Zweitrollstuhl? wie kann ich einen Starrahmen bekommen und gleichzeitig meinen Falter behalten????

Hallo,

ich habe eine Frage und zwar habe ich einen Faltrollstuhl, aber ich hätte gern einen starren da man einfach bessere Position darin hat, und die weiteren 1000 Vorteile will ich nicht aufführen. Ich habe auch einen E-Rolli, den ich allerdings nicht weiter benötige. Naja im Winter vielleicht.

kennt jemand fallbeispiele oder kann mir sagen ob ein Antrag wohl Sinn machen würde oder nicht?

Vielen Dank für Eure Meinungen


Markus

Antworten

  • Hallo,

    von all meinen Kunden haben sicherlich die Hälfte Ablehnungen vom Kostenträger erhalten, was den Zweitrollstuhl betrifft.

    Was den Drittrollstuhl betrifft, so mache ich Ihnen keine Hoffnung.

    Mfg
    O. Barth
    http://www.rehaland.com/
  • Hallo Markus,
    ich kenne nur zwei Wege um einen Drittrollstuhl zu bekommen (also legale, illegal kenne einen weiteren):
    1. Du arbeitest und kannst der Rentenversicherung Bund einen "abschwatzen"
    2. du bist ein BG-Fall

    LG
    Mona
  • Hi Markus

    Wie ja schon geschrieben wurde - Dritt-Rollstuhl wird nichts. Es hängt jetzt auch davon ab wie alt dein Falter ist. Meiner war 12 Jahre alt und wirklich vollkommen "durch", der fuhr mehr schräg wie gerade aus. Ich habe einen Neuen beantragt, das ging problemlos. Meinen alten hat die KK nicht zurückgefordert, d.h habe ich jetzt zwei. Der alte ist aber wirklich unbrauchbar.

    Klaus
  • Hallo Markus,

    ich durfte meinen Sopur Argon auch behalten als ich im März einen neuen Rollstuhl bekam. Er war zwar sechs Jahre alt, aber noch recht gut erhalten, weil er vor zweieinhalb Jahren einen neuen Rahmen bekommen hatte. Meine Krankenkasse hatte trotzdem kein Interesse an diesem Rollstuhl. Sie wollte nur die Rückenbespannung zurück haben, die ich vor zwei Jahren erneuern ließ. Habe das aber nicht zugelassen.

    Der Hilfsmittelberater meiner Krankenkasse sagte mir, daß Rollstühle nach Ablauf der Garantiezeit (4Jahre) für die Krankenkassen häufig keinen Wert mehr haben. Das erkärt auch, wie ich mehrere Rollifahrer kenne, deren alte Rollstühle von ihren Krankenkassen nie abgeholt wurden.

    Aber selbst wenn der benutze Rollstuhl noch nicht sechs oder zwölf Jahre alt ist, ist es möglich ihn bei einer Neuversorgung zu behalten. Man braucht dafür aber sehr überzeugende Gründe. Ein häufig genehmigte Begründung für einen Zweitrollstuhl ist eine zu überwindende Treppe. Aber auch medizinische Gründe wie z.B. das man den alten Rollstuhl zum Handbike fahren behalten möchte, werden schon mal anerkannt. Das Argument einen sauberen Rollstuhl für die Wohnung und einen für draußen zu benötigen ist dagegen schwerer durch zu setzten.

    Aber egal welchen Grund man für eine Zweitversorgung angibt, man wird immer eine Ablehnung bekommen und muß dann gut argumentieren können um sich durch zu setzten.

    Schönen Gruß
    Karin
  • Ist der E-Rolli auch über die Krankenkasse genehmigt worden? Musst du den Falter denn unbedingt behalten?
  • Mikele hat geschrieben:
    Ist der E-Rolli auch über die Krankenkasse genehmigt worden? Musst du den Falter denn unbedingt behalten?



    Ja das schon aber wie gesagt den würde ich ja auch abgeben wenn es muß, brauchen tue ich ihn eh nur im Winter wenn überhaupt. Den Falter brauche ich für meinen PKW der ist umgebaut.

    Danke
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