bei Hartz 4 - was wird aus meiner Lebensversicherung

Hallo liebe Freunde,
ich bin kein Harzt 4 Empfänger, aber ich weiß ja nicht wie es mit mir weiter geht. Kurze Frage:
nehmen wir an ich würde Harzt 4 beziehen: ich besitze eine Kapitallebensversicherung, die ich damals als ich 18 Jahre alt war abgeschlossen habe, sie wird ausbezahlt wenn ich 60 Jahre alt bin. Ich lass im Internet, daß Lebensversicherungen die als Rentensicherung dienen, das heißt wenn es so was wie ein Riester-Vertrag sei, nicht zur Auszahlung gezwungen wird (das man von diesem Geld leben müßte). Laut Gesetz könnte ich erst mit 67 in Rente gehen! Was heißt dies genau? Zählt meine K-Lebensvers. als Rentensicherung? Oder müßte ich meine Vers. verlängern bis 67 oder muß ich sie umschreiben lassen als Riester-Vertrag? Kann man trotzdem meine K-Lebensversicherung zum Auflösen abverlangen?
Wäre für jeden Hinweis Dankbar. Und was genau sollte man bei Hartz 4 nicht haben?

Antworten

  • Hallo Neuwelt, habe vor meiner EU-Rente auch Hartz erhalten und habe mich immer auf der Seite: Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) Grundsicherung für Arbeitsuchende, informiert, die mir immer sehr geholfen hat. Dort ist auch eine Seite die dich und deine Lebensversicherung betrifft, schau es dir einfach mal an unter § 12 SGB II Zu berücksichtigendes Vermögen.

    http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/1.html

    LG

  • Hallo Blue Velvet,
    ich Danke Dir herzlichst für diesen sehr guten Hinweis. Ich habe schon etwas durchgeschnüffelt und werde mich dort weiterhin schlau machen.
    Vielen lieben Dank.
    Neuwelt
  • Hallo Neuwelt

    Meines Wissens ist es so, daß man eine Lebensversicherung zunächst auflösen muß, bevor man Leistungen nach SGb II (Hartz IV). Allerdings gelten Freibeträge, ich glaube 750 Euro pro Lebensjahr die von der Verwertung ausgeschlossen sind. Außerdem muß Du mit Deiner Versicherung vereinbaren, daß Du Deine Lebensversicherung nicht vor Beginn des 60igsten Geburtstages, bzw die derzeitige Anpassung an das gestiegene Rentenalter auflösen wirst. Wenn Du dieses machst, ist dieser Schritt leider unumkehrbar. Riesterverträge sind meines Wissens auch von der Verwertung ausgeschlossen. Das SGB ist die richtige Stelle um nach diesen Bestimmungen zu suchen. Weiß jetzt allerdings jetzt auch nicht genau in welchem SGB diese Bestimmungen stehen.

    LG Nobby
  • Hallo 750€ war mal, jetzt sind es nur noch 250 oder 200€ pro Lebensjahr. Das ganze habe ich vor knapp 3 Jahren mit meinem Partner machen müssen, daher weiß ich die neueren Zahlen. Man wird halt bestraft, wenn man sich was für die Rente aufbaut, leider
    😡 😡 😡
  • Hallo Delphisanne

    Ich muß Dich leider berichtigen. Hier ist der Link dazu.

    http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/12.html

    Diese Änderung trat meines Wissens zum Jahreswechsel 2009/10 in Kraft. Unser damaliger selbsternannter Arbeiterführer Herr Rüttgers CDU hatte sich für die Änderung dieser Freigrenzen eingesetzt.

    LG Nobby
  • Hallo Nobby,

    mein Partner und ich sind beide vor dem 31.12.63 geboren...
  • Hallo Neuwelt,

    Ich habe Dein Anliegen an unseren entsprechenden Fachexperten weitergeleitet. Bitte hab ein wenig Geduld bis zur Antwort 😉

    Wenn Dein Anliegen dann geklärt ist, sei bitte so lieb und setze die Bewertung oberhalb des Threads auf 100%. 😀
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