neue matraze für pflegebett !! wer kann weiß rat ??

hallo zusammen
meine mann hatte vor länger zeit ein pflgebett erhalten mit einer sehr dünnen matraze. er wiegt über 140 kg . bekommt ständig rückenschmerzen .hatte es schon einmal der krankenkasse mitgeteilt . und nach einer andern gefragt die für sein gewicht zulässieg ist . doch mir wurde gesagt ein umtausch würde nicht gehen. hat jemand ein tip für mich was ich noch machen kann lg erika

Antworten

  • Hallo nocheinmal,

    Man merke sich: bei Anruf ... stets Absage, vielleicht hat man dann Ruhe ...

    Ich würde einen Antrag stellen, inkl. ärztlicher Verordnung vom Arzt. Darauf muss die KK reagieren (schriftlich), woraufhin du widerum reagieren kannst.
    Unterstützung findest du u.a. beim Sozialverband.

    LG
    Mona
  • Liebe erika,

    ich kann mich Monas Tipp nur anschließen. Mit einer Neuverordnung dürftet Ihr gute Karten haben, wenn der letzte Matratzenkauf schon eine Weile zurückliegt und insbesondere dann, wenn sich die Bedingungen für Deinen Mann geändert haben (z.B. Gewichtszunahme, Verschlechterung des gesundheitlichen Zustandes). Besprecht das am besten zuerst mit dem behandelnden Arzt Deines Mannes und bittet ihn um ein entsprechendes Rezept, welches Ihr dann bei der Krankenkasse zusammen mit dem Antrag einreicht.

    Lieben Gruß,

    Tom
    MyHandicap
  • habe von der krankenkasse bescheid bekommen sie wurde abgelehnt sie gehört nicht zu den plegehilfsmittel. es gehört zum alltäglichen gebraucht gegeständen

  • Guten Morgen,

    gehe in den Widerspruch zur Absage bei der KK.

    Dein Partner hat den Mangel zum Pflegebett der KK gemeldet, das die Matratze zum Körpergewicht ungeeignet ist.

    Die KK muss diesen Mangel abändern, beseitigen. Nimm jedoch den behandelnden Arzt mit ins Boot und lasse dir eine neue Verordnung ausstellen. Diese reichst du / ihr dann bei der zuständigen KK ein.

    Ich bin Rollifahrerin, ich bekomme den Rolli ja auch mit Räder geliefert und nicht ohne oder der falscher Bereifung etc. und wenn doch muss ich es beanstanden bis der Mangel beseitigt wird durch den Träger. Sonst ist das Hilfsmittel für mich unbrauchbar.

    Umkehrschluss und so gehört die Matratze zum Bett dazu, sonst kann dein Partner das Pflegebett ja nicht nutzen. ( es ist unbrauchbar )

    Wie die KK das Hilfsmittel nennt oder bezeichnet laut Katalog, dann soll der Dr. es so auch benennen. Dir trotz alledem einen sonnigen Sonntag, Mfg Lyn 😉

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