Wir beabsichtigen eine junge Frau mit geistiger Behinderung anzustellen (Landwirtschaftsbetrieb mit Pferden). Gibt es Vorgaben für einen Arbeitsvertrag, bzw. wie ist der Verdienst? Was gibt es zu berücksichtigen. Herzlichen Dank und freundliche Grüsse
Hallo Nesquik1
Sehr schön, dass ihr diese Frau anstellen wollt!
Meines Wissens gibt es keine fixen Vorgaben, allein schon deshalb nicht, weil jede Person und die Arbeitsstelle verschieden sind. Am besten lasst ihr euch deshalb bei der ProInfirmis beraten.
Das geht online: http://www.proinfirmis.ch/de/subseiten/online-beratung/online-beratung.html
Oder an einer Beratungsstelle: http://www.proinfirmis.ch/de/subseiten/online-beratung/rechte-spalte/sie-moechten/kantonale-fachstellen.html
Viel Erfolg und liebe Grüsse
Die entsprechenden Fachberater bei der Arbeitsagentur müssten da helfen können.
Ansonst gibt es bei den WfbM auch Berater, die ihre „sehr guten Leute“ da nach „Auswärts“ vermitteln und passende Fördertöpfe kennen.
[Anm.d.Red.: Die Arbeitsagentur - früher bekannt unter dem Namen Bundesagentur für Arbeit - ist nur Personen mit Wohnsitz in Deutschland zuständig. Schweizer können sich an die Arbeitsvermittlung der IV wenden, falls der Arbeitsnehmer /-suchende bei der IV angemeldet ist.]
Hallo Nesquik1
meine erfahrung ist das wenn es um verträge geht oder um viel Geld es von vorteil für mich ist wenn Sozialarbeiter von einer Behinderten Organisation dabei ist.
Für mich sind jetzt da wo ich bin die http://www.emera.ch/stiftung/dienstleistungen.html zuständig.
Meine erfahrung ist das wenn ich was nicht verstanden habe das sie das heufig schon gemerkt haben bevor ich was gesagt habe und mir das dann noch erklärt haben oder wenn ich sachen heim geschickt bekommen habe ich alles wo ich nicht verstanden habe seperat notieren musste und dann so erklärt bekommen habe.
Lg Blitz
Grüezi Nesquik1
einen Überblick über Arbeitsrecht, Arbeitsverträge usw. gibts auch hier: www.zslschweiz.ch/forum.
LG laker