bin rollifahrer 100% behindert und muss umziehen Hilfe!!!!

Hallo
lebe jetzt mit sohn und frau also 3 pers., wieviel wohnraum steht mir dann nach neuregelung (Hartz4 )zu und kann ich eine behinderten wohnung mit fam. bekommen.wie sieht es dann aus wenn das amt doppelte miete übernehmen müste, habe ja in alter wohnug 3 mon kündigungszeit.und ich habe auch gehört das sie in einzelfällen auch die makler geb. übernehmen .kann mir da jemand weiter helfen?
vielen dank im vorraus
gruß peter

Antworten

  • Hallo Peter,
    Informationen diesbezüglich findest du hier im Forum: oben in der Leiste: Informationen anklicken, dann Bauen & Wohnen, dann weiterklicken. § 22 SGB II ist der entsprechende.
    LG Mona
  • Hallo Peter,

    hier findest Du direkt den beschriebenen Artikel in unserem Info-Bereich:
    http://www.myhandicap.de/wohnungsgroessen-quadratmeter-sozialhilfe-behinderung.html

    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an mich oder meine Kollegen oder die Community! Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀

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