Transportkosten mit Taxi als G, HS,mit Rolator,zum Arzt ?

hallo, Zusammen ?
Ich habe SChwerbehin 100 % G ,B, RF ,bin chronisch krank!

Antworten

  • Hallo Magdalena,

    Deine Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis, chronisch krank zu sein oder das Du mit einem Rollator läufst, ist für Deine Krankenkasse keine ausreichende Begründung dafür, daß Du keine öffentliche Verkehrsmittel benutzen kannst. Doch genau das dies medizinisch zu begründen ist Voraussetzung für die Bewilligung eines Fahrdienstes. Eis gibt ja sogar Rollifahrer die mit öffentlichen Verkehrsmittel total gut zurecht kommen und deshalb einen Fahrdienst nicht benötigen. Du mußt Dich mit dem Arzt zusammen setzten zu dem Du fahren mußt und Dir ein Attest aus stellen lassen, daß Deine Krankenkasse dazu bewegt, Dir diesen Fahrdienst zu genehmigen.

    Schönen Gruß
    Karin
  • Hallo Magdalena,

    In dem Attest muß stehen, daß Du aufgrund der Behinderung die öffentlichen Verkehrsmittel nicht nutzen kannst.
    Im Fall von Arztbesuchen wären das spezielle Krankenfahrten mit Krankenfahrtsscheinen-also nicht die Fahrten mit Taxigeldern für privat.
    Für die Krankenfahrten ist die KK zuständig, allerdings braucht man eine Mindestzahl von ärztlichen oder medizinischen Terminen.
    Auch diese Taxigelder laufen über so ein Attest mit Grenzen bei EK und Vermögen und daß kein PKW im Haushalt ist.
    Im letzeren Fall ist der Bezirk der Heimatregion im Rahmen der Eingliederungshilfe zuständig.

    LG

    Surfer
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