medizinische Reha bei befristeter Erwerbsminderungsrente.

Hallo zusammen,

ich habe jetzt auch einmal eine Frage. Ich bin EM.Rentner. Die Rente ist befristet 04 2014. Ich würde jetzt gerne eine med Reha machen unter der Voraussetzung, das ich die Pflegebedürftigkeit vermeide. Mir ist auch klar. das für mich die Krankenkasse als Kostenträger in Frage kommt. Meine Frage ist nun, ob nicht doch auch die Ererwerbsfähigkeit überprüft wird und mir eventuell die EM-Rente gekürzt oder gestrichen wird. War jemand schon einmal in einer vergleichbaren Situation. Über Rückmeldungen würde ich mich freuen.

LG Nobby

Antworten

  • Nobby hat geschrieben:
    Meine Frage ist nun, ob nicht doch auch die Ererwerbsfähigkeit überprüft wird und mir eventuell die EM-Rente gekürzt oder gestrichen wird.
    LG Nobby


    Hi Nobby,

    gibt es denn hierzu einen trifftigen Grund? Haben sich Deine Einschränkungen so erheblich gebessert, was zum Entzug oder Kürzung der Rente führen kann?

    Liebe Grüße
  • Hallo Zornroeschen,

    nein, mein Gesundheitszustand hat sich nicht gebessert, da ich eine infantile Cerebralparese mit einer Hemiparese links habe. Es bedeutet für mich daß ich libksseitig spastisch gelähmt bin. Nur die sogenannten Spätschäden entstanden durch ständige Über- und Fehlbelastungen an der "gesunden" Seite und im Lendenwirbelbereich machen sich leider mit zunehmenden Alter imer unangenehmer bemerkbar. Um diesen Prozess zu verzögern, plane ich diese Maßnahme.

    LG Nobby
  • Hi Nobby,

    dann stelle den Antrag; eine Reha steht Dir zu, als als EM-Rentner/in.

    Begründung: Vermeidung Pflegebedürftigkeit und fortschreitende Erkrankung mit Spätfolgen.

    Wenn Du im Laufe Deines Lebens 7 Jahre am Stück selbst in die Rentenversicherung einbezahlt hast, ist diese für Dich zuständig, also nicht die KK. So hat man mir das damals erklärt.

    Viel Erfolg wünsche ich Dir.

    Liebe Grüße
  • Recht auf Reha
    Hab hier noch was aus einem anderen Forum „geklaut“:

    … aus dem SGB IX:, was unbedingt in einen Widerspruch gehört:

    Prävention, d.h. chronische Krankheiten oder Behinderungen abwenden, beseitigen und mildern oder Verschlimmerungen vorbeugen, d.h. die Folgen einer Krankheit mindern – ist eine wichtige Säule des Gesetzes.


    Die KK mit Gesetzespassagen "erschlagen". Nur Mut, lasst euch euer Recht nicht wegnehmen!!

    Das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung hat eine Broschüre zum neuen Sozialgesetzbuch herausgegeben,

    SGB IX Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen

    Mehr Beratung, mehr Leistung, mehr Chancen



    Diese Publikation können Sie kostenlos anfordern:

    Best.-Nr. A 283

    Telefon: 0180/51 51 51-0 (0,12 Euro/Min.)

    Fax: 0180/51 51 51-1 (0,12 Euro/Min.)



    Schriftlich:

    Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung

    Referat Information, Publikation, Redaktion

    Postfach 500

    53105 Bonn

    E-Mail: infobma.bund[dot]de

    Internet: www.bma.bund.de




    Für Gehörlose und Hörgeschädigte:

    Schreibtelefon: 0800/11 10 00-5 (zum Nulltarif)

    Fax: 0800/11 10 00-1 (zum Nulltarif)

    E-Mail: info.gehoerlosbma.bund[dot]de

    info.deafbma.bund[dot]de

  • Hallo Zornroeschen

    vielen Dank für die ausführlichen Hinweise zum SGB IX. Werde sie mie in den nächsten Tagen zur Gemüte führen.

    LG Nobby
  • Hallo Nobby,

    hat sich alles geklärt oder benötigst Du noch Unterstützung?
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