Kann ein Hund als Hilfsmittel bei psychischer Schwerbehinderung (GdB 90) anerkannt werden?

Hallo,aufgrund einer Schwerbehinderung (GdB 90)kommt es zu anfallsartigen Zuständen, die mit Orientierungslosigkeit einhergehen. Das heißt, die örtliche Orientierung geht verloren. Auch Angaben zur Person können nicht gemacht werden. Ähnlich wie bei einer Demenz. Kann ein Hund als Hilfsmittel anerkannt werden? Ursache der psychischen Behinderung ist ein Verbrechen, also kämen evtl Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz in Frage. Wer hat Tipps für einen Antrag, wo man einen Behindertenbegleithund bekommt und ihn finanziert?

Antworten

  • Hallo lieber Freund,
    ich bin zwar auch erst seit heute neu hier, aber ich kenne einen ähnlichen Fall den ich Dir hier schildern möchte. Hier in unserer Umgebung lebt eine Frau die sehr entstellt ist durch einen schweren Unfall. Sie sieht wirklich schrecklich aus und leidet darunter sehr. Durch ihre Betreuerin hatte sie anfragen lassen, ob sie nicht einen Hund haben könne, der sie stets begleitet, beschützt (Jugendliche greifen sie ständig an wegen ihre Entstellung) und damit sie auch jemanden an ihrer Seite hat.
    Ja, sie bekam einen Hund, zwar keinen Behindertenbegleithund, die ja bekanntlich sehr teuer sind, aber sie bekam einen wirklich braven folgsamen großen Hund.
    Wie es in Deinem Fall ist weiß ich leider nicht. Aber einen Betreuer oder auf einem Amt kann man bestimmt mehr erfahren.
    Übrigens noch was, ich kenne einige Leute die sich ihre Hunde (egal welche Ausbildung, Trüffelhunde, Jagdhunde, Behindertenhunde) aus Bulgarien holen. Diese Hunde sind schon ausgebildet, gesund, geimpft und kosten nicht so viel. Ich kann ja meinen Freund nach der Adresse befragen, wo genau er seine Hunde hergeholt hat.
    Lieben Gruß
    Neuwelt
  • Da fällt mir noch was ein:
    weil Du "Opferentschädigungsgesetz" schreibst: wende Dich doch an den "Weißen Ring", die sind immer behilflich oder haben Lösungsvorschläge.
    Viel Glück und alles Gute.
    Lieben Gruß
    Neuwelt
  • Hallo Denker,
    stelle Deine Frage doch direkt an den Steffen, der in gelöste Forenthemen unter den Thema: mit meinen Führhund an der Uni
    Frag ihn wie er dazu kam?
    Nur ein weiterer Hinweis von mir.
    Alles Gute
  • Hallo Denker,

    zunächst einmal herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast 😀

    Ich habe Dein Anliegen an unseren entsprechenden Fachexperten weitergeleitet. Bitte hab ein wenig Geduld bis zur Antwort 😉

    Wenn Dein Anliegen dann geklärt ist, sei bitte so lieb und setze die Bewertung oberhalb des Threads auf 100%. 😀
    So hilfst Du uns, eine bessere Übersicht zu behalten, wo noch Unterstützung benötigt wird.

    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an mich oder meine Kollegen oder die Community! Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀
  • Hallo,
    @Justin_Myhandicap und @>Neuwert
    Danke für die Unterstützung. Tut gut. Bin natürlich auch gespannt auf die Meinung des Fachexperten.

    @Neuwert
    Der Weiße Ring erwartet von Ratsuchenden, dass diese eine Einverständniserklärung unterschreiben, die Ihnen volle Einsicht in polizeiliche Ermittlungsakten und medizinische Unterlagen gewährt. Ich hatte bereits Kontakt zum Weißen Ring. Ohne Voranmedlung wurde ich von einer ehrenamtlichen Mitarbeiterin heimgesucht, die mir erklärte, dass ich mit ihr reden müsse, wenn ich Hilfe wolle. Ich tat es. Ergebnis: Sie versuchte mich dazu zu zwingen, Gewaltdetails zu schildern und sie mutete mir die Geschichte ihres erlittenen sexuellen Missbrauchs zu. Nachdem ich mich weigerte, die Einverständniserklärung zu unterschreiben, begann sie zu schreien und beschuldigte mich gar nicht gewaltopfer zu sein. Später bezichtigte mich der Weiße Ring mir Leistungen erschlichen zu haben. Leider habe ich erst danach Kontakt zu anderen Opfern schwerer Gewalt gefunden. Die schlechten Erfahrungen waren typisch. Der Weiße Ring scheint mir eine Organisation zu sein, die mit Opfer eines Handtaschenraubes oder Einbruchs gut zurechtkommen. Für Menschen, die durch andere Menschen schwere Gewalt erlitten haben, ist sie meines Erachtens überfordert. Schwere Gewalt definiere ich als Taten, die den möglichen Tod des Betroffenen billigend in Kauf nehmen.

    Da ich auf die Nachteilsausgleiche, die für einen Behindertenbegleithund gewährt werden, angewiesen bin, muss ich wohl zunächst einmal nachweisen, dass ich ein solches Tier überhaupt brauche. Das ist laut Amt nur bei Blindheit nötig.Ích bin mir nicht sciher, ob ich dich ganz richtig verstanden habe.
    Hat die Bekannte den Hund als Hilfsmittel aufgrund ihrer Behinderung bekommen? Dann wäre ihre Argumentation interessant für mich. Den ich stehe noch am Anfang.

    Danke für den Hinweis, auf den Beitrag von Steffen (Mit dem Führhund an die UNI). Werde gleich danach suchen. Auf den Hinweis aus einen Hund aus dem Ausland würde ich gerne zurückommen, wenn die Anschaffung ansteht.
    Beste Grüße
  • Die Internetseiten von Assistenzhunde wo ich vor einiger zeit mal angeschaut habe, mit dem gedanken ob so ein Hund für einem auch als Therapiehund sein könnte. Und bin dann von dem was geschrieben stand sogar davon ausgegegangen das wenn man wirklich so einen Hund braucht das von der zuständigen stelle gezahlt wird.
    Hab mich dann aber nicht mehr näher danach erkundigt.
    Lg Blitz
  • Guten Morgen. Ich habe dir hier mal einen Link der sehr Interessant sein dürfte.
    http://www.assistenzhunde-zentrum.de/index.html

    Warum ich auf diese Seite gestossen bin, ich bin selbst im Rollstuhl und suche noch nicht jetzt aber irgendwann mal einen Begleithund.
    Jedoch sind wir uns am überlegen ob meine Tochter so eine Ausbildung macht und mir den Hund dann selber ausbildet. Naja gibt ja Möglichkeiten. Aber hier auf dieser Seite kann man sich gut Informieren hoffe ich kann dir damit weiter helfen.
    L.G.
    Petra
  • Guten Morgen Denker,..

    sei uns willkommen im Forum,.. 😉

    In deiner Situation zur Behinderung würde ich einen Antrag auf einen Assistenzhund bei der für dich zuständigen KK = Krankenkasse stellen. Und wenn du es noch nicht getan hast das Merkzeichen H beantragen zur GdS von 90.

    Wenn du dann noch eine gute Dokumentation, Diagnostik hast durch einen Psychologen / gin oder Neurologie, schlicht in der Erklärung zum Antrag kann der SB = Sachbearbeiter deine persönlichen Situation als Laie der Medizin und zur Behinderung gut nachvollziehen.

    So wie du es beschrieben hast bist du ja praktisch hilflos in der Situation. Außerdem erkennen diese Hunde je zur Ausbildung wann ein Anfall auf dich zukommt, kann so die Situation flach halten. ( bezeichnet man so)

    Versuche es einfach bitte, allein die Vorstellung zur Situation hört sich für mich bereits nicht gut für dich persönlich an. Sollte die KK nicht zuständig sein, dann ist diese verpflichtet den Antrag an den zuständigen Träger innerhalb einer angemessenen Frist weiter zureichen. Du bekommst dann eine Zwischennachricht dazu.

    Tip !

    Sollte der Antrag abgelehnt werden durch die KK, dann ist diese zuständig, doch ärgere dich nicht, dies ist gängige Praxis. Gehe dazu in den Widerspruch im zweiten Anlauf wird oft positiv beschieden. Hast du Probleme zum Widerspruch, so melde dich auch da kann man dir behilflich sein. Dir viele positive Gedanken und eine sonnige Woche, Mfg Lyn
  • Danke Lyn, ich werde es in den kommenden Wochen in Angriff nehmen. Mit solcher Rückendeckung bin ich mutig.
    Ist ein Assistenzhund einem Behindertenhund rechtlich gleichgestellt?
    Muntere Grüße
  • Hallo Denker,

    ich habe inzwischen mit einem Fachmann gesprochen, dessen Kontaktdaten ich Dir gleich auch per PN zukommen lassen werde 😉

    Wie jeder Fall eines Assistenzhundes (= Oberbegriff für alle Arten von speziell ausgebildeten Helfern auf vier Pfoten 😉 ) sind auch in Deinem Fall zunächst viele Fragen zu klären. Bspw. ob der Hund Dich auf Kommando nach Hause bringen soll oder ob er die Lage selbstständig erkennen muss. Möglich ist da wohl vieles.

    Bei der Kostenübernahme kommt es auf sehr viele unterschiedliche Faktoren an. Oftmals ist es wohl auch so, dass der Hund und seine Ausbildung privat und über Spenden finanziert werden.

    Soviel erstmal allgemein vorab. PN folgt 😉
  • Lieber Denker,

    Frau Liane Thiemann, 1. Vorsitzende des Vereins "Partner auf vier Pfoten e.V.", lässt hier noch folgendes ausrichten:
    Liane Thiemann hat geschrieben:
    Grundsätzlich kann man zu dem Thema folgendes sagen:

    Zur Zeit werden lediglich die Kosten für einen Blindenführhund von den Kostenträgern übernommen, da dieser im Hilfsmittelverzeichnis aufgeführt wird. Ebenso hat er den größten Bekanntheitsgrad und eine große Lobby.

    Speziell im Bereich Hunde als Helfer für "psychische Erkrankung", kenne ich mich nicht gut aus.
    Ich denke man kann aber davon ausgehen, dass es die gleiche Regelung wie bei Behindertenbegleithunden für motorisch eingeschränkte Menschen, ist.
    Solange der Hund noch nicht im Hilfmittelverzeichnis aufgeführt wird, ist kein Kostenträger zuständig. Es ist möglich, dass private Kassen einen Teil zahlen. Aber es gibt keinerlei Rechtsanspruch, alles ist auf good will, ausgelegt. Das gilt auch für die Zutrittsrechte z.B. in öfftentliche Gebäude, Arztpraxen. Auch die Leinenpflicht und Steuerzahlung richtet sich nach dem Handling der zuständigen Gemeinde oder Stadt.
    Auf dem ganzen Gebiet keinerlei Rechtsanspruch. Dies ist natürlich eine sehr unbefriedigende Situation und darum versuchen wir in der Richtung etwas zu erreichen.

    Übrigens lautet die Aussage des Spitzenverbandes der Krankenkassen, dass es auch deshalb so schwer ist, weil es keine Definition gibt. Bei Blinden- oder sehbehinderten Menschen kann man den Grad der Behinderung messen und als Richtlinie nehmen. Die Person hat soundsoviel % Sehrest oder gar keinen und hat damit Anspruch auf einen Hund.
    Körperbehinderungen sind aber so unterschiedlich und man muß festlegen wo der Anspruch anfängt oder aufhört und das ist schwierig.

    Ich könnte mir vorstellen, dass es dann bei psychischen Erkankungen noch schwieriger wird eine solche Aussage zu treffen.

    Ich hoffe, dass ich Ihnen etwas weiterhelfen konnte.

    Mit freundlichem Gruß

    Liane Thiemann
    (1. Vorsitzende)

    Partner auf vier Pfoten e.V.
    www.Behindertenbegleithund.de

    Lieben Gruß,

    Tom
    MyHandicap
  • Hallo Tom,
    danke für die Info von Frau Thiemann. Euche Hilfe ist eine Wohltat und tröstet über die Unverschämtheiten der Ämter hinweg. Kann ich der Frau Thiemann antworten?

    Ich wurde unverschuldet Opfer eines Gewaltverbrechens bei der meine Gesundheit nachweislich allein deshalb schwer geschädigt wurde. Die Grad der Schädigung (GdS)wurde vom Versorgungsamt festgelegt und entspricht dem einer Schwerbehinderung (GdB bei mir 90). So könnte ich nach den bisherigen Recherchen evtl. Anspruch auf das "Hilfsmittel Hund" haben, da ich wie ein Blinder allein aufgrund der Gewaltfolgen täglich mehrfach orientierungslos herumstolpere und mich in Straßenverkehr unfreiwillig Gefahren aussetze.
    Die Leistungen nach dem Opferentschädigungegesetz (OEG) gehen bei einem so erheblichen Schweregrad der Schädigung über die Leistungen der Krankenkasse hinaus, d. h. Hilfsmittel sollen gewähren werden, wenn diese AUFGRUND der Schädigung medizinisch notwendig, aber keine Kassenleistung sind.

    Was mir fehlt ist noch die richtigen Formulierungen, um den Hund als Hilfmittel anlaog zu einem Blindenführhund genemhigt zu bekommen. Da noch kein Rechtsstreit vorliegt, muss ich eine Rechtsberatung teuer bezahlen (220 Euro7Termin).
    Falls es für die MyHandicap-Community interessant ist oder für Frau Thiemann, kann ich gerne über das End-Ergebnis meines Kampfes für den Hund zur gegebenen Zeit berichten.

  • Lieber Denker,

    selbstverständlich kannst Du Frau Thiemann antworten. Die Kontaktdaten findest Du auf der genannten Webseite. Bei Wunsch kann ich Dir ihre Mailadresse gerne per PN zukommen lassen. Und wir freuen uns natürlich über weitere Berichte von Dir. Halte uns auf dem Laufenden, eventuell können wir Dir bei der einen oder anderen Sache behilflich sein.

    Viel Erfolg und lieben Gruß,

    Tom
    MyHandicap
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