Du bereits meinen vorangegegangenen Meldungen entnehmen kannst nicht in Frage kommen würde sondern erst wenn ein dementsprechender Verwaltungsakt ergangen ist. Vorher können die fordern was sie wollen denn verarschen lasse ich mich nicht gerne.
Den Link hatte ich für die Allgemeinheit reingestellt! Sicher haben mehr User daran Interesse.
So ärgerlich der Rückschritt für dich sein mag, es hilft sicher nicht zu lametieren,neue Gesetze gelten nun mal für alle Betroffenen.
Meine Mutter gehört übrigens auch dazu.
Gruß
rednaxela
Wieso hat das rechtlich weder Hand noch Fuß? Es ist so von der Innenministerkonferenz beschlossen und verabschiedet worden, somit hat es Hand und Fuß!
Gruß
rednaxela
auch wenn dies die Innenminister beschlossen haben so ist diesbezüglich noch keinerlei Verwaltungsakt (der meines Erachtens notwenidig wäre hierfür) ergangen dieses also in keinster Weise rechtswirksam.
in dieser Hinsicht auf eine Bestätigung der Verwaltung denn da ist bisher noch nichts gegeben.
in dieser Hinsicht auf eine Bestätigung der Verwaltung denn da ist bisher noch nichts gegeben.
hallo!?!?!
eine "bestätigung der verwaltung" wäre deiner meinung nach ein verwaltungsakt? 😳
gruß
rosi
solange ich in keinster Weise explizit darüber benachrichtigt werde hat dies alles für mich keine Gültigkeit und die sind im Beweiszwang nicht ich !
kommt meiner meinung nach auf die eigene auswahl der sendungen an. 😳
ich schau auch nicht jeden mist, die privaten generell nicht.
aber es ist eben -wie alles im leben- geschmackssache – ich persönlich finde eigentlich meist etwas sehenswertes. manches, was spät läuft zeichne ich auf.
zum thread: wenn ihr eure fragen nach dem alter (beiderseits) geklärt habt(?)
kannst du, lieber manfred, nicht dich nicht vielleicht nach 3 (!) seiten um dieses thema langsam entspannen? 😉
lg
rosi
nun ich sehe sowieso hauptsächlich pay tv da gibt es wenigstens keine nervigen Werbeunterbrechungen. Was das Alter anbelangt habe ja nicht ich mit diesem Thema angefangen oder ? Ich habe lediglich eine Antwort auf eine Frage gegeben Rosi.
VLG
Manfred
nun dies mußt Du nicht mir sagen
wie darf ich dies verstehen dass ein Bezug meines Beitrages die Übersicht fördert ? Da solltest Du Dich schon ein wenig genauer ausdrücken finde ich. Vielleicht stelle ich mich da auch nur ein wenig dumm an ?
VLG
Manfred
wie darf ich dies verstehen dass ein Bezug meines Beitrages die Übersicht fördert ? Da solltest Du Dich schon ein wenig genauer ausdrücken finde ich. Vielleicht stelle ich mich da auch nur ein wenig dumm an ?
VLG
Manfred
Auf wessen Beitrag du antwortest, das nennt man Bezug oder auf deutsch , wen du ansprichst mit deinem Beitrag.
Wir lernen alles noch. Eine PN hätte auch genügt.
LG
rednaxela
sag es halt gleich so rednexla (ich hoffe dies ist nun richtig auf jeden Fall weißt Du nun dass Du gemeint bist
)
VLG
Manfred
Moin!
Nachdem ich nun den ganzen Thread gelesen und eigentlich nichts weiter erfahren habe, als eine für mich völlig überflüssige Diskussion, möchte ich noch einmal auf das eigentlich Thema zurück kommen.
Thema RF hatten wir nun ausführlich genug, aber ich habe neben allen Merkzeichen auch die Pflegestufe III+. Und Menschen, die Hilfe zur Pflege bekommen, können doch von der Rundfunkgebühr ganz befreit werden (Punkt 407 der Voraussetzungen für Befreiungen und Ermäßigungen). Nachdem nun der erste Antrag auf Befreiung abgelehnt wurde und wir in den Widerspruch gegangen sind habe auch ich eine Beitragsrechnung über 5,99€ bekommen.
Ich wiederhole jetzt mal die Frage, die ganz am Anfang schon mal im Raum stand: Muss ich die zahlen? Nein, aber wenn ich die nicht zahle, kommen womöglich die Mahnungen ins Haus geflattert, wenn nicht mal bald eine Antwort vom Widerspruch kommt, den ich vor Wochen eingelegt habe. Was tun? Denn wenn wir jetzt erst mal zahlen, um Mahnungen zu vermeiden, sehen wir das Geld wohl nie wieder
LG
dies war ja eine recht erschöpfende Antwort geht jedoch meiner Meinung nach schwer gegen mein Rachtsempfinden und ich denke dass ich da von Berufswegen einigermaßen eines entwickelt habe. Ich laß mich einfach mal überraschen was mein Anwalt sagt.
VLG
Manfred
