Bezahlt bzw übernimmt die DAK Krankengymnastik?

Ich möchte wissen ob und wenn ja in welcher Höhe die DAK Krankengymnastik bezahlt habe eine Spastische Dipligie und brauche einmal in der Woche Krankengymnastik damit es mir gut geht

Antworten

  • Hallo Antonia,

    generell wird Krankengymnastik bei einer Spastik von der gesetzlichen Krankenkasse (also auch von der DAK) bezahlt. Wie häufig du Krankengymnastik benötigst, muss dein Arzt entscheiden und auf dem Rezept angeben (rechts neben der Art der Therapie ist eine spalte, in der die Anzahl der Behandlungen pro Woche angegeben wird. Hier ist auch eine Spanne, z.B. 2-5 mal möglich). Außerdem macht dein Arzt eine Angabe zum Grund (Diagnose) und zu den Zielen, die durch die Physiotherapie erreicht werden sollen.

    Unabhängig von der Verordnung musst du immer einen gewissen Eigenanteil tragen. Dass sind 10% der Behandlungskosten + 10 Euro pro Rezept. Wenn du also 2 Rezepte à 5 Behandlungen einreichst, musst du mehr bezahlen als wenn du ein Rezept mit 10 Behandlungen einreichst.

    Wenn du von der Zuzahlungspflicht befreit bist, entfällt auch der Eigenanteil für die Physiotherapie. Das muss dann aber auf dem Rezept vermerkt werden (Der Arzt setzt einen Haken bei gebührenpflichtig oder befreit).



    Wenn eine Praxis für die Behandlung höhere Sätze abrechnet als üblich (kommt meistens bei Privatpatienten vor), kann die Zuzahlung im Einzelfall auch höher ausfallen. Das trifft dich als Kassenpatientin aber meist nicht. Zur Sicherheit kannst du dich erkundigen, ob eine Praxis die üblichen Sätze anwendet oder höhere Honorare verlangt.

    Viele Grüße,
    Philipp, MyHandicap
Diese Diskussion wurde geschlossen.