Reha und/oder Erwerbsminderungsrente

Hallo ihr,

so, bei mir ist es jetzt soweit das ich eine reha oder direkt die eu-rente beantragen muss.
ist es richtig dass reha vor rente geht und der antrag auf eine reha gleichzeitig ein antrag auf eu-rente ist?
da meine ärzte der meinung sind dass ich nicht reha fähig bin wäre dann der richtige weg direkt die rente zu beantragen oder doch die reha.
ich bin total überfordert und habe große angst einen fehler zu machen.
ist es ausserdem richtig das man 3 jahre und einen monat gearbeitet haben muss um die rente zu bekommen.
zählt dazu auch eine auffanggesellschft, 1 monat arbeitslos und wie gesagt 69 wochen krank. vorher war ich durchgängig beschäftigt.

ich würde mich sehr über antworten freuen

Antworten

  • Guten Morgen Cocomaus,..

    sei uns herzlich willkommen im Forum,.. 😉

    Ein Blick in die Historie klärt manchmal den Blick für das Wesentliche.

    Vor dem Reha-Angl. Gesetz 1974 konnte man Erkrankte, Behinderte bzw. von Behinderung bedrohte Menschen schnell abschieben und so aus dem aktiven Arbeitsleben verbannen.
    Erst dieses Gesetz hat den Grundsatz "Rehabilitation vor Rente" geschaffen. Díe Weiterentwicklung zum SGB hat diesen für alle Sozialleistungsträger in § 8 Abs. 2 SGB IX übernommen.

    Zu, - keine Besserung in Sicht !

    Genau das prüft der RV-Träger ja mit dem Antrag auf volle Erwerbsminderungsrente und der Entscheidung, ob eine Reha durchgeführt werden soll! Ist der ärztliche Dienst des RV-Trägers der Meinung, dass eine Besserung durch eine Reha erreicht werden kann, so wird er diese in seinem Gutachten empfehlen und der RV-Träger wird die Durchführung einer Reha prüfen.

    Und so stellst du einen Rentenantrag, da deine Ärzte ja bereits die Meinung vertreten das du nicht Reha- fähig bist. Diese Aussage muss jedoch durch deinen behandelnden Arzt schriftlich erklärt werden und wird deinem Rentenantrag beigefügt.

    Ob dir eine Rente/ Teilrente zusteht wird gleichfalls durch die RV = Rentenversicherung geprüft, dies wird Kontenklärung genannt. Was Kontenklärung bedeutet kannst du hier nachlesen unter folgendem Link;

    http://de.wikipedia.org/wiki/Kontenkl%C3%A4rung

    Wünsche dir gute Besserung und ein sonniges WE,.. Mfg Lyn


  • Hallo cocomaus,

    ich habe schon mal gehört, dass die Rentenversicherung Rehaanträge automatisch in Rentenanträge umwandelt. Ob das die Regel ist, weiß ich nicht. Ich kann mir vorstellen, dass dies gemacht wird, wenn man nicht mehr rehafähig ist und demnach gar nicht mehr arbeiten kann (also auch nicht unter 3 Stunden).

    Soviel ich weiß, muss man in den letzten 5 Jahren vor Eintritt in die Erwerbsminderung mind. 3 Jahre Pflichtbeiträge in die Rentenversicherung gezahlt habe. Es gibt da allerdings einige „Tücken“. Eine geringfügige Beschäftigung beispielsweise, wobei nur der Arbeitgeber die Beiträge für Dich eingezahlt hat, reicht nicht aus. Du musst am sog. Aufstockungsverfahren teilgenommen haben, d. h. 4,9 % vom Lohn selbst in die Rentenkasse eingezahlt haben.
    Wie es mit Krankheitszeiten, Zeiten der Arbeitslosigkeit etc. gehandhabt wird, weiß ich auch nicht. Es gibt hier aber sicher User, die das wissen. Du kannst Dich aber auch vorab an eine Rentenberatung wenden.

    Stelle am besten mal einen Antrag auf Kontenklärung und schau Dir die Sache mal an. Wichtig sind die letzten 5 Jahre.

    Eine Frage an Dich: Wie kommst Du auf 3 Jahre und 1 Monat?
    Liebe Grüße
    😉
  • Hallo cocomaus,

    Erstmal geht Reha vor Rente, diesen Grundsatz gibt es.
    Aber wenn Dein Arzt sagt Du bist nicht rehafähig dann ist das die EU- Rente. Auch dann, wenn Du nicht mehr als 3 Std. täglich am Stück arbeiten kannst und auch daß Du aufgrund Deines Zustands so schwer vermittelbar bist, daß es praktisch unmöglich ist, kann eine Rolle spielen.

    1.Um die EU- Rente zu kriegen braucht Du ein fachärzliches Gutachten, das bescheinigt, daß Du nicht mehr als 3 Std. am Stück arbeiten kannst, noch weniger wäre günstiger.

    2. Der Arzt muß Dich dauerhaft wegen der selben Diagnose ununterbrochen krankschreiben.

    3. Sehr wichtig:

    Du darfst zwischendurch nicht wieder arbeiten, überhaupt nicht, auch nicht für privat, sonst ist alles aus!

    4. Günstig wäre, wenn auch der Betriebarzt bestätigt, daß es nicht mehr geht.

    5. Sehr viel Geduld und Ausdauer beim Antrag

    LG

    Surfer

  • surfer hat geschrieben:

    2. Der Arzt muß Dich dauerhaft wegen der selben Diagnose ununterbrochen krankschreiben.

    3. Sehr wichtig:

    Du darfst zwischendurch nicht wieder arbeiten, überhaupt nicht, auch nicht für privat, sonst ist alles aus!

    Surfer



    Hallo Cocomaus,

    das stimmt so nicht! Sogar bei voller Erwerbsminderung darf der Empfänger der Rente noch max. 400 Euro mtl. dazuverdienen. Wichtig ist, dass Du die wöchentliche Arbeitszeit von 14,9 Stunden nicht überschreitest. Das nennt sich Hinzuverdienstgrenze. Schließlich heißt es Erwerbsminderung und nicht "Kaputtschreibung".

    Bei Dir scheint die Sache doch etwas komplexer zu sein, da Dich deine Ärzte nicht mehr für rehafähig halten. Man kann vermuten, dass schon Pflegestufe III vorliegt und Du schwerkrank bist. Geht es Dir so schlecht?


    Liebe Grüße

  • Hallo cocomaus,

    Du hast aus der Community schon einige gute Hinweise erhalten (vielen Dank dafür, Leute 😀 ).

    Bei weiteren Fragen wende Dich gern noch einmal an mich oder meine Kollegen oder die Community!

    Wenn Dein Anliegen geklärt ist, sei bitte so lieb und setze die Bewertung oberhalb des Threads auf 100%. 😀
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