30 jähriger Sohn behindert,bek. Grundsicherung, muss der gesch. Vater Unterhalt zahlen , Grunds. rei

Grüß Gott,

mein 30 jähriger behinderter Sohn,arbeitet in einer Werkstatt, bekommt Grundsicherung, wohnt im ambulanten Wohnen,der Bedarf ist um 500.-Euro höher, muss der geschiedene Vater sich an dem höheren Bedarf beteiligen ?
Der Sohn wohnt z.T. am wochenende bei der Mutter.

Danke für die Antwort.
grüße
R.H.

Antworten

  • Hallo Schwabentraum,

    Unterhaltspflichtig ist er auf jeden Fall. Gibt es eine Scheidung mit einem Urteil über den Unterhalt? Den muß er auf jeden Fall zahlen.
    Anders kann es aussehen, wenn der Bedarf höher liegt, dann müßtest Du nachweisen, daß es nicht reicht, ohne daß Du dran schuld bist.
    Dann müßtest Du beim Familiengericht auf höheren Unterhalt klagen.

    Was aber in Deinem Fall auch gehen kann ist folgendes:

    Bei den Kosten für die WFB ist doch sicherlich der Bezirk Deiner Heimatregion der Kostenträger ?
    Ist der Bedarf deswegen höher, weil Du mehr Eigenanteil zahlen mußt?
    Wenn Du dem Bezirk nachweisen kannst, daß Du die höheren Kosten allein nicht tragen kannst, schaut der Kostenträger auf den zweiten unterhaltspflichtigen Elternteil, ob da mehr zu holen ist.
    Wenn er mehr hat als die EK Grenze vorsieht kann der Kostenträger den Bedarf auch von sich aus höher ansetzen.
    Dann müßte sich der Ex mit dem Kostenträger auseinandersetzen und nicht mehr Du Dich mit ihm.
    Schau auf jeden Fall, ob in Deiner Nähe ein kostenloser Beratungsdienst für Behinderte ist, die Dich beraten können oder wenn Du beim VDK Mitglied bist oder wirst können auch die weiterhelfen.

    LG

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