wenn mal was beim sozialgericht war und nie abgeschlossen wurde und jahre später zu einem anderen ge

es geht darum das ich über jahre hinweg was beim sozialgericht hatte darüber wurde nie entschieden. nun soll in einem anderen bundesland wo erts alles wider auf null gesetzt wurde und das verfahren wurde nicht an die neue zuständigkeit weiter gegegben, dort alles neu anfangen. was passiert denn nun weiter? in so einem fall? der fall hatte und hat leider nie eine frist oder verjährungsfrist. das letzte mal wurde nach 6 jahren immernoch kein urteil gefällt. es wurde aber auch keine neue beweisführung oder gutachten verlangt. der aktuelleste sachstand blieb einfach so stehn.

ich weiss nun eben nicht weiter. da es so ausieht als würde es heir ebenso weiter laufen wie dort.

danke im voraus wenn jemand etwas weiss.

Antworten

  • Hallo Miss_Parker,

    Ich habe Dein Anliegen an unseren entsprechenden Fachexperten weitergeleitet. Bitte hab ein wenig Geduld bis zur Antwort 😉

    Wenn Dein Anliegen dann geklärt ist, sei bitte so lieb und setze die Bewertung oberhalb des Threads auf 100%. 😀
    So hilfst Du uns, eine bessere Übersicht zu behalten, wo noch Unterstützung benötigt wird.

    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an mich oder meine Kollegen oder die Community! Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀
  • Sehr geehrtes MyHandicap-Mitglied,

    ich nehme Bezug auf Ihren oben eingestellten Forumsbeitrag und möchte zu der von Ihnen gestellten Frage wie folgt Stellung nehmen:

    Es ist grundsätzlich nicht ausgeschlossen, dass ein Verfahren beim Sozialgericht längere Zeit in Anspruch nimmt. Das Sozialgericht kann durch verschiedene Anordnungen den Verlauf des Prozesses verlangsamen. Beispielsweise kann eine Aussetzung gemäß § 114 des Sozialgerichtsgesetzes (SGG) vom Gericht angeordnet werden, wenn das Urteil des Sozialgerichtes von einem familien- oder erbrechtlichem Verhältnis abhängt, das noch nicht abschließend von einem Zivilgericht geklärt wurde. Oder wenn der Ausgang eines Rechtsstreits für das Urteil von Bedeutung ist, kann das Sozialgericht anordnen, bis zu der Entscheidung des Rechtsstreites zu warten. Darüber hinaus nennt auch die Zivilprozessordnung einige Gründe, die bei deren Vorliegen vom Sozialgericht beachtet werden müssen gemäß § 202 SGG. Zum Beispiel der Tod einer Partei, ein Insolvenzverfahren oder die Prozessunfähigkeit können solche Gründe darstellen. Dadurch kann die Dauer des Verfahrens durchaus verlängert werden. Die üblichen Verjährungsvorschriften sind demnach nicht anwendbar, wenn so eine den Prozess verlängernde Anordnung des Gerichtes vorliegt.

    Bezüglich der örtlichen Zuständigkeit eines Sozialgerichtes gilt generell, dass örtlich zuständig das Sozialgericht ist, in dessen Bezirk der Kläger seinen Wohnsitz oder gegebenenfalls seinen Aufenthaltsort hat. Der Wechsel des Wohn- oder Aufenthaltsortes nach Beginn des Prozesses ist in der Regel unerheblich.

    Es ist weiterhin nicht wirklich nachvollziehbar, dass ein Gericht einen Fall abgegeben hat, ohne ein Urteil zu fällen. Die örtliche Zuständigkeit kann nur geändert werden, wenn ein Gericht örtlich unzuständig ist. Jedoch wird dies sofort nach Klageeinreichung geprüft. Ihre Fallschilderung ähnelt teilweise einer Überprüfung des Falles durch ein anderes Gericht. Jedoch sind die Voraussetzungen für so eine Revision bzw. Berufung nicht gegeben, da noch überhaupt kein Urteil vorliegt, gegen welches ein Rechtsmittel eingelegt werden kann. Außerdem darf nicht gleichzeitig ein Verfahren mit demselben Sachverhalt an zwei Gerichten rechtshängig sein.
    Ein sehr umfangreicher und langwieriger Prozess kann in Ausnahmefällen durchaus sechs Jahre andauern. Jedoch muss am Ende auch ein Urteil vorliegen. Sofern man dann ein rechtsmittel einlegt, kann ein anderes Gericht unter bestimmten Voraussetzungen noch einmal ein Urteil fällen.

    Es ist sicher ratsam, das aktuell zuständige Sozialgericht, gegebenenfalls schriftlich, zu kontaktieren und zu fragen, wie die Rechtslage ist. Denn erst einmal müssen Sie als Beteiligte darüber informiert werden, was genau vorliegt und warum plötzlich ein anderes Gericht über Ihren Fall urteilen muss.

    Dies ist nur eine kurze Einschätzung der Sach- und Rechtslage anhand der von Ihnen geschilderten Informationen. Sofern Schwierigkeiten auftreten sollten, setzen Sie sich bitte mit einem Rechtsanwalt in Verbindung, damit dieser sich einen genauen Überblick über die Sachlage verschaffen kann. Wir können Ihnen leider nicht mehr Informationen mitteilen.

    Mit freundlichen Grüßen

    JANSSEN + MALUGA LEGAL

    Sonja Hebben, LL.M.
    Rechtsanwältin





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