Berechnung Fahrtkosten zu Ärzten, Kliniken etc.

Hallo!

Ich habe nach Rückkehr von der Kinderreha meiner Tochter bei der Kasse einen Antrag auf Fahrtkostenübernahme gestellt.
Die Klinik sprach mich darauf an, beriet mich und ermutigte mich, zu versuchen, Geld zu bekommen.

Ich schickte den ausgefüllten Vordruck zur AOK, in der Klinik sagte man mir, es werden 30 Cent pro km bezahlt, wir dürften mit 18 Euro rechnen. Es sei auch egal, wessen Konto angegeben wird.
Vorhin rief mich die AOK an, wir bekämen für Hin- und Rücktour, zusammen etwa 70km, gerade mal 4,80 Euro, die auf das Konto meines Ex-Mannes gehen, weil Jacqueline über ihn versichert ist. Aus technischen Gründen kann man kein anderes Konto im PC eingeben. Die Ausgaben des Spritgeldes hatten aber meine Eltern, da wir beide weder Führerschein noch Auto haben, außerdem werden nur 20 Cent pro km berechnet. Von der Summe, die dann für 37km Einzelfahrt herauskommt, werden 5 Euro und 10% abgezogen, den Grund habe ich nicht begriffen. Das macht netto pro Richtung 2,40 Euro, die auf ein Konto gehen, dessen Inhaber nicht selber gefahren ist.
Ich habe mich mit ihm geeinigt, wie ich an das Geld komme, das ist auch nicht meine Frage.

Ist die klinik wegen der Centbeträge falsch informiert, von Abzügen wurde mir dort gar nichts gesagt; oder sind die Centbeträge je nach Kasse unterschiedlich? Wer ist falsch informiert, wer will Geld sparen? Steht so ein Betrag irgendwo fest im Gesetz verankert?
Das hieße dann ja auch, dass wir für Langstreckenfahrten zu Spezialärzten für HSP kein Geld bekämen, weil es nicht auf das Konto der Großeltern geht, welche die Ausgaben haben, sondern auf das Konto des Vaters, wo das Kind versichert ist, der selber aber weder Führerschein noch auto hat. Wo ist da die Gerechtigkeit?
Wie sind eure Erfahrungen?


Danke und Gruß, Katrin

Antworten

  • Hallo Karin,

    ich hab dir mal was rausgesucht, dort steht eigentlich alles über die Fahrkostenregelung drin.

    www.intakt.info › Mein Recht › Krankenversicherung

    Man bekommt 0,20 Cent/km
    Bei einer Leistungsinanspruchnahme von Fahrkosten gilt auch die Zuzahlungsregelung von 10%/Leistung, d.h. mindetens 5,- Euro, höchstens 10,-Euro/Leistung.

    In deinem Fall bleibt dann wirklich nur 2,40 Euro übrig.

    .......Bei mehrmals erforderlichen Behandlungsterminen innerhalb eines Leistungsfalles ist die Eigenbeteiligung des Versicherten auf die erste und die letzte Fahrt beschränkt..........

    Das ist nur ein Auszug, lies dir das mal ganz durch, die ganze Seite ist interessant.

    LG Marry
  • Hallo Katrin,

    Du hast aus der Community schon einen guten Hinweis erhalten (vielen Dank dafür, marry 😀 ).

    Du hattest sogar noch Glück. Ich kenne es so, dass Fahrtkosten nur nach vorheriger Genehmigung durch die Kasse übernommen werden.