Sozialgericht wünscht weiteres Gutachten- Erwerbsminderungsrente wg. MS abgelehnt

Hallo,
mein Antrag auf Erwerbsminderungsrente wurde abgelehnt. Nach einem erfolglosen Widerspruch habe ich Klage eingereicht. Nun soll ich zu einem weiteren Gutachter. Dieser hat 2002 die Diagnose MS bei mir gestellt, ich war allerdings nicht lange bei ihm in Behandlung, weil ich keine Interferonbehandlung machen wollte. Meine Befürchtung ist zum Teil, dass er mir gegenüber Vorbehalte hat und generell bin ich unsicher, ob überhaupt irgendein Gutachter eine Rente befürwortet. Die Beschwerden bei einer MS-Erkrankung sind in meinem Fall nicht sichtbar. Aber meine körperliche Belastbarkeit ist schon lange eingeschränkt, so dass ich schon seit vielen Jahren nur 20 Stunden pro Woche arbeite. Ich bin aber früher nie auf die Idee gekommen, eine Rente zu beantragen. Wird mir das so ausgelegt, dass ich bisher ja auch so zurecht gekommen bin? Und wie vermittel ich, dass ich ohne an Lähmungen o. Ä. zu leiden, wirklich nicht mehr leisten kann. ich habe jetzt sogar einJahr Erziehungszeit, dass ich noch "übrig" hatte, genommen, um meinen Kollegen nicht ständig zur Last zu fallen, weil ich häufig kurzfristig ausfiel. das war vielleicht ein Fehler, aber ich bin kein Typ, der sich krankschreiben lässt, wenn ich noch irgendwie auf dem Zahnfleisch zur Arbeit kann. man sieht ja nicht, dass ich etwas habe. Das kann ich nicht gut aushalten. Was soll ich dem Gutachter sagen, wenn es mir dann auch noch gerade halbwegs gut geht? Im Moment liege ich nur völlig kraftlos auf der Couch- und das nachdem ich dachte, dass mir der Erziehungsurlaub gut tut, weil es mir seitdem ein paar Wochen lang ganz gut ging. seit ein paar Tagen geht es wieder bergab. Ich würde mich über einen Rat sehr freuen! Vielen Dank schon im Voraus.
Hoffentlich ist meine Beschreibung nicht allzu chaotisch!? 😀

Antworten

  • Guten Morgen Kanamur,..

    Wenn deine Klage durch das SG = Sozialgericht angenommen worden ist, dann ist es normal das zu diesem Verfahren ein neues Gutachten durch den Richter gefordert wird.

    Gutachten haben nur eine geringe Verwertbarkeit von ( ca. 3 J. ) glaube ich war es. Da der Richter / rin eine Ermittlungspflicht hat zum laufenden Verfahren und dieser kein Mediziner / rin ist kommt es zur Begutachtung § 109 SGG.

    Folgender Link für dich dazu;

    http://www.anwalt-salewski.de/wordpress/rechtsprechung-und-literaturauszuege-zum-themenkomplex-109-sgg-und-pkh/22/03/2008/101/

    Dein Gutachten aus dem Jahr 2002 ist viel zu alt( nicht mehr verwertbar zum SGG- Klageweg ), sondern relevant ist was zum heutigem Zeitpunkt an Leiden, Behinderungen, Einschränkungen etc. besteht, vorhanden ist.

    Leider hast du nichts weiter zur Medikamentation, Behandlung nach 2002 geschrieben und auch nicht ob eine lückenlose Ärztliche Dokumentation nach 2002 bis in die heutige Zeit vorliegt. All dies wäre sehr wichtig zum SGG- Verfahren und würde dir helfen im Verfahren.

    Ich wünsche dir viel Kraft und viele positive Gedanken, Mfg Lyn 😉

  • Hallo Lyn,
    Vielen Dank für die schnelle Antwort. Etwas unklar habe ich mich doch ausgedrückt- wie ich schon vermutete... Die Diagnose MS hat der Arzt vor 10Jahren gestellt, der jetzt auch ein weiteres Gutachten zu bereits 3 aktuellen Gutachten machen soll. im Verlauf der Antragstellung wurden schon Gutachten von der Rentenversicherung und jetzt vom Sg eingeholt. Diese Gutachten reichen aber wohl nicht aus, um eine Erwerbsminderung bei mir zu bescheinigen. Meine Neurologin hat ohne mein Wissen angegeben, dass ich 6Stunden tägl. arbeiten könne, mein Hausarzt hat 3-5 Stunden bescheinigt. Das Sozialgericht wünscht ein drittes Gutachten. Das habe ich gestern auch nicht klar formuliert. Sorry. Wie soll ich meine Beschwerden quasi "nachweisen", wenn ich nur kurz beim Arzt untersucht werde und ich gerade keinen Schub habe und es mir nicht soooo schlecht geht. Die MS ist nunmal oft nicht sichtbar und messbar. Ich fand es so unverschämt, als der erste Gutachter mir sagte, ich hätte keinen Schub, wenn ich nicht auch neue Symptome ausbilde. Wenn also eine "alte" Sprachstörung auftritt, ist das KEIN Schub! Ich habe auch, um bei diesem Beispiel zu bleiben, nicht ununterbrochen Sprachstörungen. Zählt das dann alles gar nicht. Was sagt man da zu so einem Gutachter? Ich fühle mich so, als würde man mir Betrug unterstellen. verstehen Sie, wie ich das meine?
    Liebe Grüße, Kanamur
  • Guten Abend Kanamur,..

    wie ich dir bereits schrieb hat der Richter / rin eine Amtsermittlungspflicht zum SGG - & Klageverfahren. Das erneute Gutachten durch das Gericht wird eingefordert, weil sich die von dir genannten Gutachten im Widerspruch stehen. Du schreibst es ja selbst das in den genannten Gutachten eine Restleistung / Arbeitsfähigkeit von 6 h täglich und das andere von 3-5 h in der Aussage aufzeigt. ( Wäre nicht dieser Widerspruch zu den Stunden in den Gutachten, hätte man dir vielleicht eine Rente bewilligt )

    Nur dies ist in der Rechtsprechung ein gravierender Unterschied zu den einzelnen Gutachten, zu den Stunden. Und so darfst du es als positiv ( für dich ) betrachten, das durch das Gericht nochmals ein neues Gutachten zum derzeitigen Stand deine Gesundheit einfordert wird. Außerdem hast du im zum SGG & Verfahren die Möglichkeit dich mündlich zu äußern, zu gut deutsch - dich aus deiner Sichtweite zum Sachverhalt erklären. Und so kannst du dann beschreiben das was dir nur eingeschränkt oder auch gar nicht möglich ist durch dich, die MS- Erkrankung.

    Die bewertete Stundenzahl ist daher wichtig weil es verschiedene Formen von EM - Renten gibt. Die gekürzte Form oder volle Rente. Bitte bewerte daher das Handeln durch das Gericht nicht negativ. Ein Gericht ist ja nun mal kein Türkischer Basar. Sondern du hast den Klageweg beschritten und das Gericht möchte sich nun eine eigene Meinung bilden mit der Untersuchung durch das neue Gutachten und deiner Erklärung im SG – Verfahren.

    Gleiches Recht hat die Beklagten Seite ( sie wird sich auf die bereits vorhandenen Gutachten berufen ) im Verfahren. Dir eine positive neue Woche mit vielen positiven Gedanken, Mfg Lyn

  • Hallo Kanamur,

    zunächst einmal herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast 😀

    Wenn Du Befürchtungen hast, dass Dein Gutachter Vorbehalte hat bzw. Befangen ist, solltest Du beim Gericht einen anderen Gutachter beantragen.

    Was die Begutachtung selbst betrifft, musst Du offen und ehrlich mit dem Gutachter sprechen. Dabei nichts beschönigen, aber auch nicht den Eindruck vermitteln, Du würdest ihm gerade einen Bären aufbinden wollen.

    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an mich oder meine Kollegen oder die Community! Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀

    Wenn Dein Anliegen geklärt ist, sei bitte so lieb und setze die Bewertung oberhalb des Threads auf 100%. 😀
    So hilfst Du uns, eine bessere Übersicht zu behalten, wo noch Unterstützung benötigt wird.
  • Vielen Dank an Lyn und Justin!!!
    Ihr habt mir sehr geholfen, das Ganze etwas distanzierter zu betrachten. Meine Aufregung hilft mir da ja auch nicht weiter. Mir bleibt wohl nur, abzuwarten, zu welchem Ergebnis das SG kommt.
    Danke und liebe Grüße
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